20.06.2013 08:50 Merkliste 0

Fall Adelsmayr: Neues Verfahren in Österreich möglich

23.10.2012 | 16:24 |   (DiePresse.com)

Adelsmayr wird nicht berufen: "Ich bin nur müde, es ist wahnsinnig anstrengend". Das endgültige Urteil entscheidet über seine Reisefreiheit.

Artikel drucken Drucken Artikel versenden Senden Merken AAA Textgröße Artikel kommentieren Kommentieren

Am Sonntag ist der oberösterreichische Mediziner Eugen Adelsmayr in Abwesenheit in Dubai erstinstanzlich und noch nicht rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Oberstaatsanwaltschaft kann binnen 30 Tagen berufen. Der 53-jährige Bad Ischler wird definitiv keine Berufung einlegen - dafür müsste er persönlich anwesend sein und könnte verhaftet werden. "Ich bin nur müde, es ist wahnsinnig anstrengend", sagte er am Dienstag im Gespräch mit der Austria Presse Agentur. Ein zweites Verfahren in Österreich ist möglich, das die Folgen des Urteils in Bezug auf Reisefreiheit abmindert.

"Im konkreten Fall muss man abwarten, ob das Urteil rechtskräftig wird und ob Dubai tatsächlich einen internationalen Haftbefehl ausstellt und diesen Interpol zur Ausschreibung übermittelt", sagte der für Strafrecht zuständige Sektionschef im Justizministerium, Christian Pilnacek. Sollte es schließlich einen internationalen Haftbefehl geben, prüft jeder Staat für sich, ob er den Haftbefehl weiterverfolgt. In Österreich selbst ist Adelsmayr auf jeden Fall sicher, da eigene Staatsbürger nicht ausgeliefert werden.

Inlandsverfahren wäre zu prüfen

Sollte es den internationalen Haftbefehl geben, ist der "nächste Schritt zu prüfen, ob ein Inlandsverfahren durchgeführt wird", so Pilnacek. Dafür müsste Dubai allerdings die Verfahrensunterlagen nach Österreich übermitteln und um "Verfolgung im Inland" ersuchen. Dem muss Österreich aber nicht Folge leisten, sondern es kann selbst ein Verfahren durchführen. Endet dieses mit "Einstellung bzw. Freispruch wäre er (Adelsmayr, Anm.) in Europa jedenfalls sicher - weil die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union daran gebunden wären". Auch das Urteil einer Todesstrafe in Dubai würde daran nichts ändern, denn die EU liefert Bürger, denen die Todesstrafe droht, nicht aus.

Der Bad Ischler hofft "auf einen internationalen Haftbefehl", damit "in irgendeiner Form noch einmal international darauf geschaut wird und eventuelle Rechtsmittel geprüft werden können", so Adelsmayr im Gespräch mit der APA.

Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung

Dem Intensivmediziner war vorgeworfen worden, im Jänner 2009 im Rashid-Hospital in Dubai bei einem Patienten mit hoher Querschnittläsion durch Unterlassung der Hilfeleistung sowie Morphin dessen Tod herbeigeführt zu haben. Adelsmayr hatte dies bestritten, mehrere Gutachten hatten den österreichischen Arzt zudem entlastet. Die Staatsanwaltschaft hatte die Todesstrafe verlangt, das Gericht den 53-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt. "Ich bin populär als Verurteilter in einer Mordgeschichte. Da ist das Strafausmaß irrelevant, der Schuldspruch in der Mordanklage ist das belastende", sagte Adelsmayr. Ihm wäre "nichts lieber als ein ruhiges Leben in Anonymität".

Maßgeblich am Prozess gegen den Bad Ischler beteiligt sind ehemaligen Kollegen, die das Verfahren initiiert hatten. "Auch wenn sie mich freigesprochen hätten, wäre es für mich noch nicht zu Ende gewesen. Es kann nicht der Gerechtigkeit letzter Schluss sein, dass man mich in Ruhe lässt und meine Widersacher ungeschoren davonkommen", sagte der 53-Jährige.

(Schluss) kra/mgh

(APA)

Testen Sie "Die Presse" 3 Wochen lang gratis: diepresse.com/testabo

Mehr aus dem Web

6 Kommentare
Gast: Be-obachter
24.10.2012 10:08
0 0

Die eingeschränkte Reisefreiheit

ist für den Typen ja nur ein Schutz! Dieser Glücksritter würde ja doch wieder irgendwo ins Mittelalter fahren und sich in die nächste Bredoulle bringen!
Checkt er das nicht? Langsam wird er mir echt unsympathisch.

0 3

Der Bad Ischler hofft "auf einen internationalen Haftbefehl", damit "in irgendeiner Form noch einmal international darauf geschaut wird und eventuelle Rechtsmittel geprüft werden können"??? Ist er grenzdebil geworden??? Einmal drauf nie wieder weg!!!

Mag sein, dass sein Ego verletzt ist, und dass er glaubt, dass weil er Österreicher und Arzt ist, ihm eine Sonderstellung auf der Welt gebührt, aber in der Regel wird das s.g. Ausliefern oder Ausjudizieren praktiziert. Der internationale Haftbefehl wird innerhalb von Stunden weltweit angewandt. Es sind über 383 Datenbanken die zusammen "fahnden". Er ist auch nicht sicher außerhalb des Hoheitsgebiets!
Der StaW wird nicht berufen, mit Absicht, um sein Leben schwer zu machen!!! Da ist seine Reisefreiheit so gut wie weg. Die EU würde ihn sofort ausliefern!!!

