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Wiederbetätigung: Datenspezialist belastet Küssel und Co.

17.10.2012 | 17:38 |  Von Manfred Seeh (Die Presse)

Das Geschworenenverfahren gegen Gottfried Küssel stand erneut am Rand des Abbruchs – ehe ein EDV-Experte der Polizei als Zeuge aussagte. Mit seiner Aussage belastete er die Beschuldigten.

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Wien. Der Strafsache scheint ein Automatismus anzuhaften: Immer wenn sich Gottfried Küssel (53), Frontmann der rechtsextremen Szene, Felix B. (35) und Wilhelm A. (40) wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung vor Gericht verantworten müssen, droht ein Platzen des Prozesses. Sei es, dass zu wenige Geschworene anwesend sind, sei es, dass die Geschworenenauswahl nicht ausreichend dokumentiert wird. Oder sei es, so geschehen gestern, Mittwoch, dass ein Richter als befangen abgelehnt wird.

Die nach Reibereien mit dem Senat zum Teil neu aufgestellte Verteidigerriege, Michael Dohr, Katrin Ehrbar und Stefan Schwalm, zeigte auf, dass Richter Maximilian Nowak, einer der beiden beisitzenden Richter des dreiköpfigen Senats, befangen sein könnte. Laut Dohr habe der Richter in einem Ermittlungsverfahren gegen einen möglichen Küssel-Komplizen Anordnungen zur Ausforschung von Daten getroffen. Gemäß Strafprozessordnung darf ein Richter, der Ermittlungsschritte setzt, nicht auch noch in der Verhandlung aktiv werden.

Nachdem also der Antrag auf Ausschluss des Richters gestellt worden war, musste man wieder um den Fortgang des Verfahrens bangen. Die Frage war: Platzt der Prozess – bei dem Küssel und Co. das Einrichten bzw. Betreiben einer Neonazi-Homepage  (alpen-donau.info) zur Last gelegt wird? Denn so viel war klar: Geht der Befangenheitsantrag durch, muss der Senat neu aufgestellt werden. Vor allem: Die Verhandlung muss dann wieder von vorn beginnen.

Nach halbstündiger Unterbrechung verkündete Krainz den Beschluss auf Abweisung des Antrags. Schon im November 2011 sei das Verfahren gegen das Küssel-Trio von jenem gegen mögliche Mittäter getrennt worden. Erst im Juli 2012, als Küssel und Co. bereits angeklagt waren, sei gegen andere Beschuldigte ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Das Verteidiger-Argument, dass es sich aber inhaltlich um denselben Komplex handle, zählte nicht.

Verräterisches Mail auf PC

Schließlich trat ein Datenforensiker des Verfassungsschutzes in den Zeugenstand. Mit seiner Aussage belastete er die Beschuldigten. Er schilderte, wie die Auswertung der auf Servern von US-Providern liegenden Websites aufgrund eines Fehlers bei der Verschlüsselungssoftware zum Chello-Zugang des Drittangeklagten führten.

Bei einer Hausdurchsuchung bei Küssel wurde auf dessen Computer zudem das Mail eines Fotografen gefunden, in dem sich dieser über die widerrechtliche Verwendung seiner Fotos auf alpen-donau.info beschwerte. Das Mail sei wohl von A. an seine Mitangeklagten weitergeleitet worden, so der Beamte. Ein schlagender Beweis gegen Küssel liege aus technischer Sicht aber nicht vor. Fortsetzung: 7. November.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.10.2012)

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39 Kommentare
 
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Gast: ROTFRONT
17.10.2012 12:03
4 14

?????? Welches Recht gibt man hier den Rechten, dass die einfach einen Antrag stellen dürfen?

Die haben wohl die Lage nicht verstanden.
Die sind vor Gericht, damit sie ewig hinter Gittern kommen.
Zu nichts anderem bitte!

Antworten Gast: Jurakulix
17.10.2012 13:23
15 1

Re: ?????? Welches Recht gibt man hier den Rechten, dass die einfach einen Antrag stellen dürfen?

Ihnen ist aber schon klar, dass die Forderung jemanden wegen seiner Gesinnung Rechte abzuerkennen genau auf der selben Stufe ist, wie wenn man das wegen seiner Herkunft, Religion,.. macht?

Ein Rechtsstaat und ein Demokratie muss das aushalten, dass sich jeder (auch die "Feinde") Rechte haben und sich somit angemessen verteidigen dürfen.

