Zweifel an Objektivität der Justiz: Malus für „arme Schlucker“?

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Gerechtigkeit könne man in Österreich kaufen, Wohlhabende seien im Vorteil, meint der bekannte Wiener Strafverteidiger Werner Tomanek. Für Tomanek sind Gutachter die eigentlichen „Herren“ eines Strafverfahrens.

Wien. Wer Geld hat, kann „es sich richten“. Dieses viele Bereiche durchdringende Gefühl herrscht wohl auch bei Betrachtung der österreichischen Justiz vor. Beschuldigte wie der Bankier Julius Meinl V. oder Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser werden mittlerweile als Inbegriff für jenen Verdächtigentypus gesehen, dem es möglich ist, die Justiz mit immer neuen Eingaben auf Trab zu halten. Ein langjähriger Justizinsider, der Wiener Strafverteidiger Werner Tomanek, legte am Montag vor Journalisten seine Beobachtungen zur österreichischen „Zwei-Klassen-Justiz“ offen. Und präsentierte sein gleichnamiges Buch.

So bemängelt Tomanek (er hatte sich als Verteidiger des österreichischen Songcontest-Teilnehmers Tony Wegas einen Namen gemacht und gehört derzeit dem Anwaltsteam an, das die mutmaßliche Zweifachmörderin Estibaliz C. vertritt), dass Gutachten von weisungsgebundenen Staatsanwälten in Auftrag gegeben werden. Und zwar bei Gutachtern, die „brav und ergebnisorientiert“ arbeiten würden, um sich somit weitere Justizaufträge zu sichern. Diese vom Gesetzgeber vorgegebene Praxis wird regelmäßig von Anwälten kritisiert. Das Justizressort hat eine Evaluierung der einschlägigen Bestimmungen versprochen.

Für Tomanek sind Gutachter (in Wirtschaftsstrafverfahren handelt es sich oft um Wirtschaftstreuhänder) die eigentlichen „Herren“ eines Strafverfahrens. Richter würden den Gutachten oft bedingungslos folgen. Und wenig betuchte Beschuldigte könnten sich keine Privatgutachter leisten, die die Expertisen der im Justizauftrag tätigen Sachverständigen „zerpflücken“ könnten. Somit seien mit „wirtschaftlicher Macht“ ausgestattete Verdächtige im Vorteil. Anmerkung: Privatgutachter werden im Verfahren nicht zugelassen, können aber im Hintergrund dem Verdächtigen Munition gegen das Gerichtsgutachten liefern.

Das immer wieder seitens der Anklagebehörden vorgetragene Argument, wonach Staatsanwälte im Gegensatz zu Anwälten zur Objektivität verpflichtet sind, lässt Tomanek nicht gelten. Die „Leichtfertigkeit“, mit der viele Grundrechtseingriffe (Beispiel: Hausdurchsuchungen) stattfinden würden, zeige einen „Mangel an Objektivität“. Auch die Tatsache, dass es doch unabhängige Haft- und Rechtsschutzrichter sind, die über Grundrechtseingriffe – auf staatsanwaltlichen Antrag – entscheiden, überzeugt den Praktiker nicht. Er beobachte regelmäßig, dass die Justiz „auf Zuruf der Exekutive“ handle. Vor allem „arme Schlucker“ würden dies oft zu spüren bekommen.

„Himmelschreiender Wahnsinn“

Die „Berichtspflicht“ nennt Tomanek einen „himmelschreienden Wahnsinn“ bzw. einen Ausfluss der „institutionalisierten Zwei-Klassen-Justiz“. Zur Erklärung: In Strafsachen von besonderem öffentlichen Interesse – also gerade dann, wenn gegen Prominente oder (Ex-)Politiker ermittelt wird – müssen die Staatsanwaltschaften ihrer Oberbehörde und auch dem Justizministerium „berichten“, welche Schritte sie setzen und welches „Vorhaben“ (Anklage oder Einstellung des Verfahrens) sie in die Tat umsetzen wollen. Somit würden gerade wohlhabende Verdächtige „höhere Rechtsschutzgarantien“ genießen.

Ist eine Strafsache einmal im Stadium der Hauptverhandlung, liegt die Entscheidung also in den Händen eines Richters, so würden die Vermögensverhältnisse keine direkte Rolle mehr spielen: „Mir ist kein einziger Fall bekannt, in dem ein Urteil gekauft worden wäre.“ Dass man sich nach einer Verurteilung auch in der Haft mit Geld ein schöneres Leben machen könne, stehe auf einem anderen Blatt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.10.2012)

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