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Wenn der Mann mit der Fußfessel klingelt . . .

15.10.2012 | 18:16 |  MANFRED SEEH (Die Presse)

Der Sextäter, der anstatt Haft eine Fußfessel bekommen soll, kann tagsüber gar nicht elektronisch überwacht werden. Zudem kennt die Bewährungshilfe nicht einmal seine Akte.

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Fünffache Vergewaltigung, versuchte Vergewaltigung, Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses – dafür wurde der Salzburger B. vor fast sechs Jahren verurteilt. Seither ist er ein freier Mann. Ende August wurde bekannt, dass der 51-Jährige die noch immer offenen sechs Monate Haft (der Großteil der zweijährigen Haftstrafe wurde auf Bewährung verhängt) mit einer Fußfessel im Hausarrest verbringen soll. Bei genauem Hinsehen zeigt sich nun, dass B. die meiste Zeit gar nicht elektronisch überwacht werden kann.

Bisher konnte man davon ausgehen, dass verurteilte Straftäter, denen das Gefängnis erspart bleiben soll, sowohl zu Hause als auch am Arbeitsplatz (ein solcher ist Voraussetzung für die Fußfessel) elektronisch überwacht werden. Dies trifft aber nicht zu – da die Basisstationen, mit denen die Fußfesseln verbunden sind, meist nur in den Wohnungen stehen. Im Fall B. hat die Vollzugskammer des Oberlandesgerichts Linz dennoch einen positiven Fußfessel-Bescheid ausgestellt. Von „engmaschiger Überwachung“ ist die Rede. Denn für B. gelte eine „Weisung zur (wöchentlichen) Vorlage von Zeitbestätigungen über die Präsenz am Arbeitsplatz“. Fazit: Das wöchentliche Vorlegen einer Zeitbestätigung gilt also bereits als „engmaschige Überwachung“.

B. wurde im Mai als Hilfsarbeiter bei einem Heizungsinstallateur angestellt. Der Fall, dass ein Kunde – oder eine Kundin – einen Installateur ruft und unverhofft ein gewisser B. (samt „unsichtbar“ angebrachter Fußfessel), vor der Tür steht, dürfte daher nicht ganz unwahrscheinlich sein.

Die Vollzugskammer beruft sich auch auf den Bericht der Bewährungshilfeorganisation „Neustart“. – „Hinweise auf Vorfälle bzw. Risikofaktoren, die mit Grund befürchten lassen, der Antragsteller werde die Vollzugsform des elektronisch überwachten Haushaltes missbrauchen“ würden demnach nicht vorliegen. Einen Bericht kann man so oder so lesen; Fakt ist, dass „Neustart“ vor allem das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Fußfessel (Wohnung, Arbeitsplatz) prüft. Und nun nicht einmal das – wohlgemerkt negative – Gutachten der Sextäter-Begutachtungsstelle sehen durfte. Dies wurde von der Justizanstalt Salzburg mit Hinweis auf Datenschutz (wie sonst auch!) verweigert.

Bekommt B. nun trotz allem die Fußfessel? Das entscheidet Ende Oktober der Verwaltungsgerichtshof. Jedenfalls sollen Fußfesselträger künftig per GPS permanent überwacht werden. Dass die neue Technik ohne Neuausschreibung vom bisherigen Anbieter („3M“) geliefert werden soll, sorgt in der Branche für Unverständnis. Namens des Mitbewerbers „euromicron austria“ sagt Vertriebsleiter Willi Wandaller: „Wir sind bereit, an einer Ausschreibung teilzunehmen.“

Nicht nur an dieser Front gärt es: Heute, Dienstag, bringt die FPÖ eine parlamentarische Anfrage zum Fall B. ein. Diese hat es in sich: Auf 21 Seiten werden 207 Fragen an Justizministerin Beatrix Karl (VP) gestellt. Auf die Antworten wartet nicht nur die junge Frau, die damals Opfer des Serienvergewaltigers B. wurde.

 

E-Mails an: manfred.seeh@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.10.2012)

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29 Kommentare
 
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Die arme Justiz

Wie immer ist die Justiz der Prügelknabel für verfehlte Gesetze. Was können bitte die Richter dafür, wenn Politiker Gesetze erlassen, nach denen die Fußfessel "zusteht"?

Ich beneide die Richter wirklich nicht. Müssen die Gesetze vollziehen und bekommen dann regelmäßig eine auf den Deckel. Und die Leute rennen bei der nächsten Wahl wieder brav zu SPÖVP und schimpfen daneben auf die Justiz.

Bravo.

Fussfessel

Dieses Urteil ist nicht nachvollziehbar. Was für eine Justiz ist denn das?

Gast: try and fail
31.10.2012 10:41
1 0

Was bringts?

Der Typ rennt seit 6 Jahren frei herum und war in dieser Zeit sicher auch schon bei einigen Kundinnen arbeiten. Was bringt es, ihn jetzt noch 6 Monate wegzusperren? Die Bevölkerung hat anscheinend die letzten 6 Jahre auch ohne ständige Überwachung des Täters überlebt. Die Fragen sind eher:
-> Warum ist ein 6-Jähriger Instanzenweg überhaupt möglich?
-> 6 Monate bei mehrfacher Vergewaltigung? Gibts eine Begründung warum das Urteil so milde ist?

