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Fußfessel für Sextäter: Neue Widersprüche

01.11.2012 | 15:06 |  Von MANFRED SEEH (DiePresse.com)

Der Entscheid des Verwaltungsgerichtshofes, wonach ein fünffacher Vergewaltiger keinen einzigen Tag in Haft muss, wirft ein Schlaglicht auf den Täterhilfeverein „Neustart". Auch die Fußfesseltechnik sorgt für Wirbel.

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Wien. Der Wirbel um die Fußfessel hält an: Am Mittwoch gab der Verwaltungsgerichtshof (VWGH) bekannt, dass ein heute 52-jähriger Salzburger, der eine Jugendliche fünf Mal vergewaltigt hatte, nicht ins Gefängnis muss (DiePresse.com berichtete). Er darf seine - niedrige - Strafe, sechs Monate Haft, im Hausarrest verbringen. Überwacht wird B. mit einer elektronischen Fußfessel. Bis es so weit ist, soll die Täterhilfe-Organisation „Neustart" einen neuen Bericht erstellen. Schon einmal hatte der Verein grünes Licht für die Fußfessel gegeben. Die Haftanstalt hatte sich aber darüber hinweggesetzt.

Die Anstalt hatte wegen einer ablehnenden Stellungnahme der Begutachtungsstelle für Sexualstraftäter (Best) den Hausarrest verweigert. Die Vollzugskammer des Oberlandesgerichts Linz hatte keine Bedenken gehabt - und den Hausarrest gewährt. Dagegen beschwerte sich wiederum die Vollzugsdirektion in Wien - allerdings erst, nachdem das Opfer an die Medien gegangen war. Diese Beschwerde wurde nun vom VWGH überraschend abgeschmettert.

Zurück zum Verein „Neustart": Dessen in Salzburg im Mai erstellter, die Fußfessel befürwortender Bericht war Grundlage für das „Ja" der Linzer Vollzugskammer. Im Kammerbescheid steht: „Hinweise auf Vorfälle bzw. Risikofaktoren, die mit Grund befürchten lassen, der Antragsteller werde die Vollzugsform des elektronisch überwachten Haushaltes missbrauchen (sic!), liegen nicht vor."

Dazu muss man wissen: Als „Neustart Salzburg" damals seinen positiven Bericht schrieb, existierte bereits die erwähnte ablehnende Stellungnahme der Begutachtungsstelle „Best". Diese lag der Haftanstalt vor. Sie wurde aber nicht an „Neustart" weitergereicht. Man begründete diese Verweigerung mit dem - umstrittenen - Hinweis auf Datenschutz. Noch war nicht viel passiert, denn die Justizanstalt Salzburg entschied ja (dem „Neustart"-Bericht zum Trotz) gegen die Fußfessel. Die Anstalt folgte der Begutachtungsstelle. Diese hatte bei B. „mangelnde Delikteinsicht" festgestellt.

Opfer vermisst Reue des Täters

„Neustart Wien" lud das Opfer kürzlich zu einem Gespräch ein. Dabei erfuhr die heute 22-Jährige, dass „Neustart" den Verurteilten als einsichtig erlebt haben will. Dies widerspricht allen diesbezüglichen Aussagen des Opfers. Es widerspricht auch dem Gerichtsurteil wegen fünffacher Vergewaltigung und einer versuchten Vergewaltigung - dort ist von „völliger Uneinsichtigkeit des Angeklagten" die Rede. Im Rahmen dieses Gesprächs mit „Neustart" wurde dem Opfer auch eine Unterredung mit dem Täter angeboten. Die Frau lehnte entsetzt ab, wie „Die Presse" erfuhr. Nun wartet die 22-Jährige auf den neuen Bericht von „Neustart", der aber an der Gewährung der Fußfessel nichts mehr ändern dürfte.

Die Konsequenzen aus dem Fall laut Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP): Künftig sollen Sexualstraftäter mindestens die Hälfte ihrer Haftstrafe absitzen müssen, ehe sie einen Antrag auf Hausarrest stellen können. Schon derzeit gilt, dass die Umwandlung einer Gefängnisstrafe in Hausarrest nur bei einer (Rest-)Haft von maximal einem Jahr zulässig ist.

