22.05.2013 16:19 Merkliste 0

Zweifel an Objektivität der Justiz: Malus für „arme Schlucker“?

23.10.2012 | 10:09 |  Von MANFRED SEEH (Die Presse)

Gerechtigkeit könne man in Österreich kaufen, Wohlhabende seien im Vorteil, meint der bekannte Wiener Strafverteidiger Werner Tomanek. Für Tomanek sind Gutachter die eigentlichen „Herren“ eines Strafverfahrens.

Artikel drucken Drucken Artikel versenden Senden Merken AAA Textgröße Artikel kommentieren Kommentieren

Wien. Wer Geld hat, kann „es sich richten“. Dieses viele Bereiche durchdringende Gefühl herrscht wohl auch bei Betrachtung der österreichischen Justiz vor. Beschuldigte wie der Bankier Julius Meinl V. oder Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser werden mittlerweile als Inbegriff für jenen Verdächtigentypus gesehen, dem es möglich ist, die Justiz mit immer neuen Eingaben auf Trab zu halten. Ein langjähriger Justizinsider, der Wiener Strafverteidiger Werner Tomanek, legte am Montag vor Journalisten seine Beobachtungen zur österreichischen „Zwei-Klassen-Justiz“ offen. Und präsentierte sein gleichnamiges Buch.

So bemängelt Tomanek (er hatte sich als Verteidiger des österreichischen Songcontest-Teilnehmers Tony Wegas einen Namen gemacht und gehört derzeit dem Anwaltsteam an, das die mutmaßliche Zweifachmörderin Estibaliz C. vertritt), dass Gutachten von weisungsgebundenen Staatsanwälten in Auftrag gegeben werden. Und zwar bei Gutachtern, die „brav und ergebnisorientiert“ arbeiten würden, um sich somit weitere Justizaufträge zu sichern. Diese vom Gesetzgeber vorgegebene Praxis wird regelmäßig von Anwälten kritisiert. Das Justizressort hat eine Evaluierung der einschlägigen Bestimmungen versprochen.

Für Tomanek sind Gutachter (in Wirtschaftsstrafverfahren handelt es sich oft um Wirtschaftstreuhänder) die eigentlichen „Herren“ eines Strafverfahrens. Richter würden den Gutachten oft bedingungslos folgen. Und wenig betuchte Beschuldigte könnten sich keine Privatgutachter leisten, die die Expertisen der im Justizauftrag tätigen Sachverständigen „zerpflücken“ könnten. Somit seien mit „wirtschaftlicher Macht“ ausgestattete Verdächtige im Vorteil. Anmerkung: Privatgutachter werden im Verfahren nicht zugelassen, können aber im Hintergrund dem Verdächtigen Munition gegen das Gerichtsgutachten liefern.

Das immer wieder seitens der Anklagebehörden vorgetragene Argument, wonach Staatsanwälte im Gegensatz zu Anwälten zur Objektivität verpflichtet sind, lässt Tomanek nicht gelten. Die „Leichtfertigkeit“, mit der viele Grundrechtseingriffe (Beispiel: Hausdurchsuchungen) stattfinden würden, zeige einen „Mangel an Objektivität“. Auch die Tatsache, dass es doch unabhängige Haft- und Rechtsschutzrichter sind, die über Grundrechtseingriffe – auf staatsanwaltlichen Antrag – entscheiden, überzeugt den Praktiker nicht. Er beobachte regelmäßig, dass die Justiz „auf Zuruf der Exekutive“ handle. Vor allem „arme Schlucker“ würden dies oft zu spüren bekommen.

„Himmelschreiender Wahnsinn“

Die „Berichtspflicht“ nennt Tomanek einen „himmelschreienden Wahnsinn“ bzw. einen Ausfluss der „institutionalisierten Zwei-Klassen-Justiz“. Zur Erklärung: In Strafsachen von besonderem öffentlichen Interesse – also gerade dann, wenn gegen Prominente oder (Ex-)Politiker ermittelt wird – müssen die Staatsanwaltschaften ihrer Oberbehörde und auch dem Justizministerium „berichten“, welche Schritte sie setzen und welches „Vorhaben“ (Anklage oder Einstellung des Verfahrens) sie in die Tat umsetzen wollen. Somit würden gerade wohlhabende Verdächtige „höhere Rechtsschutzgarantien“ genießen.

