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Fußfessel für Sextäter: Neue Widersprüche

01.11.2012 | 15:06 |  Von MANFRED SEEH (DiePresse.com)

Der Entscheid des Verwaltungsgerichtshofes, wonach ein fünffacher Vergewaltiger keinen einzigen Tag in Haft muss, wirft ein Schlaglicht auf den Täterhilfeverein „Neustart". Auch die Fußfesseltechnik sorgt für Wirbel.

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Wien. Der Wirbel um die Fußfessel hält an: Am Mittwoch gab der Verwaltungsgerichtshof (VWGH) bekannt, dass ein heute 52-jähriger Salzburger, der eine Jugendliche fünf Mal vergewaltigt hatte, nicht ins Gefängnis muss (DiePresse.com berichtete). Er darf seine - niedrige - Strafe, sechs Monate Haft, im Hausarrest verbringen. Überwacht wird B. mit einer elektronischen Fußfessel. Bis es so weit ist, soll die Täterhilfe-Organisation „Neustart" einen neuen Bericht erstellen. Schon einmal hatte der Verein grünes Licht für die Fußfessel gegeben. Die Haftanstalt hatte sich aber darüber hinweggesetzt.

Die Anstalt hatte wegen einer ablehnenden Stellungnahme der Begutachtungsstelle für Sexualstraftäter (Best) den Hausarrest verweigert. Die Vollzugskammer des Oberlandesgerichts Linz hatte keine Bedenken gehabt - und den Hausarrest gewährt. Dagegen beschwerte sich wiederum die Vollzugsdirektion in Wien - allerdings erst, nachdem das Opfer an die Medien gegangen war. Diese Beschwerde wurde nun vom VWGH überraschend abgeschmettert.

Zurück zum Verein „Neustart": Dessen in Salzburg im Mai erstellter, die Fußfessel befürwortender Bericht war Grundlage für das „Ja" der Linzer Vollzugskammer. Im Kammerbescheid steht: „Hinweise auf Vorfälle bzw. Risikofaktoren, die mit Grund befürchten lassen, der Antragsteller werde die Vollzugsform des elektronisch überwachten Haushaltes missbrauchen (sic!), liegen nicht vor."

Dazu muss man wissen: Als „Neustart Salzburg" damals seinen positiven Bericht schrieb, existierte bereits die erwähnte ablehnende Stellungnahme der Begutachtungsstelle „Best". Diese lag der Haftanstalt vor. Sie wurde aber nicht an „Neustart" weitergereicht. Man begründete diese Verweigerung mit dem - umstrittenen - Hinweis auf Datenschutz. Noch war nicht viel passiert, denn die Justizanstalt Salzburg entschied ja (dem „Neustart"-Bericht zum Trotz) gegen die Fußfessel. Die Anstalt folgte der Begutachtungsstelle. Diese hatte bei B. „mangelnde Delikteinsicht" festgestellt.

Opfer vermisst Reue des Täters

„Neustart Wien" lud das Opfer kürzlich zu einem Gespräch ein. Dabei erfuhr die heute 22-Jährige, dass „Neustart" den Verurteilten als einsichtig erlebt haben will. Dies widerspricht allen diesbezüglichen Aussagen des Opfers. Es widerspricht auch dem Gerichtsurteil wegen fünffacher Vergewaltigung und einer versuchten Vergewaltigung - dort ist von „völliger Uneinsichtigkeit des Angeklagten" die Rede. Im Rahmen dieses Gesprächs mit „Neustart" wurde dem Opfer auch eine Unterredung mit dem Täter angeboten. Die Frau lehnte entsetzt ab, wie „Die Presse" erfuhr. Nun wartet die 22-Jährige auf den neuen Bericht von „Neustart", der aber an der Gewährung der Fußfessel nichts mehr ändern dürfte.

Die Konsequenzen aus dem Fall laut Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP): Künftig sollen Sexualstraftäter mindestens die Hälfte ihrer Haftstrafe absitzen müssen, ehe sie einen Antrag auf Hausarrest stellen können. Schon derzeit gilt, dass die Umwandlung einer Gefängnisstrafe in Hausarrest nur bei einer (Rest-)Haft von maximal einem Jahr zulässig ist.