Wie berichtet wird auch technisch aufgerüstet. Sextäter sollen GPS-Fußfesseln bekommen. Derzeit können Fesselträger, wenn sie - etwa zum Arbeiten - außer Haus gehen, überhaupt nicht geortet werden. Nur in der Wohnung stellt der in die Fessel eingebaute Sender einen kontrollierbaren Kontakt zu einer Basisstation her. Bei der Lieferung der neuen Technik hat das Justizressort bisher auf eine Neuausschreibung verzichtet. Vor zwei Jahren, bei Einführung der Fußfessel, erhielt die Firma Elmo-Tech den Zuschlag (23. August 2010). Wenige Tage danach wurde bekannt, dass Elmo-Tech vom Konzern 3M (Managing Director Felix Thun-Hohenstein) gekauft worden war. Die Vergabesumme für drei Jahre Laufzeit inklusive der Möglichkeit einer zweijährigen Vertragsverlängerung betrug 2.687.042,50 Euro.

(c) Die Presse

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Vergabe mit Schönheitsfehler

Doch die Vergabe hatte einen vom Rechnungshof (RH) bemängelten Schönheitsfehler: Ein ominöser „Lenkungsausschuss" sei „in den gesamten Vergabeprozess eingebunden und entscheidungsbefugt" gewesen. Dieser Ausschuss hielt drei Sitzungen ab. Doch: „Sitzungsprotokolle existieren nicht." In welche Richtung „lenkte" dieser Ausschuss, und wer gehörte ihm an? Dies war für den Rechnungshof „nicht feststellbar". Unter anderem saß laut „Presse"-Informationen das für Strafvollzug zuständige Kabinettsmitglied Cornelia Leitner in dem Gremium (Ministerin war Claudia Bandion-Ortner, ÖVP). Leitner ist mittlerweile Chefin der Justizanstalt Feldkirch.

Eine „Presse"-Anfrage nach ihren damaligen Kollegen im „Lenkungsausschuss" ließ Leitner unbeantwortet. Und im Justizministerium hält man die Namen weiter geheim. Auch die Kosten der neuen Fußfesseltechnik werden nicht beziffert. Nur so viel: Es handle sich um „minimalen Mehraufwand".

Die Konkurrenz hat weniger Verständnis. Der Österreich-Chef des Sicherheitstechnikanbieters G4S, Matthias Wechner, sagt: „Electronic Monitoring braucht wieder Vertrauen. Eine GPS-Erweiterung, und eine damit wohl notwendige Neuausschreibung, ist dazu ein wichtiger Schritt."

Auf einen Blick
Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sorgt für Unverständnis – insbesondere bei einer jungen Frau, die wiederholt Opfer eines Sexualstraftäters geworden ist. Der Mann darf die seit sechs Jahren offene sechsmonatige Haftstrafe zu Hause, überwacht mit einer elektronischen Fußfessel, „absitzen“. Er muss keinen einzigen Tag ins Gefängnis. Der Opferhilfeverein „Neustart“ soll vorab einen neuen Bericht schreiben – danach soll der Hausarrest beginnen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 2. November 2012)

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195 Kommentare
 
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Gast: ungeliebter Heike
03.11.2012 16:29
16 1

Feig sind unsere Höchstrichter,

wenn sie glauben, wegen und mit einem unvertretbar schlechten Gesetz auf Kosten der OPFER der Justizministerin eine reinhauen zu müssen.

Sie hätten die Entscheidung auch zurückschmeißen können mit der PRINZIPIELLEN Frage, ob Gerichte bei Fußfessel-Urteilen Berichte von Amateuren (!) als "Gutachten" und "Gefährdungsprognosen" von Sexualstraftätern akzeptieren müssen. NEIN, müssen sie nicht.

In Deutschland legt der Bundesgerichtshof seit den Wormser Prozessen und ihren schrecklichen Fehlurteilen den Level für die Qualität von Gutachten fest. HIER hingegen ist dem Höchstgericht alles wurscht, und schlimmer geht immer. Mit Spekulationen und Glaskugel-Expertisen sind schon andere Höchstrichter aufgefallen (Adamovich, Rzeszut), anscheinend haben wir viele Höchstrichter von dieser fragwürdigen Sorte.
.

3 1

Unfaßbar

5 Vergewaltigungen,

ein laut Gericht völlig uneinsichtiger Täter,

Ergebnis: kein Tag Haft.