Ist eine Strafsache einmal im Stadium der Hauptverhandlung, liegt die Entscheidung also in den Händen eines Richters, so würden die Vermögensverhältnisse keine direkte Rolle mehr spielen: „Mir ist kein einziger Fall bekannt, in dem ein Urteil gekauft worden wäre.“ Dass man sich nach einer Verurteilung auch in der Haft mit Geld ein schöneres Leben machen könne, stehe auf einem anderen Blatt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.10.2012)

Testen Sie "Die Presse" 3 Wochen lang gratis: diepresse.com/testabo

Mehr aus dem Web

30 Kommentare
 
12
Gast: total crash
23.10.2012 18:13
0 0

Das soll eine neue Erkenntnis sein?

Das`t das Recht in Österreich kaufen kannst,ebenso Politiker,Medien,Beamte das soll neu sei?;o(

Ist ein alter Hut,weiß jeder der halbwegs Helle im Oberstübchen ist;o)

Gast: Kriminal
23.10.2012 13:01
3 1

zwei Klassen Justiz

..

als wenn das einem gelernten Österreichers nicht schon längst bekannt wäre.

Man schaue sich nur die letzten Politikerverfahren an. (Bsp. Part of the Game...hin, her, hin, .. bis man nicht mehr weiß, um was es ging)


Re: zwei Klassen Justiz

Richtig! Und die Kleinen werden mit GESTAPO Methoden und Lügen eingeschüchtert!
Dafür trete ich jederzeit den Wahrheitsbeweis an!

Gast: uburoi
23.10.2012 12:58
0 1

schlecht geschminkte clowns?

leider haben die nicht verstanden, daß man schon 1946 (in nürnberg [gar nicht so weit weg]) feststellen mußte, daß hiesige verfahren diese bezeichnung nicht verdienen, da es sich mehrheitlich um verbrechen handelt.

und zum schluß, den besten witz österreichs:

aufgemerkt kollegen!

opfer verlieren keine kriege!

mahlzeit!
hihihi.

Gast: Commendatore
23.10.2012 12:50
0 0

wie im Mittelalter

es hat sich nicht geändert, nur die Methoden sind etwas feiner und ausgeklügelter geworden.

In Ö. war doch immer so, zuerst in der Monarchie und jetzt im Polit- u. Wirtschaftsadel.


2-kassen-justiz

...grüsse aus dubai!
B.o.

0 0

leider

wahr

5 0

Das ist

das gleiche Problem, das Konsumenten haben, wenn sie gegen Firmen antreten. Oder Patienten gegen Ärzte, oder Häuslbauer gegen Architekten,....
1. Geld erleichtert den Zugang zum Recht und zum Recht bekommen
2. den/die Gutachter gut zu kennen oder ihnen kollegial verbunden zu sein, hilft auch.

Antworten Gast: Das Ekel Alfred
23.10.2012 11:46
3 0

Apropos Gutachter gut kennen


Den Gutachtern mit mehr oder weniger Bakschisch bei ihrem "Urteil" (Gutachter ist Richter!) nachzuhelfen, ist nicht selten.



Antworten Antworten Gast: Grummelbart2
23.10.2012 13:00
1 5

Re: Apropos Gutachter gut kennen

Bin seit mehr als drei Jahren regelmäßig bei Gericht und habe mit Gutachtern zu tun - derartiges habe ich weder beobachtet noch ist es mir gerüchteweise an die Ohren gekommen.

Insofern wäre ich mit derartigen Anschuldigungen vorsichtig - entweder mit konkreten namen und Beispielen (dann aber auch bitte mit ihrem echten Namen, damit die Betreffenden wegen Rufschädigung gegen sie vorgehen können), oder sie lassen derartige Rülpser zur Gänze sein.

Antworten Antworten Antworten Gast: uburoi
23.10.2012 14:18
1 0

Re: Re: Apropos Gutachter gut kennen

sie haben wohl wieder schwammerl genascht?

lernens lesen und geschichte!

Wieder ein Signifikanzschwindel

Was ist eigentlich der "Beweis" für diese schwerwiegende Unterstellung? Ein Spiel mit Signifikanzen.
Mithilfe seiner "Studien" konnte der Autor zeigen, dass Reiche vor dem Gesetz besser abschneiden als Arme. Eindeutig. Nur ist das nicht, weil unsere Justiz ungerecht wäre, sondern einfach weil Kriminelle logischerweise eher arm sind.
Mit der gleichen Logik könnte ich behaupten, Arme würden bei Insidergeschäfts-, Bestechungs- und Korruptionsverfahren bevorzugt, denn da werden fast nur Reiche belangt. Klingt unlogisch? Stimmt.