Wie berichtet wird auch technisch aufgerüstet. Sextäter sollen GPS-Fußfesseln bekommen. Derzeit können Fesselträger, wenn sie - etwa zum Arbeiten - außer Haus gehen, überhaupt nicht geortet werden. Nur in der Wohnung stellt der in die Fessel eingebaute Sender einen kontrollierbaren Kontakt zu einer Basisstation her. Bei der Lieferung der neuen Technik hat das Justizressort bisher auf eine Neuausschreibung verzichtet. Vor zwei Jahren, bei Einführung der Fußfessel, erhielt die Firma Elmo-Tech den Zuschlag (23. August 2010). Wenige Tage danach wurde bekannt, dass Elmo-Tech vom Konzern 3M (Managing Director Felix Thun-Hohenstein) gekauft worden war. Die Vergabesumme für drei Jahre Laufzeit inklusive der Möglichkeit einer zweijährigen Vertragsverlängerung betrug 2.687.042,50 Euro.

(c) Die Presse

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Vergabe mit Schönheitsfehler

Doch die Vergabe hatte einen vom Rechnungshof (RH) bemängelten Schönheitsfehler: Ein ominöser „Lenkungsausschuss" sei „in den gesamten Vergabeprozess eingebunden und entscheidungsbefugt" gewesen. Dieser Ausschuss hielt drei Sitzungen ab. Doch: „Sitzungsprotokolle existieren nicht." In welche Richtung „lenkte" dieser Ausschuss, und wer gehörte ihm an? Dies war für den Rechnungshof „nicht feststellbar". Unter anderem saß laut „Presse"-Informationen das für Strafvollzug zuständige Kabinettsmitglied Cornelia Leitner in dem Gremium (Ministerin war Claudia Bandion-Ortner, ÖVP). Leitner ist mittlerweile Chefin der Justizanstalt Feldkirch.

Eine „Presse"-Anfrage nach ihren damaligen Kollegen im „Lenkungsausschuss" ließ Leitner unbeantwortet. Und im Justizministerium hält man die Namen weiter geheim. Auch die Kosten der neuen Fußfesseltechnik werden nicht beziffert. Nur so viel: Es handle sich um „minimalen Mehraufwand".

Die Konkurrenz hat weniger Verständnis. Der Österreich-Chef des Sicherheitstechnikanbieters G4S, Matthias Wechner, sagt: „Electronic Monitoring braucht wieder Vertrauen. Eine GPS-Erweiterung, und eine damit wohl notwendige Neuausschreibung, ist dazu ein wichtiger Schritt."

Auf einen Blick
Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sorgt für Unverständnis – insbesondere bei einer jungen Frau, die wiederholt Opfer eines Sexualstraftäters geworden ist. Der Mann darf die seit sechs Jahren offene sechsmonatige Haftstrafe zu Hause, überwacht mit einer elektronischen Fußfessel, „absitzen“. Er muss keinen einzigen Tag ins Gefängnis. Der Opferhilfeverein „Neustart“ soll vorab einen neuen Bericht schreiben – danach soll der Hausarrest beginnen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 2. November 2012)

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195 Kommentare
Antworten Gast: Martin_S
02.11.2012 11:55
5 0

Re: stellvertreterdiskussionen

Dafür wäre er aber 2..10 Jahre weg vom fenster!!!

Antworten Antworten Gast: gustave ganse
02.11.2012 13:50
1 10

Re: Re: stellvertreterdiskussionen

...er wäre ohne fussfessel 6 monate eingesperrt gewesen und hätt, bei der hafthöhe ziemlich sicher freigänger gekriegt.

aber das wär für dich natürlich ok, weil genauso ists seit jahrzehnten gängig.

???

manchmal fragt man sich schon wieso bei manchen leuten so derart das logische denken aussetzt!

Antworten Antworten Gast: gast999
02.11.2012 13:19
1 8

Re: Re: stellvertreterdiskussionen

nach dem ansatz sollte man eigentlich jeden einsperren, sicher ist sicher oder???

und überall kameras, am besten in jedem schlafzimmer denn sicher ist sicher und wer nichts zu verbergen hat, der hat ja auch nichts zu befürchten oder ??

wahnsinn so was

falls sie es noch nicht geschnallt haben, dasa leben besteht aus gefahren, es gibt kein absolut sicheres leben

Antworten Antworten Antworten Gast: wiratof
02.11.2012 13:36
4 0

Re: Re: Re: stellvertreterdiskussionen

Ja genau, das Leben besteht aus Gefahren, diese lauern überall und sind oft nicht zu unterbinden.