Antworten Antworten Gast: ROTFRONT
17.10.2012 15:02
1 11

Wie bitte? Leben wir bei den Hottentotten?

Die haben doch das Recht einzusitzen.
Das ist schon ein Grundrecht, das ihnen zugestanden wurde.
Und mehr verkraften die geistig eh nicht.
Zu kleiner CPU, verstehens?

Antworten Antworten Antworten Gast: baro palatinus
17.10.2012 15:34
2 0

Re: Wie bitte? Leben wir bei den Hottentotten?

eng. unit = dt. einheit
feminin, daher die cpu

Antworten Antworten Antworten Antworten Gast: Papa Schlumpf
17.10.2012 16:40
0 1

Re: Re: Wie bitte? Leben wir bei den Hottentotten?

Hmmmm?
"unit" bedeutet aber Bauteil. Und das heißt immer noch "der" Bauteil.
Dass ein Prozessor eine Einheit ist.......

Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Gast: baro palatinus
17.10.2012 22:59
1 0

Re: Re: Re: Wie bitte? Leben wir bei den Hottentotten?

Ihnen sei ein kurs english A1 angeraten.
wär' das nicht schlumpfig?

Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Gast: Papa Schlumpf
18.10.2012 08:12
0 0

Re: Re: Re: Re: Wie bitte? Leben wir bei den Hottentotten?

Ahhhhhhhh!
Sind also die United States die Einheitlichen Staaten!

Tja, lieber Freund, Wörter haben oft viele Bedeutungen und es ist ein Wort zuwenig, wenn man es in eine andere Sprache übersetzt.
Und im Englischen ist "unit" schon gar nicht weiblich.

Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Gast: baro palatinus
18.10.2012 11:09
0 0

Re: Re: Re: Re: Re: Wie bitte? Leben wir bei den Hottentotten?

es wird zwar nicht helfen mit dir zu diskutieren aber interessant find' ich's allemal:

sie heißen auch nicht unit states, sondern united states, wobei dies ein deriviertes adjektiv von unit ist und ganz analog zur bedeutung <einheit> des ersten, <vereinheitlicht> bzw <vereinigt> bedeutet. das die intellektuelle anforderung, von der proposition des wortes <einheit> auf jene des wortes <vereinigt> zu kommen und die morphologische wie auch semantische nähe zwischen beiden zu erkennen, für dich eine zu große ist, überrascht nicht weiter.

im übrigen siehe auch:

http://de.wikipedia.org/wiki/CPU
" target="_blank">http://de.wikipedia.org/wiki/CPU


vielleicht glaubst du das offensichtliche ja, wenn es von einer instannz wie wikipedia kommt.

ahja: im dt, besonders im süddeutschen wäre es außerdem das bauteil.

die sinnhaftigkeit des handelns von forumstrollen habe ich bislang nicht durchschauen mögen. es ist weder lustig, noch regt es einen normalen menschen auf, man wundert sich bloß, wie leicht ein "troll" zu amüsieren ist, wie wenig er zu sagen hat und wieviel er gerne sagen würde, so er etwas wüßte.

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Re: Re: ?????? Welches Recht gibt man hier den Rechten, dass die einfach einen Antrag stellen dürfen?

Was erwarten Sie von jemandem der sich "Rotfront" nennt? Etwa ein Verständnis für demokratisch-rechtsstaatliche Prinzipien?

Gast: Hollertscheck
17.10.2012 11:33
13 5

natuerlich ist er befangen

Wo ein Richter mit beruflichen Konsequenzen rechnen muss, wenn er den Angeklagten nicht verknackt, ist ein faires Verfahren nicht mehr moeglich.

Re: natuerlich ist er befangen

ach dieses armen, armen, armen ultrarechten Menschenverächter

Antworten Antworten Gast: TA
17.10.2012 16:11
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Re: Re: natuerlich ist er befangen

Tolles Rechtsverständnis! Rechte haben also nur jene, die Gutmenschen sind?

Re: Re: Re: natuerlich ist er befangen

nicht unbedingt gutmenschen - aber ultrarechte haben keine rechte, da sie sich ausserhalb jeder gesellschaftlicher norm stellen

Antworten Antworten Antworten Gast: esigng...
17.10.2012 21:36
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Re: Re: Re: natuerlich ist er befangen

Es ging um das Jammern vom Hollertschek, was ich auch lächerlich finde.

 
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