Ein Hohn.

Gast: joseph
02.11.2012 15:44
8 0

lächerliche justiz

es fehlen 6000 objekte, noever zahlt 220.000 € wiedergutmachung und alles wird eingestellt.
lächerliche justiz !

6 x vergewaltigung, täter bleibt in freiheit und muss nicht ins gefängnis.
lächerliche justiz !

flöttls computer sei abgestürzt, millionen verschwunden.
lächerliche justiz !

geraubtes gold steigt im wert, der verbrecher erhält den mehrerlös ausbezahlt !
lächerliche justiz !

wer richtet die richter ?

Gast: gast999
02.11.2012 13:11
1 13

schon irre

wie die rechtsschaffenden hier ihre gewaltbereite haltung offen kund tun

und all diese leute leben unter uns, lynchjustiz an der tagesordnung

Antworten Gast: Ibinaagast
02.11.2012 18:01
0 6

Re: schon irre

Das ist Ihr einziger Beitrag dem ich voll zustimme. Wenn ich hier in vielen Beiträgen von --wo wohnt der, kastrieren, anspucken, brandmalen--lese, stellen sich mir alle Haare auf. Fein, dass es das Sprichwort, Hund die bellen, beißen nicht, gibt. Selbstjustiz ist abzulehnen.

Antworten Gast: Nemesis
02.11.2012 16:22
6 0

Re: schon irre

Ja für Verbrecher wirds immer enger denn den Bürgern reichts nämlich mit den ganzen Verbrecherfreunden und Gutmenschen.

Re: schon irre

Was wurde denn aus ihrer Ankündigung einer Anzeige und dem gespeicherten PDF?
Warum verteidigen sie Gewalttäter und verunglimpfen Menschen, die diesen eine gerechte Strafe nicht vorenthalten wollen?
Wann wurde ihnen der letzte Fall von Lynchjustiz in Österreich bekannt, wenn sie sich schon so darüber echauffieren?
Wozu posten sie hier noch?

Antworten Gast: mir reichts
02.11.2012 13:24
8 1

Re: schon irre

sie meinen wohl rechtschaffenen.

wer, wenn auch nur indirekt, einen vergewaltiger in schutz nimmt, ist mmn nicht rechtschaffen.

Gast: Knaller
02.11.2012 13:00
3 3

Es gibt viele widerliche Verbrechen!

Vergewaltung ist eine Art davon, aber sonstige schwere Körperverletztung, Mord, Bankaub, sonstiger Raub mit Gewaltanwendung, etc.,etc.
All dies lässt Opfer traumatisiert zurück, aber an die denkt kaum jemand. Über Vergewaltigung, deren Opfer und Täter zu schreiben bringt halt mehr Quote, aber das Leid der Opfer ist ähmlich dem anderer schwerer und widerlicher Verbrechen.
Daher bin ich gegen eine Lex Vergewaltiger. Man sollte genaue überdenken, wann ein Verbrecher das Privileg Fußfessel bekommen darf und wann nicht. Da gehören bindende Vorschriften her, die für alle gelten und nicht je nach Volksmeinung ausgelegt werden können.

Antworten Gast: Harras der Wachhund
02.11.2012 13:32
4 1

Re: Es gibt viele widerliche Verbrechen!

Ja, ich gebe Ihnen die bindende Vorschrift.

Mind. 5 Jahre bis max. 10, bei besonderen Umständen, besondere Abscheulichkeit oder absolute Uneinsichtigkeit, bis 20 Jahre.

Nach abgesessener Haftstrafe negativer Ausblick, Abmarsch in die Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, unbegrenzte Dauer der Unterbringung.

Besser könnte man

die Verluderung der Justiz gar nicht darstellen!

Gast: justus d.Ä.
02.11.2012 11:15
8 2

Das Motiv, jemanden für eine bestialische Tat zu BESTRAFEN - gibt es das gar nicht mehr? Wird immer nur an die armen Täter gedacht und nicht an Schuld und Sühne? Widerlich.


Re: Das Motiv, jemanden für eine bestialische Tat zu BESTRAFEN - gibt es das gar nicht mehr? Wird immer nur an die armen Täter gedacht und nicht an Schuld und Sühne? Widerlich.