Antworten Gast: SlowFlux2
23.10.2012 12:29
1 1

Urteile kann man sehr wohl beeinflussen

1 Tag Schöffendienst hat mir folgende wichtigen Erkenntnisse beschert:

Als Angeklagter (Betrug an Privatperson und Firma) einen Anzug tragen, privaten Verteidiger nehmen, sich entschuldigen und das ganze irrsinnig bedauern. Sagen, dass man jetzt grad eine Ausbildung macht oder heiraten wird: Freispruch oder Bewährung.

Als Angeklagter (Einbruch in Imbissstand, Diebstahl von Lebensmitteln) mit Pflichtverteidiger, verstört sein, sich nicht artikulieren können: Haftstrafe.

Antworten Gast: Halbwissen
23.10.2012 11:36
1 1

Re: Wieder ein Signifikanzschwindel

Kriminelle findet man am ehesten in Schlössern und Villen !

Also sind Kriminelle eher reich !

Das heißt aber nicht im Umkehrschluss das alle Villenbesitzer Verbrecher sind.


5 1

Des Pudels Kern

ist im korrupten rot-schwarz-blauen Politikverständnis zu finden.

Gast: Mafia
23.10.2012 09:13
4 0

Ein armer Schlucker

muss auch nicht den Finanzminister anrufen um nachzufragen was überhaupt seine Leistung war.
Ein armer Schlucker würde da schon längst sitzen.

1 0

Re: Ein armer Schlucker

Aber trotzdem leben wir doch in einem freien Land.

In diesem freien Land könnte sich doch der Anwalt des armen Schlucker
mit der Justizministerin auf einen Cafe treffen,
um mit ihr über Gott und die Welt zu reden
und die Sache gütlich aus der Welt schaffen.

Es ist bei uns doch nicht so,
dass der arme Schlucker Brot essen muss,
wenn es doch Kuchen gibt.

Gast: OGH1Ob156/01z,1Ob277/03x,1Nc34/04x,1Ob100/04v
23.10.2012 07:46
4 0

Mafia

Wenn Richter für Anwälte arbeiten und den
OGH belügen:
Knabl-Loub BG Wr.Neustadt

Antworten Gast: Grummelbart2
23.10.2012 12:50
0 1

Re: Mafia

Fein, dass sie in einem Artikel, in dem es strikt um die Problematik der Benennung von Gutachtern durch die Staatsanwaltschaft in Strafverfahren geht (und die hieraus sich ergebende Schieflage, die schon bereits besteht, ohne dass irgendwer korrupt und/oder bestechlich ist) irgendwelche Zivilverfahren hervorzaubern und gröbste Korruptionsvorwürfe gegen Richter äußern.

Themenverfehlung.

Gast: Mafia
23.10.2012 07:23
3 1

Meinl und Grasser sind das beste Beispiel

Die Justiz wird nächstes Jahr bei Strasser und Grasser und Meischberger beweisen das wir eine ÖVP geführte 2 Klassen Justiz haben.
Ich sage nur Karl und Pilnachek und die Richterin Sanin.

Gast: Hannes Ebner
22.10.2012 23:29
9 0

Gerechtigkeit könne man in Österreich kaufen, Wohlhabende seien im Vorteil,

+ jene, die in den Parteien jemanden kennen.

Frage:
Wann kommt Strasser vor Gericht?
Wann Grasser?
Wann Hochecker?
Wann Meischberger?
Wann Mensdorff?
Wann Plech?
Wann etc, etc, etc, etc, etc, etc

Das ist es ja, was jedem "kleinen Mann" so anstinkt!

Gast: Baur4
22.10.2012 22:10
12 0

Recht haben und Recht kriegen sind "zwei paar Schuhe"

In Österreich kommt noch dazu dass sich SPÖ+ÖVP Richter, Staatsanwälte, Polizei - eigentlich den gesamten Staat untereinander im Proporz aufteilen.

Diese versorgten Parteigünstlinge arbeiten danach völlig "unabhängig".


Gast: lodenjanker
22.10.2012 21:45
1 0

so ist es, wir leben noch in k.u.k.Zeiten


12 0

Richtig!!

Wer Geld hat kann leichter Recht bekommen als einer der nichts hat. Der kleine ist immer der Verlierer in jeder Art!!

Gast: Sigis Erkenntnis
22.10.2012 20:14
13 0

Österreichs Justiz ist zu vergessen


bankrott und basta.

Hätten wir keine 2 Klassen Justiz,


hätten Mensdorff, Schmied, Bures, Faymann und Berlakowitsch schon ein größeres Problem!


 
12