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Küssel-Verteidiger unterstellen Richter Befangenheit

17.10.2012 | 15:01 |   (DiePresse.com)

Der Antrag auf Ausschluss des beisitzenden Richters wird aber abgelehnt. Der befragte Daten-Forensiker belastet die Angeklagten.

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Mit Zeugeneinvernahmen ist der Wiederbetätigungsprozess gegen Gottfried Küssel und seine beiden Mitangeklagten Felix B. und Wilhelm A. am Mittwoch im Wiener Landesgericht fortgesetzt worden. Dabei hat ein Daten-Forensiker des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) die Angeklagten belastet. Küssels Verteidiger Michael Dohr war zuvor mit einem Antrag auf Ausschluss des beisitzenden Richters Maximilian Nowak gescheitert. Küssel und seinen Mitangeklagten wird vorgeworfen, die Neonazi-Website "alpen-donau.info" sowie das dazugehörige Forum "alinfodo.com" betrieben zu haben.

Der Verhandlungstag begann turbulent: Schon nach kurzer Zeit muss wegen des Antrags Dohrs unterbrochen werden. Dohr begründet seinen Antrag damit, weil Nowak in einem zusammenhängenden Fall gegen einen möglichen Komplizen tätig gewesen sein soll. Das Verfahren gegen diesen Komplizen wurde laut Dohr mit derselben Aktenzahl geführt. Ein Richter, der in einer zusammenhzängenden Cause im Ermittlungsverfahren tätig sei, dürfe nicht am Hauptverfahren teilnehmen.

Die Berufsrichter unter dem Vorsitz von Martina Krainz entscheiden sich schließlich dafür, am bestehenden Richter-Team festzuhalten. Krainz betonte, dass die Verfahren gegen die Angeklagten bereits im November 2011 getrennt und gegen den gesondert Beschuldigten erst seit vergangenem Juli ermittelt werde. Wäre dem Antrag von Dohr stattgegeben worden, wäre der Prozess geplatzt. Diese Entscheidung gilt aber als Basis für eine Nichtigkeitsbeschwerde der Anwälte der Angeklagten.

Mailverkehr unter der Lupe

Der in dem Verfahren leitende Daten-Forensiker des BVT beschuldigte in seiner Einvernahme die Angeklagten. Er schilderte, wie die Auswertung der Log-Dateien der in den USA gehosteten Websites aufgrund eines Fehlers bei der Verschlüsselungssoftware zum Chello-Zugang des Drittangeklagten führte. Bei einer Hausdurchsuchung bei Küssel wurde auf dessen Computer zudem das Mail eines Fotografen gefunden, in dem sich dieser über die widerrechtliche Verwendung seiner Fotos auf "alpen-donau.info" beschwerte. Das Mail wurde von A. an seine Mitangeklagten weitergeleitet, so der Beamte.

Hausdurchsuchungen gab es bei allen drei Verdächtigen: Das Material, das auf den beschlagnahmten PCs, Notebooks und Festplatten gefunden wurde, war großteils verschlüsselt. Bei Felix B. wurde aber ein laufender Computer mit unverschlüsseltem Material sichergestellt, der Angeklagte habe mehrfach versucht, zur Steckerdosenleiste zu kommen, um den PC abzudrehen. In einem Mail an den bekannten Rechtsextremisten Franz R. wurde ein Kennwort des Zweitangeklagten entdeckt, das den Zugang des Users mit dem Nickname "Heiler" für das Forum alinfodo.com betraf.

Domain-Registrierungen

Bereits am 25.10. 2008 habe Wilhelm A. seinem deutschen Partner ein Mail geschrieben, so der Daten-Forensiker. Darin sei gestanden, dass "Gottfried und Felix" wegen der Registrierung zweier Domains bei ihm gewesen seien. Rund ein Monat später habe Küssel Wilhelm A. ein Mail geschrieben, in dem er um die Registrierung der Domainnamen "alpen-donau.info" sowie "aldoinfo.com" gebeten habe. A. habe in weiterer Folge zurückgeschrieben, dass er mit den beiden Domains nichts zu tun haben wolle, obwohl er zuvor bestätigt habe: "Das mit den Domains, das mache ich", schilderte der BVT-Beamte. Im Jänner 2009 wurden dann "alpen-donau.info" und "alinfodo.com" registriert. Die Diskrepanz zwischen dem geplanten Forumsnamen "aldoinfo.com" und dem tatsächlichen erklärte der Verfassungsschützer damit, dass der ursprüngliche Domainnamen bereits von einer brasilianischen Firma belegt gewesen sei.