Schicksal, oder wie auch immer man das bezeichnen will.

Daher liegt es am Staat jenen bekannte Gefahren, Vergewaltiger etc., wegzusperrren, ganz einfach um den Kreis der Gefahren für die anderen Bürger zu reduzieren.

Es bleiben eh noch genug Gefahren übrig welche man einfach nicht kontrollieren kann.

Gast: geoopster Heike
02.11.2012 10:52
13 2

Jetzt brauchen unsere Höchstrichter

bei Gefährlichkeitsprognosen von Sexualstraftätern nicht einmal mehr die qualitativ sehr mies durchwachsenen österreichischen Gutachten.

Schlechtes Experten-Zeugnis für Gutachten über Sex-Täter
http://www.nachrichten.at/nachrichten/chronik/art58,952401

Das Ergebnis der Studie aus dem Jahr 2011 ist kein Ruhmesblatt für das psychologische bzw. psychiatrische Gutachterwesen in Österreich. 20% Zirkelschlüsse sind echte Falschgutachten (Beweisfehler!). "Einige Gutachten würden "hauptsächlich aus Luftblasen" bestehen …"

Qualitätsstandards für Gutachten so wie in Deutschland (seit den Wormser Prozessen), die dort seit 1999 vom Bundesgerichtshof (!) eingefordert werden, kennt man in Österreich nicht.

HIER genügt den Höchstrichtern sogar ein "Vereins-Bericht" von Autodidakten. Warum nicht gleich der Kaffeesud von der Putzfrau?

ha ha ha
.

Antworten Gast: gustave ganse
02.11.2012 11:14
2 10

Re: Jetzt brauchen unsere Höchstrichter

...eigentlich tut der verein nur was er tun muss, er kümmert sich um die resozialisierung von straftätern!

die urteilsfindung (in deren rahmen gutachten vorgebracht werden) liegt in österreich bei gerichten und die haben den täter zur mindesstrafe veruteilt.

warum auch immer. ich kenn den fall nicht. kennst ihn du?

Re: Re: Jetzt brauchen unsere Höchstrichter

Ein Verein "muss" etwas?
Müssen wird wohl nur eine Interessensvertretung, aber da kennen sie sich sicher besser aus als wir.

Und verbreiten sie nicht weiter, das dieses Subjekt die Mindeststrafe erhalten hat! Zwei Jahre sind nicht die Mindeststrafe, wenngleich auch nur 8, dann 6 Monate davon unbedingt verhängt wurden.

Antworten Antworten Antworten Gast: gustave ganse
02.11.2012 14:06
2 6

Re: Re: Re: Jetzt brauchen unsere Höchstrichter

ja. der verein muss. denn dafür wurde er gegründet.
er wurde gegründet um resozialisierungsarbeit zu leisten und straftäter zu resozialisieren.
also muss er diese arbeit leisten.
eine arbeit die im interesse von uns allen liegt!
denn nicht resozialisierte straftäter werden exponentiell wahrscheinlicher wieder straffällig!

er hat die mindeste unbedingte haftstrafe erhalten!

Re: Re: Re: Re: Jetzt brauchen unsere Höchstrichter

(1) Ein Verein im Sinne dieses Bundesgesetzes ist ein freiwilliger, auf Dauer angelegter, auf Grund von Statuten organisierter Zusammenschluss mindestens zweier Personen zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zwecks.

(2) Wer an einer Person, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, unter Ausnützung einer Zwangslage dieser Person eine geschlechtliche Handlung vornimmt, von einer solchen Person an sich vornehmen lässt oder eine solche Person dazu verleitet, eine geschlechtliche Handlung an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

(3) Wird auf eine Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten, aber nicht mehr als zwei Jahren erkannt und kann, insbesondere im Hinblick auf frühere Verurteilungen des Rechtsbrechers, weder die ganze Strafe bedingt nachgesehen noch nach Abs. 2 vorgegangen werden, so ist unter den Voraussetzungen des § 43 ein Teil der Strafe bedingt nachzusehen. Der nicht bedingt nachgesehene Teil der Strafe muß mindestens einen Monat und darf nicht mehr als ein Drittel der Strafe betragen.

