SALZBURG/C. L. Linzergasse in der Stadt Salzburg: Am Beginn der Einkaufsmeile kniet eine ältere Frau am kalten Steinboden, die Hände gefaltet, vor ihr ein Schüsselchen für Münzen. Wenige Meter weiter stellt sich ein auf Krücken Gestützter Fußgängern in den Weg. Danach folgt eine junge Ausländerin mit Kleinkind, die Passanten um Hilfe anspricht.
Seit der Verfassungsgerichtshof im Juni das absolute Bettelverbot aufgehoben hat, ist die von vielen „gefühlte" Präsenz von Menschen, die auf der Straße um Geld bitten, gestiegen. Ihnen will die Politik mit der Neuformulierung des Bettelverbots den Kampf ansagen. Mit der Änderung des Paragrafen 29 des Landessicherheitsgesetzes, die am Mittwoch im Landtag beschlossen wurde, soll es kein absolutes Verbot mehr geben, Möglichkeiten des Bettelns sollen aber stark beschränkt werden.
Strafen bis zu 500 Euro soll es für „aufdringliches und aggressives Betteln" oder für Betteln mit unmündigen Kindern unter 14 Jahren geben.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 18. Oktober 2012)
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