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Innsbruck: Radfahrer boxt auf Autofahrer ein

31.10.2012 | 10:30 |   (DiePresse.com)

Der Autofahrer wollte rechts abbiegen, als er vom Radfahrer rechts überholt wurde. Ein Unfall konnte verhindert werden, eine schwere Verletzung nicht.

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Mit einem Schwerverletzten hat am Dienstagabend in Innsbruck die Auseinandersetzung zwischen einem Rad- und einem Autofahrer geendet. Nach Angaben der Polizei versetzte der Radler seinem Kontrahenten mehrere Faustschläge ins Gesicht. Die Polizei fahndete nach dem vorerst Unbekannten zunächst ohne Erfolg.

Der Pkw-Lenker wollte im Kreuzungsbereich Amthor-/Langstraße rechts einbiegen, als er von dem einspurigen Verkehrsteilnehmer rechts überholt wurde. Den Zusammenstoß konnte der Mann gerade noch verhindern.

Im Zuge der darauffolgenden verbalen Auseinandersetzung schlug der Radfahrer dann auf den im Auto sitzenden Lenker ein und ergriff schließlich die Flucht. Die Polizei ersucht um Hinweise (059133-7587).

(APA)

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61 Kommentare
 
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Gast: 4321
01.11.2012 13:29
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Unfallhergang

Die Vorgangsweise des Radlers (Körperverletzung) ist durch Nichts zu entschuldigen.
Zum Hergang der Konfliktsituation: auf Grund welcher Aussagen weiß man, dass der Radfahrer den Autofahrer im Abbiegen rechts überholt hat? Auf Aussage des Autofahreres oder unabhängiger Zeugen? Woher weiß man, dass nicht der Autofahrer den Radler überholt und dann geschnitten hat?

Im Gegenzug ist im Artikel http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/1307451/Steiermark_Zehnjaehriger-von-Lkw-ueberrollt-und-getoetet-?_vl_backlink=/home/panorama/oesterreich/index.do
die Sachlage genau beschrieben und nicht verfälschend wie in anderen Medien.

ahh durt is innsbruck.

danke fuer die karte.

wo is radelberg und radelbrunn?

Gast: Analyst
31.10.2012 14:41
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Die Radikalität der Fahrradfahrer ...

... nimmt zu! Es ist nicht ungewöhnlich, dass man sich als Autofahrer gegen unvorschriftsmäßig fahrende Radler zurücknehmen muss, um sie nicht zu verletzen und wenn man auf eine bestehende Vorfahrt hinweist bekommt man Faustschläge aufs Autodach oder Tritte gegen das Auto (Sachbeschädigung). Und wenn man dann einen solchen Typen aufhält und der Polizei zu übergeben versucht, geschieht NICHTS! Wehe aber, der Autofahrer macht sich eines nur geringen Delikts schuldig - dann wird gestraft! In unserem Staat ist vieles faul - auch diese verhältnisse!

Alarm. Alarm.

Höchste Zeit die Kennzeichen bei Autos abzuschaffen, sonst könnten uns rachsüchtige Radfahrer zu Hause heimsuchen...

Re: Die Radikalität der Fahrradfahrer ...

wenn sie mich im rechtsabbiegen überholen interessiert das die polzei null;ich hab'bisher auf nötigungsanzeigen und(leider!) boxhiebe verzichtet,aber sie können sich gerne melden!

Re: Die Radikalität der Fahrradfahrer ...

ja die von radfahrern umgenieteten getöteten autofahrer, unfassbar.

die jungen leute fahren eh so verantwortungsvoll, aber leider, die radler.....

mir ist auch so bange,
schon lange

Na wenigstens

wissen wir jetzt ungefähr, wo Innsbruck liegt.
Vielleicht hab ich´s ja übersehen, aber bekommt die Leserschaft jetzt laufend Google-Karten mit der Lage von Wien serviert?

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auch ein radfahrer muss auf das verkehrsgeschehen rundum achten und seine fahrweise entsprechend anpassen, um gefährdungen (auch die eigene) zu verhindern.

aber leider gibt es in der politik niemanden, der das den radfahrern verdeutlicht. - im gegenteil ...
also braucht man sich über anarchistische auswüchse und tendenzen nicht zu wundern.

Re: auch ein radfahrer muss auf das verkehrsgeschehen rundum achten und seine fahrweise entsprechend anpassen, um gefährdungen (auch die eigene) zu verhindern./esss

Gestern Abend speiste die Dame, die sicher demnächst von ihren Anhänger*I*nnen und -außen zur "Ehre der Altäre" erhoben wird, Maria Vassilakou, in einem exzellenten Wiener Lokal. Da dieses als "rauchfrei" deklariert ist, musste die "(bald) Heilige Maria" ihren Dampf auf der zugigen Straße "ablassen", was sie auch gleich zum Nachdenken über die neue Hatz auf "Motorisierte" nutzen konnte. Fuhren ja genug vorbei.

