Wien. Auf die österreichischen Autofahrer kommen ab kommendem Jahr neue Belastungen bei den Verkehrsstrafen zu. Ab Jänner soll nämlich im Zuge von Verwaltungsnovellierungen der Strafrahmen für Organmandate und Anonymverfügungen drastisch erhöht werden. Und zwar bei Organmandaten von derzeit 36 auf 200 Euro Höchststrafe und bei Anonymverfügungen von 220 auf 500 Euro. Begründet wird die geplante Reform mit dem Argument Verwaltungsvereinfachung. Heftige Kritik an den Maßnahmen kommt vom ÖAMTC.
Die Erhöhung der Strafrahmen bedeutet aber gleichzeitig, dass die Strafmandate höher werden können. Im zuständigen Bundeskanzleramt wird dieser Vorwurf zurückgewiesen. Es würden nicht die Strafen, sondern nur der Rahmen erhöht – und damit würde die Verwaltung entlastet und vereinfacht, denn man werde sich unter anderem mehr Anzeigen ersparen.
ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer kann die Behördenargumente nicht nachvollziehen. „Die Erhöhung des Strafrahmens ist mit dem Stichwort Verwaltungsvereinfachung nicht zu rechtfertigen.“ Er weist darauf hin, dass es bei der letzten, 2002 durchgeführten Erhöhung des Strafrahmens (dieser wurde damals von 72 Euro auf das Dreifache angehoben) auch das Argument der einfacheren Verwaltung gegeben habe. „Aber schon wenig später wurden die Strafsätze für relativ leichte Verkehrsübertretungen angehoben“, so Hoffer zur „Presse“.
Tatsächlich hat damals VP-Verkehrssprecher Helmut Kukacka gegen „bewusst ausgestreute Falschmeldungen“ der SP-Opposition gewettert, die vor einer „empfindlichen Erhöhung“ der Strafgelder für Verkehrssünder gewarnt hatte. Nur wenig später sind die Strafhöhen aber wirklich hinaufgegangen.
Verkehrsstrafen 2009 erhöht
Der ÖAMTC argumentiert auch, dass die Pläne im Sinne der Verkehrssicherheit kontraproduktiv sein können. Wenn etwa ein Führerscheinneuling deutlich zu schnell gefahren sei, werde eine Anonymverfügung vermutlich der Fahrzeughalter, meist der Vater, zahlen. Der junge Autofahrer entgehe dadurch einer für ihn unangenehmen Nachschulung.
Die Verkehrsstrafen insgesamt wurden ab September 2009 im Zuge eines Verkehrssicherheitspakets deutlich erhöht. Ein längst fälliger Schritt, wie Christian Gratzer vom Verkehrsclub Österreich (VCÖ) meint: „Davor wurden die Verkehrsstrafen zehn Jahre nicht erhöht.“ Laut Statistik sind seit diesen Maßnahmen die Unfälle zurückgegangen. Auch in Sachen Kindersicherung gibt es positive Nachrichten: War 2007 jedes fünfte Kind ungesichert, so war es zuletzt nur mehr jedes 14. Kind.
Gratzer bleibt aber skeptisch: Zum einen sei der Rückgang der Unfälle auch anderen Maßnahmen – etwa auf Gemeindeebene – zu verdanken, zum anderen habe Österreich in Sachen Verkehrssicherheit noch einigen Aufholbedarf. Einige Dinge wie Telefonieren am Steuer seien zwar verboten, aber im Vormerksystem trotzdem nicht enthalten.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.10.2012)
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