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Baby überfahren: "Verkettung unglücklicher Umstände"

17.10.2012 | 11:10 |   (DiePresse.com)

Im Juli hat eine Niederösterreicherin in Kärnten das Baby ihrer Schwester überfahren. Die Ermittlungen sind nun abgeschlossen, es gibt keine Anklage.

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Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Klagenfurt gegen eine 33 Jahre alte Frau aus Schwechat wegen fahrlässiger Tötung sind eingestellt worden. Das berichtete die "Kleine Zeitung" in ihrer Mittwochsausgabe. Die Frau hatte im Juli bei einem Unfall auf einem Campingplatz am Kärntner Rauschelesee ihren zehn Monate alten Neffen überfahren. Das Baby war noch während der Fahrt ins Krankenhaus gestorben.

Die 33-Jährige wollte damals - es war der letzte Tag des gemeinsamen Urlaubs mit der Familie ihrer Schwester - ihr Auto zwischen den beiden Campingwägen abstellen. Ihr Mann hob eine Wäscheleine an, um dem Auto die Durchfahrt zu erlauben. Das Baby krabbelte unter einem Tisch vor das einparkende Auto und wurde überrollt. Die Eltern des kleinen Buben waren bei dem Unfall nicht in unmittelbarer Nähe.

Zunächst war die Polizei von einer fahrlässigen Tötung ausgegangen. Helmut Jamnig, Sprecher der Staatsanwaltschaft, sagte nun zur "Kleinen Zeitung": "Es handelt sich um eine Verkettung derart unglücklicher Umstände, dass der Unfall für die Lenkerin nicht vorhersehbar war." Die Anklagebehörde stützt sich bei dieser Feststellung auf ein technisches Gutachten.

(APA)

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