Auf Dohrs Nachfrage erklärte der Daten-Forensiker, dass Küssel von ihm aus technischer Sicht nicht als Betreiber der Homepages ausgeforscht worden sei. Er scheine technisch "nicht in den Registrierungsdaten der Website auf", erklärte der Beamte. Aber "80 Prozent der Erkenntnisse aus der Homepage stammen aus dem Inhalt". Auch beim US-Provider Dreamhost sei "aus technischer Sicht nichts gegen Küssel gefunden" worden.

Das Ende des Prozesses ist unterdessen weiter in die Ferne gerückt. Laut Krainz wird das technische Gutachten zum Datenverkehr nicht bis zum nächsten Prozesstermin am 7. November fertig. Wann mit dessen Fertigstellung zu rechnen ist, hängt vom gewünschten Umfang ab. Am 7. November wird es damit auch nicht zu den Schlussplädoyers und der Urteilsberatung des Schwursenats kommen. Für diesen Tag ist nun lediglich die Einvernahme des deutschen Partners von Wilhelm A. per Videokonferenz geplant. Unklar war aber am Mittwoch, ob dieser sich nicht der Aussage entschlagen will.

Das Urteil wird erst im kommenden Jahr fallen. Inklusive der Urteilsverkündung sind nun drei weitere Verhandlungstage, am 7. November sowie am 9. und 10. Jänner 2013, anberaumt.

 

(APA/Red.)

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39 Kommentare
 
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da schau ich jetzt erst hier rein

und bin obwohl bereits abgehärtet hier im Forum immer noch erstaunt wie viele Symphatisanten des Nationalsozialismus sich hier herumtreiben.

Gast: Para Graph
18.10.2012 11:36
2 2

U-Haft auf Luft?

Schlußsatz:

"Ein schlagender Beweis gegen Küssel liege aus technischer Sicht aber nicht vor."

Wo ist dann der dringende Tatverdacht?

Oder gilt der "Waldviertler Vertrauensgrundsatz":

Er wird schon gewesen sein....???

2 2

Schon blöd,

wenn in Schauprozessen einfach nichts weitergehen will. Das konnten die großen Vorbilder der KPdSU besser.

lächerlich !!!!!!!

schade um die meinungsfreiheit in österreich !

Gast: Sparmota
18.10.2012 09:13
2 2

Aus die Maus.

Wenn offensichtlich 100% schuldige Angeklagte nicht mehr weiter wissen, kommt es zu solchen Speranzeln. Lächerlich.

Gast: ROTFRONT
17.10.2012 20:05
1 8

Auf dieses "Beweisspielchen" dürfen wir Demokraten uns erst gar nicht einlassen! Wir haben die "Durchschnittliche Erfahrung des täglichen Lebens"!

Und die sagt uns: wegsperren!
Die sind schuldig.
Wer zweifelt bitte daran?
Der betreibt ja dann selber Wiederbetätigung!

Ist das Ihr Ernst?

Das ist einmal eine interessante Ansicht von Demokratie. Diese Ansichten waren ab 1938 schon ein paar Jahre lang bei uns populär, als man auch die "durchschnittliche Erfahrung des täglichen Lebens" angewendet hat, um Leute ohne Verfahren "wegzusperren", weil sie ja offensichtlich schuldig sind. Damals zweifelte niemand daran.

Antworten Gast: TA
18.10.2012 08:49
7 2

Re: Auf dieses "Beweisspielchen" dürfen wir Demokraten uns erst gar nicht einlassen! Wir haben die "Durchschnittliche Erfahrung des täglichen Lebens"!

Nomen est omen. Die Rotfront liebte bekanntlich Schauprozesse, in denen sich die Angeklagten der unglaublichsten Verbrechen selbst bezichtigten und für die Urteile auch noch bedanken (!) mussten. Mag schon sein, dass Leute wie sie wieder einmal irgendwo auf diesem Planeten was zu sagen haben und loswüten dürfen. Hier und jetzt ist das nicht der Fall, und deshalb haben alle Angeklagten das Recht auf einen fairen Prozess. Ob sie das nun gut finden oder nicht, ist eigentlich egal.

Gast: einBeobachter
17.10.2012 19:10
3 6

Uiiii ...

... da haben aber viele Sympatisanten in die Tastatur gehämmert ...

Gast: Verbrecherbeobachter
17.10.2012 17:08
13 5

Bankomat gesprengt, Taeter entkommen

In Republik-Oesterreich werden eben nur Gendanken-"Verbrechen" verfolgt. Vor den wirklichen Verbrechern fuerchtet sich die Kieberei. Nicht einmal die Inqusition war so hart wie es diese Richter sind....