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der hat gebremst?


Gast: tjala
31.10.2012 13:46
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überreaktion

wundert mich nicht, dass sowas mal passiert, ich gehe mal davon aus, dass der Fahrer mal nicht geblinkt hat... leider absolut unangebracht so darauf zu reagieren.

@johnjohn: danke für den Hinweis auf die StVO, aber ich glaub da steht auch was drin von wann Autofahrer zu blinken haben.
bei mir hat es mal jemand geschafft mich auf 200m fast 2-3 mal zu überfahren, weil weder links noch rechts geblinkt wurde (einmal wollte ich links und einmal "rechts überholen").

man hat immer zu blinken und dies liegt einfach NICHT im eigenen Ermessen. Ich seh auch kein Problem dabei, weil den Blinker zu betätigen ist weder anstrengend, schädlich oder mit sonst irgendeinem Nachteil verbunden.

Gast: früherer Radfahrer
31.10.2012 13:30
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auf 100 Meter in Wien

In den letzten beiden Jahren auf nur 100 Meter im 1. Bezirk in Wien:

Kollone hält vor Zebrastreifen (7:58 Uhr) für mehrere Unterstufenschülerinnen.
Junge Frau fährt rechts (ohne Sicherheitsabstand) vorbei über den zebrastreifen und wirft eines der Mädchen in den Dreck (fährt einfach weiter und flieht als ich Sie nach 100 Metern einhole gegen die Einbahn)

Ich halte vor Zebrastreifen. Ein Frau (knapp 40, Bürokleidung) geht von links drüber. Rechts überholt ein Radler knapp hinter ihr. Links überholt ein Motorroller auf der Gegenverkehrsradspur knapp vor ihr und brüllt: Stopp du Hur! Radler und Motorroller ziehen in die Mitte. Beide treten in Richtung des anderen und treffen leicht.

6 Meter vor dem Zebrastreifen endet die Radspur.
Radler zieht in voller Absicht (Nötigung) in die Mitte der Fahrbahn und zeigt Stinkefinger. Ich bremse hart. Der nächste schafft es nicht mehr und knallt mir hinten rein. Halte den Radler fest bis Polizei eintrifft. Dauert aber 22 Minuten und er kann nach 12 Minuten flüchten. Ausweisleistung aber Name hat er natürlich verweigert.

Radler auf Rechtsabbiegespur. Ich 5 Meter hinter ihm auf Geradeausspur. Plötzlich zieht er ohne schauen auf die linke Spur. Notbremsung und hupen. Er bleibt 15 Meter weiter stehen, steigt ab, hebt sein Rad über den Kopf und Läuft auf mein Auto zu. Passanten halten ihn davon ab das Rad auf mein Auto zu werfen.

usw, usw

Es ind nur 10 % der männlichen und 1 % der weiblichen Einspurigen Irre.

NUMMERNTAFELN!!!


Antworten Gast: najaa
01.11.2012 00:55
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Re: Nummerntafeln??

Wenn schon, dann natürlich auch für fussgänger - das sind übrigens auch autofahrerInnen ausserhalb ihrer blech/plastikkisten...!!

Stimmt.

Hatte auch schon so ähnliche Erlebnisse mit Rowdy-Fußgängern. Wir brauchen unbedingt Fußgänger-Taferl, sonst ist dem Chaos Tür und Tor geöffnet...

Gast: PÖHSE
31.10.2012 13:20
8 0

Schluß mit dem Ökoterror ! Radfahren verbieten !



Da sparen wir eine Menge, und diese lästigen Muckn sind dahin !

Gast: ghjklö
31.10.2012 13:18
9 0

IST IN WIEN NOCH ÄRGER!!

Wann endlich kommen die Nummerntafeln für Radler??!!

Gast: Bikerl
31.10.2012 13:10
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Juhu

Innsbruck ist ja Radfahrhauptstadt, da darf er das wahrscheinlich jetzt straffrei.

Gast: Johnjohn
31.10.2012 12:59
15 0

Tja, ja diese komischen Gesetze...

Zuerst das Gesetz kennen! Denn wie heißt es so schön Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Einfacher geht es wohl kaum!!

Auch ein Radfahrer egal wie ungebildet er ist muss sich an die geltenden Verkehrsgesetze halten.