-eine verkommene Gesellschaft outet sich!

Gast: gustave ganse
02.11.2012 11:12
2 14

stellvertreterdiskussionen

keiner von uns kennt den fall.

fakt ist aber, dass die richter und schöffen, also mehrere menschen, dafür plädierten dem täter die geringst mögliche haftstrafe zu geben (10 jahre wären möglich gewesen).

aus welchem grund auch immer!

niemand hier kennt den grund dafür!

...aber hier wird über den bösen verein geschrieben der nicht mehr und nicht weniger tut als er tun muss, straftäter zu resozialisieren, was übrigens, ganz nebenbei verfassungsmässig auch das ziel unseres gesamten rechtssystems ist (leider können die meisten rechtsrechten halt leider nicht so gut mit unserer österreichischen verfassung).

...und da hab ich noch nichtmal begonnen damit, dass es fakt ist, dass gerade bei sexualdelikten wissenschaftlich wie statistisch keine abschreckung durch strafen belegbar ist!
weil sich halt kein vergewaltiger denkt - hui - vergewaltige ich heut niemanden, weil ich könnt 2, 3, 4, 10 jahre in den knast gehen dafür.


Antworten Gast: franzl
05.11.2012 10:10
0 0

Re: stellvertreterdiskussionen

Mich interessiert, ob sie auch so gelassen reagieren wenn das opfer aus ihrem näheren Umfeld oder ihrer Familie stammen würde.

8 1

Re: stellvertreterdiskussionen

Jack Unterweger wurde auch resozialisiert!
Jeder, der ein Urteil über rechtmäßig verurteilte Straftäter abgibt, soll auch dafür gerade stehen müssen, wenn es sich als fatal erweist. Er muss als Mittäter für jedes künftige OPfer gelten. Dann werden wir sehen, wie gut all die Psychologen,... wirklich urteilen können.

Antworten Antworten Gast: gustave ganse
02.11.2012 13:40
1 9

Re: Re: stellvertreterdiskussionen

ich bin mir sicher, dass es für einen psychologen sicherlich nichts schlimmeres gibt, als wenn durch seine falschdiagnose leid entsteht.

nur was hat das jetzt mit meinem posting zu tun?

fakt ist, dass wir straftäter resozialisieren müssen, weil sie sonst ganz sicher wieder straffällig werden oder wir sie wegen jeder tat für immer wegsperren müssten und das können wir uns weder leisten, noch wäre das eine sinnvolle möglichkeit.


Antworten Gast: trolljäger
02.11.2012 12:18
6 1

Re: stellvertreterdiskussionen

Hey, Herr "Verein Neustart", wieviel wollen Sie noch posten?

Re: stellvertreterdiskussionen

"...und da hab ich noch nichtmal begonnen damit, dass es fakt ist, dass gerade bei sexualdelikten wissenschaftlich wie statistisch keine abschreckung durch strafen belegbar ist!
weil sich halt kein vergewaltiger denkt - hui - vergewaltige ich heut niemanden, weil ich könnt 2, 3, 4, 10 jahre in den knast gehen dafür. "

Aha, Sie Experte vergessen aber das es sich in diesem Fall anscheinend um einen "ich nutze die Gelegenheit" Vergewaltiger handelt und nicht um einen kranken "Dauervergewaltiger".

Wie wäre es sonst möglich, dass dieser Typ nicht mehr auffällig oder rückfällig geworden wäre?
Also wäre eine ordentliche Gefängnissstrafe schon möglich gewesen um diesem Wesen einen ordentlichen Denkzettel zu verpassen.

Die Tat wurde im Endeffekt nicht bestraft, mehr oder weniger mit dem Grund, "Ach der hat es ja eh nur einmal bei einem Opfer gemacht, halb so schlimm, jetzt ist er ja eh schon jahrelang brav"

Wenn er der berühmte Sittenstrolch wäre, dann wäre er ja eh auf der Geschlossenen, also was hindert daran einen Einmaltäter welcher die Chance genutzt hat ordentlich wegzusperren?

Das können Sie Experte wahrscheinlich nicht erörtern.

