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Wiederbetätigung: Datenspezialist belastet Küssel und Co.

17.10.2012 | 17:38 |  Von Manfred Seeh (Die Presse)

Das Geschworenenverfahren gegen Gottfried Küssel stand erneut am Rand des Abbruchs – ehe ein EDV-Experte der Polizei als Zeuge aussagte. Mit seiner Aussage belastete er die Beschuldigten.

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Wien. Der Strafsache scheint ein Automatismus anzuhaften: Immer wenn sich Gottfried Küssel (53), Frontmann der rechtsextremen Szene, Felix B. (35) und Wilhelm A. (40) wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung vor Gericht verantworten müssen, droht ein Platzen des Prozesses. Sei es, dass zu wenige Geschworene anwesend sind, sei es, dass die Geschworenenauswahl nicht ausreichend dokumentiert wird. Oder sei es, so geschehen gestern, Mittwoch, dass ein Richter als befangen abgelehnt wird.

Die nach Reibereien mit dem Senat zum Teil neu aufgestellte Verteidigerriege, Michael Dohr, Katrin Ehrbar und Stefan Schwalm, zeigte auf, dass Richter Maximilian Nowak, einer der beiden beisitzenden Richter des dreiköpfigen Senats, befangen sein könnte. Laut Dohr habe der Richter in einem Ermittlungsverfahren gegen einen möglichen Küssel-Komplizen Anordnungen zur Ausforschung von Daten getroffen. Gemäß Strafprozessordnung darf ein Richter, der Ermittlungsschritte setzt, nicht auch noch in der Verhandlung aktiv werden.

Nachdem also der Antrag auf Ausschluss des Richters gestellt worden war, musste man wieder um den Fortgang des Verfahrens bangen. Die Frage war: Platzt der Prozess – bei dem Küssel und Co. das Einrichten bzw. Betreiben einer Neonazi-Homepage  (alpen-donau.info) zur Last gelegt wird? Denn so viel war klar: Geht der Befangenheitsantrag durch, muss der Senat neu aufgestellt werden. Vor allem: Die Verhandlung muss dann wieder von vorn beginnen.

Nach halbstündiger Unterbrechung verkündete Krainz den Beschluss auf Abweisung des Antrags. Schon im November 2011 sei das Verfahren gegen das Küssel-Trio von jenem gegen mögliche Mittäter getrennt worden. Erst im Juli 2012, als Küssel und Co. bereits angeklagt waren, sei gegen andere Beschuldigte ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Das Verteidiger-Argument, dass es sich aber inhaltlich um denselben Komplex handle, zählte nicht.

Verräterisches Mail auf PC

Schließlich trat ein Datenforensiker des Verfassungsschutzes in den Zeugenstand. Mit seiner Aussage belastete er die Beschuldigten. Er schilderte, wie die Auswertung der auf Servern von US-Providern liegenden Websites aufgrund eines Fehlers bei der Verschlüsselungssoftware zum Chello-Zugang des Drittangeklagten führten.

Bei einer Hausdurchsuchung bei Küssel wurde auf dessen Computer zudem das Mail eines Fotografen gefunden, in dem sich dieser über die widerrechtliche Verwendung seiner Fotos auf alpen-donau.info beschwerte. Das Mail sei wohl von A. an seine Mitangeklagten weitergeleitet worden, so der Beamte. Ein schlagender Beweis gegen Küssel liege aus technischer Sicht aber nicht vor. Fortsetzung: 7. November.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.10.2012)

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39 Kommentare
 
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da schau ich jetzt erst hier rein

und bin obwohl bereits abgehärtet hier im Forum immer noch erstaunt wie viele Symphatisanten des Nationalsozialismus sich hier herumtreiben.

Gast: Para Graph
18.10.2012 11:36
2 2

U-Haft auf Luft?

Schlußsatz:

"Ein schlagender Beweis gegen Küssel liege aus technischer Sicht aber nicht vor."

Wo ist dann der dringende Tatverdacht?

Oder gilt der "Waldviertler Vertrauensgrundsatz":

Er wird schon gewesen sein....???

2 2

Schon blöd,

wenn in Schauprozessen einfach nichts weitergehen will. Das konnten die großen Vorbilder der KPdSU besser.

lächerlich !!!!!!!

schade um die meinungsfreiheit in österreich !

Gast: Sparmota
18.10.2012 09:13
2 2

Aus die Maus.

Wenn offensichtlich 100% schuldige Angeklagte nicht mehr weiter wissen, kommt es zu solchen Speranzeln. Lächerlich.

Gast: ROTFRONT
17.10.2012 20:05
1 8

Auf dieses "Beweisspielchen" dürfen wir Demokraten uns erst gar nicht einlassen! Wir haben die "Durchschnittliche Erfahrung des täglichen Lebens"!

Und die sagt uns: wegsperren!
Die sind schuldig.
Wer zweifelt bitte daran?
Der betreibt ja dann selber Wiederbetätigung!

Ist das Ihr Ernst?

Das ist einmal eine interessante Ansicht von Demokratie. Diese Ansichten waren ab 1938 schon ein paar Jahre lang bei uns populär, als man auch die "durchschnittliche Erfahrung des täglichen Lebens" angewendet hat, um Leute ohne Verfahren "wegzusperren", weil sie ja offensichtlich schuldig sind. Damals zweifelte niemand daran.

Antworten Gast: TA
18.10.2012 08:49
7 2

Re: Auf dieses "Beweisspielchen" dürfen wir Demokraten uns erst gar nicht einlassen! Wir haben die "Durchschnittliche Erfahrung des täglichen Lebens"!