Zum Vergleich: Tierschützer werden 3 Monate in U-Haft genommen!

na, wenn der installatuer

eh per gps überwacht wird, ists ja kein problem. das funktioniert ja eh so super im heizungskeller...

Täterdatei

Eine offene Datei von verurteilten Sexualstrafttätern und deren Wohnsitz, wie in einigen Ländern üblich wäre wünschenswert. Auf der Liste sollten die Täter solange bleiben, solange die Straftat im Leumundszeugnis aufscheint. Das wäre zumindest eine gewisse Art von Schutz.

(un)sicheres Land

Na da fühle ich mich jetzt aber als Frau sehr sicher in diesem Land.
Wie kann man nur die Fussfessel bei Delikten gegen Leib und Leben einsetzen!?!

Betrüger und Diebe, die oft schwerer eine Anstellung bekommen als die die wegen "Leib und Leben" sitzen, müssen somit in der Praxis 2/3 der Haft absitzen (die bedingte Entlassung nach Halbstrafe kommt in Ö kaum vor) und der Vergewaltiger rennt an Tag 1 der "Haft" schon wieder auf der Straße herum...

Ist schon interessant wie viel uns in diesem Land das Eigentum wichtiger ist als das Leben oder die Gesundheit.

Re: (un)sicheres Land

Ein Steuerbetrüger hat in diesem "Rechtsstaat" mehr zu befürchten als dieser Mehrfach!!!-Vergewaltiger. Kein normaler Mensch mit Hirn und Anstand versteht so etwas.

3 0

Vergewaltigung

ist doch nur ein Kavaliersdelikt.
Wieso sollte man dafür bestraft werden?

Die Frauen sind doch selbst schuld!

Die Einstellung dazu hat sich offensichtlich in den letzten 200 Jahren nicht geändert.

Antworten Gast: no maso
16.10.2012 13:02
1 0

wenn der staat mich nicht zu schützen versteht,

sollte er hinsichtlich seiner gewaltmonopolstellung verzicht üben und mir erlauben, meine interessen selbst zu vertreten (waffenscheine ohne offensichtlichen anlass werden zur zeit nicht ausgestellt).
das absprechen einer monopolstellung würde ich auch bezüglich versagens einer bereitstellung sozialer und technischer infrastruktur befürworten und diese bereiche der verstaatlichung entziehen.

Gast: S.
16.10.2012 09:00
5 0

Angemessener Strafrahmen?

Verkehrte Welt!

Ein Sexualstraftäter bekommt lediglich 6 Monate auf Fußfessel, eine verweifelte alleinerziehende Mutter hingegen, die aufgrund von Schulden, die sie ihren Exfreund zu verdanken hat und auf den dummen Gedanken kommt und meint eine Bank mit einer Plastikpistole "zu überfallen" bekommt 6 Jahre Haft.

Auch:
Vor kurzem gab es sogar Applaus von den Vergewaltigern, weil sie sehr geringe Strafen dafür bekamen nach Österreich geschleppte Frauen und eine Minderjährige zur Prostitution gezwungen zu haben.

Urteilt die Justiz bei Sexual- und anderen Gewalttaten auch so milde, wenn höhergestellte Personen wie Poitiker betroffen sind?

Das Signal an die Opfer ist fatal, noch weniger Anzeigen und folglich weniger Verurteilungen.

Gast: xxxx
16.10.2012 08:19
3 0

Der wird jetzt auch einen neuen Weltrekord aufstellen. Klar. macht ja schon bald jeder Österreicher!

Der neue Weltrekord in Nichteinsitzen.

Gast: Zenzine
16.10.2012 07:49
5 1

Sexualstraftäter für immer wegsperren

Aus, Punkt, Ende.

Jemand, der sich die Angst eines anderen Menschen mittels Gewalt zunutze macht, hat kein Recht auf eine zweite Chance.

Gast: total crash
16.10.2012 07:17
6 0

Ist doch schon längst Realität und verkündetes Recht,

sowie gelebte Tatsache,dass es vermehrt zu Täterschutz & Opferschuld (Verurteilungen) kommt.

Gast: regulator
16.10.2012 07:11
6 1

kastration

in der usa bekommt der 20 jahre

Re: kastration

kastriert wurde menschen mit behinderung in der ns zeit - dass kann wohl nicht ihr ernst sein'

Antworten Antworten Gast: ZARA
16.10.2012 12:59
2 2

Re: Re: kastration

Und was war daran falsch?