Antworten Gast: dasges
17.10.2012 21:32
2 5

Re: Bankomat gesprengt, Taeter entkommen

Tja, es läuft halt nicht immer, wie Sie es wünschen - sondern immer so, wie das Gesetz es sagt.

Gast: Wasserlaeufer
17.10.2012 16:39
1 1

Anfrage an Radio Eriwan!



Wie wird jemand Richter im "befreiten" Oesterreich
wenn er in dieser Angelegenheit nicht befangen ist?

Antwort:

Im Prinzip leicht, aber nur wenn es sich um Fussball
oder Eislaufen handelt und er stumm gebohren
wurde ;-)

Antworten Gast: leesen
17.10.2012 21:33
2 4

Re: Anfrage an Radio Eriwan!

Es handelt sich um eine klare Straftat. Aus.

Antworten Antworten Gast: bpn bpn
18.10.2012 09:12
2 2

Bingo.

Verfahren abhandeln, einsperren.

Gegen Faymann liegt mehr vor!


Wo ist da die U-Haft?

Schon über ein Jahr, unglaublich und das nennt sich Rechtsstaat!


Antworten Gast: nina blum
17.10.2012 16:59
3 10

Re: Gegen Faymann liegt mehr vor!

Das passt natürlich nicht ins Andi-Unterberger-Blog-Weltbild.
Da hauts den Adi vom Herrgottswinkel, stimmts?

Antworten Gast: Pips
17.10.2012 16:48
11 5

Re: Gegen Faymann liegt mehr vor!

Österreich ist ein Land in dem sozialistischer Gesinnungsterror salonfähig ist. Was erwarten Sie sich?

Antworten Antworten Gast: isbessa
17.10.2012 21:34
3 5

Re: Re: Gegen Faymann liegt mehr vor!

Besser als der Gesinnungsterror von anno dazumal.

Gast: Blankensteiner Husar
17.10.2012 15:10
4 10

Unglaublich was sich da die Freiheitlichen gegenüber der unabhängigen Justiz erlauben!

Da gehört ein Exempel statuiert!

Dieses Kommentar sollten Sie erläutern.

12 3

Schauprozess wie unter Stalin

Na, da werden die Menschenrechte wieder einmal mit Füssen getretten, nach der klaren Aussage des BVT Experten das dieser Küssel gar nicht in der Lage war diese Seiten zu betreiben frage ich mich wo hier ein krimineller Akt vorliegt oder ob dieser ganze Prozess nur von den wirklichen Problemen ablenken soll.

Erinnert mich irgendwie an die totale Justiz Pleite mit den Tierschützern.

Beängstigend wie die Justiz hier scheinbar willkürlich fuhrwerkt, heute mit mutmaßlichen "Neonazis", morgen dann mit ESM Kritiker?

Antworten Gast: VVS
18.10.2012 09:15
2 2

Mach dich nicht klächerlich.

Er ist schuldig, er wird verureilt werden. Er wird sitzen gehen.

Antworten Gast: undaus
17.10.2012 21:34
3 2

Re: Schauprozess wie unter Stalin

Ganz sicher kein Schauprozess. Er hat was verbrochen = er wird bestraft. Aus.

wäre traurig

es wäre traurig wenn Menschen gegenüber diesem Ultrarechten Typen nicht befangen wäre

Gast: antiwahhabit
17.10.2012 12:29
3 4

Mir ist unverständlichi wie jemand das Nazitum

als Vorbild oder erstrebenswert betrachten kann.

Was findet so jemand wie Küssel am Nazitum so schön oder überlegen?

Müssen ziemlich verstockt sein diese Leute die mit irgendwelchen kuriosen Denk-zügen irgendwas positives am Nazi-tum herbeifantasieren wollen.

SOlche Leute wie die heutigen "Neonazis" wären doch im 2. WK schon aufgrund ihrer physischen Beschaffenheit weggeblasen worden...

Die Masse der Kämpfer damals waren ja idiologisch relativ unbelastete aber hochmotierte und physisch gestählte Männer; solche traurige Gestalten wie Küssel hätten die nichtmal beim Volkssturm brauchen können...
Die wäre bei der SS nichtmal zur Vor-auswahl gekommen.

Gast: ROTFRONT
17.10.2012 12:03
4 14

?????? Welches Recht gibt man hier den Rechten, dass die einfach einen Antrag stellen dürfen?

Die haben wohl die Lage nicht verstanden.
Die sind vor Gericht, damit sie ewig hinter Gittern kommen.
Zu nichts anderem bitte!

 
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