Ein Verein muss gar nichts (Zauberwort gefunden?)!
Der im ggstdl. Fall Verurteile hat nicht die Mindesthaftstrafe noch die Mindest-Bedingte Strafe bekommen (womit auch die ursprünglichen 8 Monate erklärt sind).

Plaudern sie bitte wieder mit ihren Gesinnungsgenossen. Die glauben ihre Weisheiten vielleicht noch.

Antworten Antworten Gast: schön und gut
02.11.2012 12:07
5 2

Re: Re: Jetzt brauchen unsere Höchstrichter

In der Presse stand sinngemäß, dass der VwGH sich auf die Beurteilung von "Neustart" gestützt hätte. Das hat eine ziemlich schiefe Optik - "Neustart" hilft Tätern bei der Resozialisierung, sie vertreten also Täterinteressen - schwer vorstellbar, dass hier immer 100% Neutralität gegeben ist. Noch unverständlicher, dass sich der VwGh am Gutachten einers "Täterhilfvereins" orientiert.

Ich frage mich, wann endlich wieder die Schwere der Tat bei der Bestimmung des Strafausmaßes in den Focus rückt. Inzwischen hat man den Eindruck, dass "Milderungsgründe", Resozialisierungschancen und Täterbedürfnisse im Vordergrund stehen. Opferverhöhnung? Und wenn ja, dann hat der Wahnsinn anscheinend Methode.

Antworten Antworten Antworten Gast: gustave ganse
02.11.2012 14:03
2 5

Re: Re: Re: Jetzt brauchen unsere Höchstrichter

wieso sollten sie täterinteressen vertreten?
die resozialisierung von straftätern ist das wichtigste gemeininteresse in unserem strafvollzugssystem!
der verein vertritt die interessen von uns allen, denn wenn täter nicht resozialisiert sind, dann werden sie ganz sicher wieder straffällig!

...und der verein hat auf das strafausmass überhaupt keinen einfluss! das strafausmass bestimmt das gericht! dort sitzen ein richter und zwei schöffen bei solchen fällen!

5 2

Schmerzensgeld

Abgesehen von der primären Ausrichtung unseres Strafvollzuges auf Wiedereingliederung und Resozialisierung des Straftäters, sollte das Opfer nicht auch Schmerzensgeld erhalten?
Davon war bisher nichts zu lesen.
Und es wird auch vermutlich nicht im geringsten für Schmerzlinderung beim Opfer sorgen, aber es wäre bei einem - gemäß dem Fall - resozialisierten Täter mehr als nur angebracht.
Es wäre seine verdammte Pflicht.
Ab 50k aufwärts versteht sich.

Denn auch ein gewisser Abschreckungseffekt sollte bei der Strafbemessung nicht außer Acht gelassen werden.

Re: Schmerzensgeld

Sollte ja. Hat in diesem Fall auch. Angeblich hat der feine Herr beim Opfer aber um Nachlass der ohnehin lächerlichen Summe vorgesprochen.

Antworten Gast: gustave ganse
02.11.2012 11:15
3 7

Re: Schmerzensgeld

wisssenschaftlich wie faktisch ist belegt, dass es bei triebtaten wie vergewaltigung keinen abschreckungseffekt durch strafen gibt.

oder meinst ein vergewaltiger denkt sich - na wart, vergewaltig ich heut niemanden weil ich könnt 10.000 EUR zahlen müssen wenns mich erwischen?

6 2

Re: Re: Schmerzensgeld

Deshalb gehören sie ja weggesperrt, um UNSCHULDIGE vor ihren Triebtaten zu bewahren.
Ansonsten brauchen wir ja auch gar keinen Prozess, der Täter kann ja gar nicht anders, er muss es doch tun dürfen!
Er muss ja nicht in ein Gefängnis, aber in eine SICHERE ANSTALT!