Antworten Antworten Gast: gustave ganse
02.11.2012 13:44
1 8

Re: Re: stellvertreterdiskussionen

eben - wie du sagst - die strafe ist nicht relevant für die rückfälligkeit des täters, ergo ist die strafe auch nicht abschreckend oder nicht abschreckend.
er wurde trotzdem er 6 jahre garkeine strafe bekommen hat nicht rückfällig. wieso sollte er also mehr oder weniger rückfällig werden, weil er 6 monate bekommen hat?

...und nochmal - ich kenne die fakten nicht. du auch nicht. ergo kann niemand von uns sagen warum er die mindeststrafe gekriegt hat. genauso kann auch keiner von uns beiden sagen ob das in ordnung oder zweifelhaft war.

wieso kannst du nicht sagen - ok - ich kenne den fall nicht, also urteile ich nicht drüber??? ist das so total unmöglich?


Re: Re: Re: stellvertreterdiskussionen

Warum gehen Sie davon aus das ich mit dem Fall nicht "vertraut" bin.

Ich habe zwar nie den Akt in Händen gehalten,auch habe ich mit Strafrecht nichts zu tun, jedoch wird unter Juristen viel kommuniziert vor allem wenn es sich um solche Fälle handelt welche so die öffentliche Aufmerksamkeit erregen.

Um es vorweg zu nehmen, es wird natürlich nur auf der fachlichen Ebene gesprochen, nicht in irgendeiner Weise dahingehend was den Rechten des Beschuldigten/Verurteilten zuwider laufen würde.

Ich kann Ihnen ganz einfach sagen warum es dieses lächerliche Urteil gab, einfach aus dem Grund da es in der Richterschaft ein extremes Gefälle zwischen "hardlinern" u. "gutmenschen" gibt.
Und das es darüber hinaus noch ein extremes Ost-West Gefälle gibt.

In Wien, am Landl, wäre er bei einem Richter welcher in der "Schweindlabteilung"-wird intern wirklich so genannt- verhandelt nie im Leben so billig davongekommen.

Antworten Antworten Gast: mir reichts
02.11.2012 13:22
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Re: Re: stellvertreterdiskussionen

sie sind leider im irrtum.

er hat bereits 2007 vergewaltigt. ob er verurteilt worden ist, entzieht sich meiner kenntnis.

vielleicht war das übers kopferlstreicheln zu wenig abschreckende wirkung.

Re: stellvertreterdiskussionen

Aber hui, wenn er 2, 3, 4, 10 Jahre im Knast ist, haben in de Zeit die potentiellen Opfer wenigstens vor diesem einen Drecksack Ruhe!

Achso, noch was für sie nicht rechten Menschen: § 20. StVG Zwecke des Strafvollzuges

Da steht in Abs. 1 etwas von Resozialisierung, Prävention und Strafe. Nur mit anderen Worten, weshalb sie und ihresgleichen es wohl nicht ganz verstanden haben.

Antworten Antworten Gast: gustave ganse
02.11.2012 13:49
0 8

Re: Re: stellvertreterdiskussionen

jetzt üben wir sinnerfassend lesen.

er wäre genau 6 monate weg gewesen.

weil er 6 monate unbedingt gekriegt hat.

aus welchem grund auch immer. du kennst ihn nicht. ich kenn ihn nicht.

ergo ist die diskussion über die fussfessel oder nicht eine stellvertreterdiskussion darüber warum er nur 6 monate gekriegt hat (wobei diese diskussion recht sinnlos zu führen ist, weil keiner die fakten kennt).


Re: Re: Re: stellvertreterdiskussionen

a.) Wann habe ich ihnen das "Du" angeboten, oder rotzen sie jeden frech und ungefragt mit "Du" an?

b.) Üben sie ruhig weiter sinnerfassend lesen, es ist nötig, weil

c.) sie selber schrieben: "weil sich halt kein vergewaltiger denkt - hui - vergewaltige ich heut niemanden, weil ich könnt 2, 3, 4, 10 jahre in den knast gehen dafür.", worauf ich antwortete, dass zumindest andere Opfer für diese Zeit verschont blieben.

d.) Sie haben unmissverständlich klargestellt wofür sie einstehen. Es ist nicht notwendig, dass sie rechtschaffene Bürger weiter damit belästigen.

Antworten Gast: Martin_S
02.11.2012 11:55
5 0

Re: stellvertreterdiskussionen

Dafür wäre er aber 2..10 Jahre weg vom fenster!!!

 
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