Wien. Der Strafsache scheint ein Automatismus anzuhaften: Immer wenn sich Gottfried Küssel (53), Frontmann der rechtsextremen Szene, Felix B. (35) und Wilhelm A. (40) wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung vor Gericht verantworten müssen, droht ein Platzen des Prozesses. Sei es, dass zu wenige Geschworene anwesend sind, sei es, dass die Geschworenenauswahl nicht ausreichend dokumentiert wird. Oder sei es, so geschehen gestern, Mittwoch, dass ein Richter als befangen abgelehnt wird.
Die nach Reibereien mit dem Senat zum Teil neu aufgestellte Verteidigerriege, Michael Dohr, Katrin Ehrbar und Stefan Schwalm, zeigte auf, dass Richter Maximilian Nowak, einer der beiden beisitzenden Richter des dreiköpfigen Senats, befangen sein könnte. Laut Dohr habe der Richter in einem Ermittlungsverfahren gegen einen möglichen Küssel-Komplizen Anordnungen zur Ausforschung von Daten getroffen. Gemäß Strafprozessordnung darf ein Richter, der Ermittlungsschritte setzt, nicht auch noch in der Verhandlung aktiv werden.
Nachdem also der Antrag auf Ausschluss des Richters gestellt worden war, musste man wieder um den Fortgang des Verfahrens bangen. Die Frage war: Platzt der Prozess – bei dem Küssel und Co. das Einrichten bzw. Betreiben einer Neonazi-Homepage (alpen-donau.info) zur Last gelegt wird? Denn so viel war klar: Geht der Befangenheitsantrag durch, muss der Senat neu aufgestellt werden. Vor allem: Die Verhandlung muss dann wieder von vorn beginnen.
Nach halbstündiger Unterbrechung verkündete Krainz den Beschluss auf Abweisung des Antrags. Schon im November 2011 sei das Verfahren gegen das Küssel-Trio von jenem gegen mögliche Mittäter getrennt worden. Erst im Juli 2012, als Küssel und Co. bereits angeklagt waren, sei gegen andere Beschuldigte ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Das Verteidiger-Argument, dass es sich aber inhaltlich um denselben Komplex handle, zählte nicht.
Verräterisches Mail auf PC
Schließlich trat ein Datenforensiker des Verfassungsschutzes in den Zeugenstand. Mit seiner Aussage belastete er die Beschuldigten. Er schilderte, wie die Auswertung der auf Servern von US-Providern liegenden Websites aufgrund eines Fehlers bei der Verschlüsselungssoftware zum Chello-Zugang des Drittangeklagten führten.
Bei einer Hausdurchsuchung bei Küssel wurde auf dessen Computer zudem das Mail eines Fotografen gefunden, in dem sich dieser über die widerrechtliche Verwendung seiner Fotos auf alpen-donau.info beschwerte. Das Mail sei wohl von A. an seine Mitangeklagten weitergeleitet worden, so der Beamte. Ein schlagender Beweis gegen Küssel liege aus technischer Sicht aber nicht vor. Fortsetzung: 7. November.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.10.2012)
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