Antworten Antworten Antworten Gast: gustave ganse
02.11.2012 14:08
2 4

Re: Re: Re: Schmerzensgeld

ich weiss nicht warum er nicht länger als 6 monate gekriegt hat. irgendeinen grund wirds dafür wohl geben.

fakt ist - laut den medienberichten hat er sich nach seiner tat jahrelang auch ohne strafe nix mehr zuschulden kommen lassen.

ist also die frage wie gefährlich er noch war.

ich kann sie nicht beurteilen. ich glaube aber das gericht konnte das und hat dann auf mindesthaftstrafe entschieden.

Antworten Antworten Gast: selber denken
02.11.2012 12:24
4 2

Re: Re: Schmerzensgeld

Er überlegt es sich aber eher noch, wenn er damit rechnen muss, 15 oder 20 jahre in den Häfn zu kommen. Es wird immer einen winzigen Teil der Menschheit geben, der sich nicht abschrecken lässt- aber bei den meisten Menschen funktioniert es.
Wegen ein paar "Unbelehrbarer" oder "Unheilbarer" verlieren Strafen nicht ihren Sinn und ihre wichtige Botschaft an die Gesellschaft.

Milde Strafen oder gar keine Strafen sind jedenfalls noch viel weniger abschreckend.
Der Abschreckungseffekt ist außerdem nicht der einzige Zweck von Strafe.


Antworten Antworten Antworten Gast: gustave ganse
02.11.2012 14:09
2 6

Re: Re: Re: Schmerzensgeld

du kannst glauben was du willst. fakt ist, dass strafen, egal wie hoch, grade bei triebtätern überhaupt keine abschreckungswirkung haben.

das ist wissenschaftlich bewiesen.

Antworten Antworten Antworten Antworten Gast: sihalich
02.11.2012 14:31
5 2

Wenn es so wäre: Ihre Theorie

würde erst recht ein Argument für höhere Strafen sein.

Haben Sie eigentlich Links zu den wissenschaftlichen Studien?

Gast: Jetzt wirds Zeit
02.11.2012 10:29
8 4

Neuer Vorschlag:

Nach Körperverletzung jedem Täter einen Schlagring, damits das nächste Mal schwerere Verletzungen gibt. Jedem kriminellen Asylwerber die österreichische Staatsbürgerschaft. Jedem korrupten Politiker zumindest eine Ehrenauszeichnung und doppeltes Gehalt. Jedem Vergewaltiger eine Opferlieferung frei Haus, kann ihm doch nicht zugemutet werden, dass er sich selbst auf die Suche macht!

Ihr Roten, Schwarzen, Grünen, Blauen etc. .... , kann ja nicht lang dauern, bis ihr die Vorschläge umsetzt.

So schwache Politiker und somit Gesetzgeber gab es in Österreich noch nie!!!!!!!!


Antworten Gast: gustave ganse
02.11.2012 11:17
1 6

Re: Neuer Vorschlag:

...erklär mal - wieso sind die politiker daran schuld, dass ein schöffensenat aus richtern und laien einen täter zur mindesstrafe (10 jahre wären möglich) verurteilt???

ach so. kannst du nicht erklären. na macht ja nix.


Antworten Antworten Gast: mir reichts
02.11.2012 12:24
5 1

Re: Re: Neuer Vorschlag:

ich kann es, aber es wird nicht das sein, was sie hören wollen:

da mein bester freund jurist ist und aus einer richterfamilie stammt:

schöffen richten sich im allgemeinen nach dem richter.

so, jetzt haben sie die erklärung, ich weiss, sie wird ihnen nicht gefallen.

und wenn man einen triebtäter 10 jahre wegsperrt, sind frauen, mädchen oder kinder zehn jahre lang von ihm verschont.

werden sie auch nicht gerne hören wollen.

Antworten Antworten Antworten Gast: gustave ganse
02.11.2012 14:11
1 5

Re: Re: Re: Neuer Vorschlag:

...und alle richter finden vergewaltigung gut und wollen die täter frei sehen oder wie???

und die schöffen richten sich da natürlich danach ohne was zu sagen.

na klar.

ich will alles gerne hören, aber nochmal meine frage - was können politiker für das urteil eines richters und der schöffen? das war die eigentliche frage.