Nomen est omen. Die Rotfront liebte bekanntlich Schauprozesse, in denen sich die Angeklagten der unglaublichsten Verbrechen selbst bezichtigten und für die Urteile auch noch bedanken (!) mussten. Mag schon sein, dass Leute wie sie wieder einmal irgendwo auf diesem Planeten was zu sagen haben und loswüten dürfen. Hier und jetzt ist das nicht der Fall, und deshalb haben alle Angeklagten das Recht auf einen fairen Prozess. Ob sie das nun gut finden oder nicht, ist eigentlich egal.

Gast: einBeobachter
17.10.2012 19:10
3 6

Uiiii ...

... da haben aber viele Sympatisanten in die Tastatur gehämmert ...

Gast: Verbrecherbeobachter
17.10.2012 17:08
13 5

Bankomat gesprengt, Taeter entkommen

In Republik-Oesterreich werden eben nur Gendanken-"Verbrechen" verfolgt. Vor den wirklichen Verbrechern fuerchtet sich die Kieberei. Nicht einmal die Inqusition war so hart wie es diese Richter sind....

Antworten Gast: dasges
17.10.2012 21:32
2 5

Re: Bankomat gesprengt, Taeter entkommen

Tja, es läuft halt nicht immer, wie Sie es wünschen - sondern immer so, wie das Gesetz es sagt.

Gast: Wasserlaeufer
17.10.2012 16:39
1 1

Anfrage an Radio Eriwan!



Wie wird jemand Richter im "befreiten" Oesterreich
wenn er in dieser Angelegenheit nicht befangen ist?

Antwort:

Im Prinzip leicht, aber nur wenn es sich um Fussball
oder Eislaufen handelt und er stumm gebohren
wurde ;-)

Antworten Gast: leesen
17.10.2012 21:33
2 4

Re: Anfrage an Radio Eriwan!

Es handelt sich um eine klare Straftat. Aus.

Antworten Antworten Gast: bpn bpn
18.10.2012 09:12
2 2

Bingo.

Verfahren abhandeln, einsperren.

Gegen Faymann liegt mehr vor!


Wo ist da die U-Haft?

Schon über ein Jahr, unglaublich und das nennt sich Rechtsstaat!


Antworten Gast: nina blum
17.10.2012 16:59
3 10

Re: Gegen Faymann liegt mehr vor!

Das passt natürlich nicht ins Andi-Unterberger-Blog-Weltbild.
Da hauts den Adi vom Herrgottswinkel, stimmts?

Antworten Gast: Pips
17.10.2012 16:48
11 5

Re: Gegen Faymann liegt mehr vor!

Österreich ist ein Land in dem sozialistischer Gesinnungsterror salonfähig ist. Was erwarten Sie sich?

Antworten Antworten Gast: isbessa
17.10.2012 21:34
3 5

Re: Re: Gegen Faymann liegt mehr vor!

Besser als der Gesinnungsterror von anno dazumal.

Gast: Blankensteiner Husar
17.10.2012 15:10
4 10

Unglaublich was sich da die Freiheitlichen gegenüber der unabhängigen Justiz erlauben!

Da gehört ein Exempel statuiert!

Dieses Kommentar sollten Sie erläutern.

12 3

Schauprozess wie unter Stalin

Na, da werden die Menschenrechte wieder einmal mit Füssen getretten, nach der klaren Aussage des BVT Experten das dieser Küssel gar nicht in der Lage war diese Seiten zu betreiben frage ich mich wo hier ein krimineller Akt vorliegt oder ob dieser ganze Prozess nur von den wirklichen Problemen ablenken soll.

Erinnert mich irgendwie an die totale Justiz Pleite mit den Tierschützern.

Beängstigend wie die Justiz hier scheinbar willkürlich fuhrwerkt, heute mit mutmaßlichen "Neonazis", morgen dann mit ESM Kritiker?

Antworten Gast: VVS
18.10.2012 09:15
2 2

Mach dich nicht klächerlich.

Er ist schuldig, er wird verureilt werden. Er wird sitzen gehen.

Antworten Gast: undaus
17.10.2012 21:34
3 2

Re: Schauprozess wie unter Stalin

Ganz sicher kein Schauprozess. Er hat was verbrochen = er wird bestraft. Aus.

wäre traurig

es wäre traurig wenn Menschen gegenüber diesem Ultrarechten Typen nicht befangen wäre

Gast: antiwahhabit
17.10.2012 12:29
3 4

Mir ist unverständlichi wie jemand das Nazitum

als Vorbild oder erstrebenswert betrachten kann.

Was findet so jemand wie Küssel am Nazitum so schön oder überlegen?

Müssen ziemlich verstockt sein diese Leute die mit irgendwelchen kuriosen Denk-zügen irgendwas positives am Nazi-tum herbeifantasieren wollen.

SOlche Leute wie die heutigen "Neonazis" wären doch im 2. WK schon aufgrund ihrer physischen Beschaffenheit weggeblasen worden...

Die Masse der Kämpfer damals waren ja idiologisch relativ unbelastete aber hochmotierte und physisch gestählte Männer; solche traurige Gestalten wie Küssel hätten die nichtmal beim Volkssturm brauchen können...
Die wäre bei der SS nichtmal zur Vor-auswahl gekommen.

Gast: ROTFRONT
17.10.2012 12:03
4 14

?????? Welches Recht gibt man hier den Rechten, dass die einfach einen Antrag stellen dürfen?

Die haben wohl die Lage nicht verstanden.
Die sind vor Gericht, damit sie ewig hinter Gittern kommen.
Zu nichts anderem bitte!

 
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