§ 68 StVO: Verhalten der Radfahrer:

Rechts fahren:
„Rechts fahren, so weit wie zumutbar“, schreibt die StVO allen Verkehrsteilnehmern vor. Für den Radfahrer bedeutet dies, dass das rechte Hinterrad eines Autos die Spur des Radfahrers vorgibt. Noch weiter rechts zu radeln würde die Autofahrer nur verleiten, an unübersichtlicher Stelle zu überholen, was Radler und andere Verkehrsteilnehmer erst recht gefährdet.
Rechts überholen darf ein Fahrradfahrer ein Auto NUR dann wenn das Auto verkehrsbedingt STEHT (Stau, Ampel)! UND auch da mit größter Vorsicht wegen sich öffnender Türen. Sobald die Autos fahren ist der Radfahrer auf der Strasse Teil des Ganzen und muss sich an die Spielregeln halten: UND DIE LAUTET FÜR ALLE VERKEHRSTEILNEHMER GLEICH:
RECHTS ÜBERHOLEN = VERBOTEN.

Wann wird endlich ein verpflichtender Führerschein für Fahrradfahrer eingeführt die am Straßenverkehr teilnehmen wollen?!

Antworten Gast: StVO
01.11.2012 21:57
0 0

Re: Tja, ja diese komischen Gesetze...

ein stehendes etwas kann man nicht überholen, sonder daran kann man(n)/frau nur vorbeifahren ;-)

Antworten Gast: speibender regenbogen
31.10.2012 14:10
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irrtum:

im ortsgebiet ist rechts überholen erlaubt.

im konkreten fall dürfte der radfahrer aber nicht "überholt" haben, sondern wollte sich wohl vorbeidrängeln., beim überholen muß er nämlich genauso gewisse mindestabstände einhalten, die zwischen pkw und randstein wohl nicht vorhanden waren.

Antworten Antworten Gast: StVO
01.11.2012 21:55
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Re: irrtum:

freie wahl des fahrstreifens im ortsgebiet bzw. nebeneinanderfahren haben nichts mit rechts überholen zu tun, welches auch im ortsgebiet verboten ist siehe dazu §15 StVO!!!

Antworten Gast: yoshi1
31.10.2012 14:02
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Re: Tja, ja diese komischen Gesetze...

Was Sie verschweigen ist, dass das Ganze natürlich nur gilt, wenn es keinen Fahrradstreifen gibt. Und der ist bekanntlich noch weiter rechts. Über die Unfallstelle weiß ich natürlich auch nichts Genaueres.

Weiters kann man annehmen, dass - so es sich nicht um einen Rennradfahrer handelte - der Autofahrer seinerseits den Radfahrer überholt haben muss bevor er rechts abbiegt. Diesfalls würde das Ganze gleich ganz anders aussehen...

PS. Wissen Sie was passiert, wenn man als Radfahrer nicht so weit rechts wie möglich fährt? Genau, der Autofahrer hinter Ihnen dreht total durch, da er bei entgegenkommenden Fahrzeugen keine Chance hat zu überholen.. DAS nur einmal am Rande mitgegeben!

Antworten Gast: sie kennen ned mal die kreuzung
31.10.2012 13:40
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Re: Tja, ja diese Schlaumeier wie sie

schauns mal was ein (vermutlicherweise) ortskundiger weiter unten postet:
"Wenn der Autofahrer von der Langstraße in die Amthor einbiegen wollte, hatte er Nachrang, denn dort ist ein Radstreifen und eine Radquerung. Somit hätte der Autofahrer den Radfahrer gefährdet und die Reaktion desslben wäre nicht verwunderlich!"
Da ist ihr post wohl eher sinnlos oder? denn sie kennen nicht mal die kreuzung und kommen mit nicht passenden stvo bestimmungen. Toll!

Re: Re: Tja, ja diese Schlaumeier wie sie

Der Wortlaut der Meldung ist "als er von dem einspurigen Verkehrsteilnehmer rechts überholt wurde". Das lässt darauf schliessen, dass er sich (rechtswidriger weise) NICHT auf dem Radstreifen befunden hat. Weil sonst wäre es kein Überholvorgang gewesen.

Re: Re: Tja, ja diese Schlaumeier wie sie

Der Wortlaut der Meldung ist "als er von dem einspurigen Verkehrsteilnehmer rechts überholt wurde". Das lässt darauf schliessen, dass er sich (rechtswidriger weise) NICHT auf dem Radstreifen befunden hat. Weil sonst wäre es kein Überholvorgang gewesen.

Antworten Gast: verkehr1
31.10.2012 13:33
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Re: Tja, ja diese komischen Gesetze...

tja, schon. aber was, wenn der reale ablauf der geschichte anders war: zb wenn der autofahrer den radfahrer zu knapp überholt, und dann geschnitten hat? dann sollten sie mal nach anderen bestimmungen in der stvo kramen.

außerdem bezweifelich ich schwer, dass es viele radlfahrer gibt, die nicht ohnehin den autoführerschein besitzten.

 
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