Mit Zeugeneinvernahmen ist der Wiederbetätigungsprozess gegen Gottfried Küssel und seine beiden Mitangeklagten Felix B. und Wilhelm A. am Mittwoch im Wiener Landesgericht fortgesetzt worden. Dabei hat ein Daten-Forensiker des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) die Angeklagten belastet. Küssels Verteidiger Michael Dohr war zuvor mit einem Antrag auf Ausschluss des beisitzenden Richters Maximilian Nowak gescheitert. Küssel und seinen Mitangeklagten wird vorgeworfen, die Neonazi-Website "alpen-donau.info" sowie das dazugehörige Forum "alinfodo.com" betrieben zu haben.
Der Verhandlungstag begann turbulent: Schon nach kurzer Zeit muss wegen des Antrags Dohrs unterbrochen werden. Dohr begründet seinen Antrag damit, weil Nowak in einem zusammenhängenden Fall gegen einen möglichen Komplizen tätig gewesen sein soll. Das Verfahren gegen diesen Komplizen wurde laut Dohr mit derselben Aktenzahl geführt. Ein Richter, der in einer zusammenhzängenden Cause im Ermittlungsverfahren tätig sei, dürfe nicht am Hauptverfahren teilnehmen.
Die Berufsrichter unter dem Vorsitz von Martina Krainz entscheiden sich schließlich dafür, am bestehenden Richter-Team festzuhalten. Krainz betonte, dass die Verfahren gegen die Angeklagten bereits im November 2011 getrennt und gegen den gesondert Beschuldigten erst seit vergangenem Juli ermittelt werde. Wäre dem Antrag von Dohr stattgegeben worden, wäre der Prozess geplatzt. Diese Entscheidung gilt aber als Basis für eine Nichtigkeitsbeschwerde der Anwälte der Angeklagten.
Mailverkehr unter der Lupe
Der in dem Verfahren leitende Daten-Forensiker des BVT beschuldigte in seiner Einvernahme die Angeklagten. Er schilderte, wie die Auswertung der Log-Dateien der in den USA gehosteten Websites aufgrund eines Fehlers bei der Verschlüsselungssoftware zum Chello-Zugang des Drittangeklagten führte. Bei einer Hausdurchsuchung bei Küssel wurde auf dessen Computer zudem das Mail eines Fotografen gefunden, in dem sich dieser über die widerrechtliche Verwendung seiner Fotos auf "alpen-donau.info" beschwerte. Das Mail wurde von A. an seine Mitangeklagten weitergeleitet, so der Beamte.
Hausdurchsuchungen gab es bei allen drei Verdächtigen: Das Material, das auf den beschlagnahmten PCs, Notebooks und Festplatten gefunden wurde, war großteils verschlüsselt. Bei Felix B. wurde aber ein laufender Computer mit unverschlüsseltem Material sichergestellt, der Angeklagte habe mehrfach versucht, zur Steckerdosenleiste zu kommen, um den PC abzudrehen. In einem Mail an den bekannten Rechtsextremisten Franz R. wurde ein Kennwort des Zweitangeklagten entdeckt, das den Zugang des Users mit dem Nickname "Heiler" für das Forum alinfodo.com betraf.
Domain-Registrierungen
Bereits am 25.10. 2008 habe Wilhelm A. seinem deutschen Partner ein Mail geschrieben, so der Daten-Forensiker. Darin sei gestanden, dass "Gottfried und Felix" wegen der Registrierung zweier Domains bei ihm gewesen seien. Rund ein Monat später habe Küssel Wilhelm A. ein Mail geschrieben, in dem er um die Registrierung der Domainnamen "alpen-donau.info" sowie "aldoinfo.com" gebeten habe. A. habe in weiterer Folge zurückgeschrieben, dass er mit den beiden Domains nichts zu tun haben wolle, obwohl er zuvor bestätigt habe: "Das mit den Domains, das mache ich", schilderte der BVT-Beamte. Im Jänner 2009 wurden dann "alpen-donau.info" und "alinfodo.com" registriert. Die Diskrepanz zwischen dem geplanten Forumsnamen "aldoinfo.com" und dem tatsächlichen erklärte der Verfassungsschützer damit, dass der ursprüngliche Domainnamen bereits von einer brasilianischen Firma belegt gewesen sei.
Auf Dohrs Nachfrage erklärte der Daten-Forensiker, dass Küssel von ihm aus technischer Sicht nicht als Betreiber der Homepages ausgeforscht worden sei. Er scheine technisch "nicht in den Registrierungsdaten der Website auf", erklärte der Beamte. Aber "80 Prozent der Erkenntnisse aus der Homepage stammen aus dem Inhalt". Auch beim US-Provider Dreamhost sei "aus technischer Sicht nichts gegen Küssel gefunden" worden.
Das Ende des Prozesses ist unterdessen weiter in die Ferne gerückt. Laut Krainz wird das technische Gutachten zum Datenverkehr nicht bis zum nächsten Prozesstermin am 7. November fertig. Wann mit dessen Fertigstellung zu rechnen ist, hängt vom gewünschten Umfang ab. Am 7. November wird es damit auch nicht zu den Schlussplädoyers und der Urteilsberatung des Schwursenats kommen. Für diesen Tag ist nun lediglich die Einvernahme des deutschen Partners von Wilhelm A. per Videokonferenz geplant. Unklar war aber am Mittwoch, ob dieser sich nicht der Aussage entschlagen will.
Das Urteil wird erst im kommenden Jahr fallen. Inklusive der Urteilsverkündung sind nun drei weitere Verhandlungstage, am 7. November sowie am 9. und 10. Jänner 2013, anberaumt.
(APA/Red.)
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