Wien. Nicht nur die Zusatzpensionen für Ex-Bedienstete der Sozialversicherung, sondern auch die Zusatzpensionen für Hinterbliebene solcher Ex-Bediensteter sollten zum Teil stark gekürzt werden. Das fordert der grüne Sozial- und Seniorensprecher Karl Öllinger nach der Kritik des Rechnungshofs, dass 14.000 Bedienstete der Sozialversicherungen neben einer ASVG-Pension auch in den Genuss einer Zusatzpension kommen werden. Das ist so, weil sie vor 1996 eingestellt worden sind und damit in ein (begünstigtes) Altpensionsschema fallen. Für alle anderen Bediensteten hat es bereits eine Anpassung an das ASVG-Schema gegeben.
Der Rechnungshof nennt in einem neuen Bericht bei den Zusatzpensionen eine Sparmöglichkeit von 1,4 Mrd. Euro, gerechnet bis 2050 („Die Presse“ berichtete). Für Öllinger „geht da noch mehr“, wie er der „Presse“ sagt: Die Zusatzpensionen für Hinterbliebene sollten nun „mit Augenmaß angegriffen“ werden – und zwar umso mehr, je höher das eigene Einkommen oder die eigene Pension der Witwe bzw. des Witwers ist. Den Maßstab solle das ASVG bilden.
So sollte die Kürzung etwa „gravierend“ ausfallen, wenn die Eigenpension der Witwe und die Pension des verstorbenen Bediensteten bei jeweils mindestens 4000 Euro brutto im Monat gelegen ist. Geringer solle die Kürzung ausfallen, wenn die Eigenpension der Witwe 2500 Euro und die Pension des Verstorbenen 4000 Euro betragen, gibt Öllinger ein weiteres Beispiel: Dann sollte die Hinterbliebenenpension gemäß dem ASVG von den aktuell 60 Prozent auf 51,25 Prozent der Pension des Verstorbenen gekürzt werden. Noch geringere Einschnitte sollten es bei einer Eigenpension um 1500 Euro sein. „Das wären minimale Kürzungen, und Einschnitte sind zumutbar.“ Andere Versicherte und ihre Hinterbliebenen seien auch betroffen.
Der Abgeordnete Öllinger will das Thema jetzt in den Nationalrat bringen. Verhandlungen über eine Reform der Zusatzpensionen zwischen dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger und der Gewerkschaft der Privatangestellten laufen bereits seit Monaten.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.10.2012)
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