Re: Der Bad Ischler hofft "auf einen internationalen Haftbefehl", damit "in irgendeiner Form noch einmal international darauf geschaut wird und eventuelle Rechtsmittel geprüft werden können"??? Ist er grenzdebil geworden??? Einmal drauf nie wieder weg!!!

Ach ja (Ergänzung zum Posting von mir gleich unten) -

VOR Ablauf der Berufungsfrist kann er von einem EU-Staat nicht ausgeliefert werden, weil die Todesstrafe noch droht, und

NACH Ablauf der Berufungsfrist kann er auch nicht von einem EU-Staat ausgeliefert werden, weil er kein Rechtsmittel gegen das erstinstanzliche Urteil einlegen konnte! (Dieses Recht kann er auch nicht vor Ablauf der Berufungsfrist ausüben, weil dafür - laut Artikel -seine Anwesenheit in Dubai erforderlich wäre, er aber wegen der der Todesstrafe nicht einreisen kann)

Also Verletzung des Rechtes auf Überprüfung durch ein höheres Gericht.

Also, wie bitte soll ein EU-Staat den Adelsmayr rechtskonform ausliefern??

0 0

Re: Re: Der Bad Ischler hofft "auf einen internationalen Haftbefehl", damit "in irgendeiner Form noch einmal international darauf geschaut wird und eventuelle Rechtsmittel geprüft werden können"??? Ist er grenzdebil geworden??? Einmal drauf nie wieder weg!!!

wenn du dem prozess fern bleibst dann bist du selber schuld und entfällt dein recht auf überprüfung durch ein höheres gericht!!!
VOR der Berufungsfrist ist goar nix.
NACH der Frist erwächst das Urteil in Rechtskraft, und damit hat sich's!!!
Internationaler Haftbefehlt ist der nächste Schritt. Zu vorhersagen WAS der StAw unten machen wird, finde gehört zur Kaffeesud-Lese, und wenn ich der StAw. wäre, dann würde ich gar nichts machen, um so sein Leben miserabel zu machen, daher: "Es mag sein, dass DU auf unseres Rechtssystem pfeifst, und dem Prozess fern geblieben bist, wir aber nicht, also viel Spass jetzt wenn es eine weltweite Fahndung nach dir laüft! und meistens erwischen die solche Leute, erst nach ein Paar Jahren, wenn sie glauben, dass die Sache "eh vergessen" ist!!! ;-)

Re: Re: Re: Der Bad Ischler hofft "auf einen internationalen Haftbefehl", damit "in irgendeiner Form noch einmal international darauf geschaut wird und eventuelle Rechtsmittel geprüft werden können"??? Ist er grenzdebil geworden??? Einmal drauf nie wieder weg!!!

"Nach der Frist erwächst das Urteil in Rechtskraft"

Nach Dubaischem Recht vermutlich ja; Nach EU-Recht denke ich NEIN. Wegen der erwähnten Verletzung des Rechtes auf Überprüfung durch ein höheres Gericht. Adelsmayr kann nach EU-Recht nicht zugmutet werden unter den gegebenen Bedingungen (Anwesenheitspflicht bei drohender Todesstrafe) zu berufen. Und solange er sich in der EU aufhält gilt EU-Recht, nicht dubaisches Recht.

Daher denke ich ist Adelsmayr in der EU sicher - trotz "weltweiter Fahndung". Er kann nämlich von der EU aus genannten Gründen nicht ausgeliefert werden

Ausserhalb der EU gilt wohl was Sie schreiben - obwohl es vorstellbar wäre, dass auch andere Staaten aus demselben Grund oder wegen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils ebenfalls nicht ausliefern würden.

(Mein erstes gestriges Posting über Unterschiede zw Auslieferung bei EU- und int. Haftbefhl ging "verloren" . Zweiter Versuch steht jetzt [8:37] )

"Die EU würde ihn sofort ausliefern!!" (Zitat Glosar)

Wie kommen Sie darauf??

"Sofort" (nicht sofort, aber relativ rasch) liefert die EU nur aus im Falle des EU-Haftbefehls.

Gegen die Auslieferung wegen eines internationalen Haftbefhls kann ein Beschuldigter Rechtsmittel einlegen die gründlich gerichtlich zu prüfen sind - das dauert. Und ich denke es muss ein anwendbares Auslieferungsabkommen zwischen dem EU-Staat und Dubai geben.

Und, wenn es in anderen EU-Ländern so gehandhabt wird wie in Österreich, dann wird vor der Auslieferung sowieso auch in der Sache gründlich geprüft - d.h. eine Anklage oder Verurteilung muss schlüssig begründet sein, die Beweisführung nachvollziehbar, und mit den rechtstaatlichen Prinzipien des Staates welches um Auslieferung ersucht wird im Einklang stehen. Es muss auch absolut ausgeschlossen sein, dass die Todesstrafe nicht droht (z.B. Wiederaufnahme des Verfahrens?)

Aber ich denke, im schlimmsten Fall braucht Österreich nur die Strafverfolgung aufzunehmen und einen EU-Haftbefehl auszustellen und dieser hat, nehme ich an, automatisch Vorrang, d h. er kommt nach Österreich zurück.

Oder, wenn Österreich demnächst von Amtswegen ein Strafverfahren einleitet, dann hat die österreichische Gerichtsbarkeit EU-weit immer Vorrang in dem Fall - er könnte, denke ich, somit wiederum schlimmstenfalls nach Österreich ausgeliefert werden, oder, nach rechtskräftiger Erledigung durch das österreichische Gericht wäre die Sache endgültig erledigt - EU-weit