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Re: Re: Re: kastration

ja dann stellen sie sich doch vor, sie sind Vater (oder Mtter) einer Tochter, die aufgrund ihres sowieso schon schwierigen Lebensumstandes auch noch zwangssterilisiert wird...würden sie das als Elternteil also gutheißen? (unfassbar!)

armer Täter

aber wahrscheinlich hatte er eine schlimme Kindheit (Sarkasmusende)

habe diesen einzelfall nicht ganz verfolgt ...

ist er bereits auf bewährung seit mai in freiheit, arbeitet und wohnt zu hause?
oder arbeitet er unter tags und schläft in der justizanstalt?
oder ist nur in der justizanstalt und wartet auf die umeetzung seines positiven bescheides?

zum artikel/kommentar, kann der sichtweise auf diese doch komplexe thematik und mit fokusierung auf herrn b wenig anfangen.
aus meiner sicht liegt das problem ganz wo anders: sexualstraftäter werden zu "milde" bestraft(im bezug auf andere straftaten), aber man kann doch bei aktueller gesetzeslage fussfesselvorausetzungen nicht aufgrund der straftat unterscheiden, sondern kann doch nur aufgrund des strafrahmens objektiv bemessen das ganze.

und was wünscht sich der autor? sexualstraftäter, so schlimm die tat subjektiv ist!, nie wieder freiheit erlangen dürfen?

Antworten Gast: S.
16.10.2012 09:04
1 1

Re: habe diesen einzelfall nicht ganz verfolgt ...

Zu komplex?

Ist ganz einfach:
Er ist nicht in Haft und sein Strafrahmen von 6 Monaten ist zu gering und eine Verhönung für das Opfer und weitere Opfer, aus diesem Grund keine Anzeige machen.

"....die fussfesselvoraussetzung kann nicht aufgund der straftat..."

Wollen Sie sarkastisch sein?

Re: Re: habe diesen einzelfall nicht ganz verfolgt ...

gleichheitsgrundsatz.
wenn der gesetzgeber sagt zB max 5 jahre haft für sexualstraftäter und gleicher strafrahmen für einen betrüger.
dann kann der gesetzgeber nicht hergehen und bestimmen, der eine darf nicht auf bewährung fussfessel raus und der an schon, weil er "nur" ein betrüger ist.
so war das gemeint.

ich bin für einen höheren strafrahmen für sexualstraftäter und somit könnte das fussfesselproblem wenn eher gelöst werden.

ewig "wegsperren" kann aber auch nicht die lösung sein.

Re: Re: Re: habe diesen einzelfall nicht ganz verfolgt ...

Für Kreaturen, die eine Gefahr für andere darstellen ist ewig wegsperren die einzige Lösung.

Die Art der Straftat kann zu verschiedenen Konzequenzen im Vollzug führen.

Begeht ein Süchtiger ein Drogendelikt, sind die Chancen auf den Fussfessel-Vollzug ab Strafbeginn annähernd null. Wiederholungsgefahr, Gefährlichkeit, Opferschutz, sind bei verschiedenen Taten verschieden zu bewerten.

Konkret: Wenn das Opfer durch eine Tat schwer traumatisiert wurde, kann es für den Heilungsprozess sinnvoll sein, wenn es weiss, dass es den Täter eine bestimmte Zeitlang mit Sicherheit nicht antreffen wird. Solche Täter wohnen manchmal in unmittelbarer Wohnnähe. Soll nach einer grausamen Tat das Opfer zusätzlich leiden durch verständliche Ängste die das Trauma in die länge ziehen? Fairer: Täter vom Opfer trennen z.B. durch wegsperren - er hat die Misere verursacht & es kann verherrend auf die Psyche eines traumatisierten Opfers wirken, wenn der Täter im Grunde so weiter leben darf wie bisher - also Strafcharakter des Vollzugs ca null.

Anders als bei Eingriffen in die sexuelle Integrität löst sich bei vielen anderen Taten der persönlicher Bezug zwischen Opfer & Täter relativ rasch auf, was die Aufarbeitung erleichtet

Im Strafrecht ist es üblich die Strafhöhe auch vom angerichteten Schaden abhängig zu machen & da Opfer von Vergewaltigungen, i.d.R. unter lange andauernden Traumatisierungen leiden, sehe ich kein Problem, im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes, wenn solche Folgen einer Vergewaltigung auch zu andere Konsequenzen für Täter im Strafvollzug führen. Z.B. kein Fussfessl-Vollzug, od Mindestteil der Strafe muss in der Anstalt vollzogen werden.


Re: Die Art der Straftat kann zu verschiedenen Konzequenzen im Vollzug führen.

Dabei könnte man uU die Lebenstuation des Opfers, die Umstände der Tat und eine Stellungnahme des Opfers berücksichtigen.

0 1

Re: Re: Re: habe diesen einzelfall nicht ganz verfolgt ...

Ihre Antwort ist richtig.
Siehe auch den Fall Kachelmann (i)

Antworten Gast: Zenzine
16.10.2012 07:51
3 0

Re: habe diesen einzelfall nicht ganz verfolgt ...

Mich interessiert das alles eigentlich gar nicht.

Wenn bewiesen wurde, dass der Mann wirklich ein Sexualstraftäter ist und er deshalb verurteilt wurde, dann soll er für immer weggesperrt werden. Ein solches Lebewesen (Mensch kann man dazu nicht sagen) hat sein Recht auf einen Platz in der Gesellschaft verloren.

 
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