10 2

Sorry - 5-facher Vergewaltiger nur 6 Monate(!!!) Knast

und das braucht dieser Type NICHT absitzen?

Sorry - bei eineme derartigen Urteil stelle ich mir die Frage ob der "rechtssprechende" Richter nicht in irgendeiner Form befangen ist- oder nicht?

Das kommt mir schlichtwegs irre vor!!

8 1

das ist

nur die von Karl versprochene "Erhöhung!" des Ansehenes der Justwitz.

Verblüffend, aber wieso entrüsten sich eigentlich "unsere" Politiker?

Ein solches Gesetz im HOHEN Haus absegnen und wahrscheinlich keine Ahnung wofür sie gestimmt haben und jetzt die Entrüstung?

Es ist ein Skandal wie die Dame behandelt wird. Das Mädchen hat bei diesem Verbrerecher gewohnt. Die Ehegattin hat wohl das 3 Affensyndrom. Eigentlich hätte ja schon in der ersten Verurteilung der Umstand berücksichtigt werden müssen- Ausnutzung...etc.

Dabei finde ich es ein wenig sonderbar mit dem "Verein" Neustart.

Hier gehören die Rechte beschnitten. Meiner Meinung nach sollen sich die Neustart auf Unterstützung nach der Haft konzentrieren und nicht irgendwelche Kommentare an ein Gericht einbringen.


Es wird ohne Hirn gespart ...

und verwässert, wo es nur geht. Es ist untragbar, dass verurteilte Sexualtäter während dem Absitzen ihrer Strafe mitten unter der Bevölkerung sein können. Einen Strafvollzug LIGHT darf es in dieser Geschichte nicht geben.

Gast: Paz
02.11.2012 09:47
2 1

Parlament

Der Gesetzgeber hat die politische Verantwortung für mangelhafte Gesetze und nicht die Richterschaft.
Ein Gesetzgeber der nur noch Mitleid mit den Tätern hat und nicht für die Opfer und für deren Wiedergutmachung einsteht schickt sich selbst in das politische und moralische Abseits!
Die Frage ist was tun die Abgeordneten überhaupt noch für den Wähler. Sie sind seit Jahrzehnten außerdem noch als Lobbyisten für anderweitige Interessen tätig!
Wann wird sich die Mafia in die Parlamente einkaufen?

Gast: mir reichts
02.11.2012 08:51
13 2

ich verstehe den entscheid des vwgh nicht

der täter ist doch einschlägig vorbestraft oder da etwa auch nicht, so in richtung, einmal ist keinmal.

ich glaube, hier in der presse war zu lesen, dass er bereits 2007 vergewaltigt hat.

und trotzdem dieses milde urteil?

ich komme von dem gedanken nicht weg, dass es auch in der justiz für dieses delikt eine gruppe von täterschützern gibt.

wir erinnern uns an den mehrfachvergewaltiger aus wr. neustadt, der wegen platzangst!! nicht einsitzen musste und prompt gleich wieder buben vergewaltigt hat.

mir kann keiner erklären, dass diese milden urteile nur zufall sind.

ich rechne nach: 68er als richter sind mmn schon in pension.

Antworten Gast: gustave ganse
02.11.2012 11:29
1 6

Re: ich verstehe den entscheid des vwgh nicht

der vwgh entscheidet garnicht über das urteil.
über das urteil entscheidet in so einem fall im normalfall ein schöffensenat, also ein richter und zwei zufällig ausgewählte laien.
die werden wohl irgendwelche gründe gehabt haben für ihr urteil.
du kennst sie nicht, ich kenn sie nicht.
also ists ein bisserl seltsam ohne jegliche kenntnis der faktenlage den drei leuten mal pauschal täterschutz für vergewaltiger vorzuwerfen!

Antworten Antworten Gast: mir reichts
02.11.2012 12:32
5 1

Re: Re: ich verstehe den entscheid des vwgh nicht

1. ich bin mit meinen freunden per du und mit ihnen schon erst gar nicht.

2. ich habe nicht geschrieben, dass der vwgh über das URTEIL entscheidet, das haben sie hinzugefügt

3. siehe oben. mein bester freund ist jurist und der kennt genug juristen, die nur noch §§§§ im kopf haben, aber nicht mehr vernünftig und vor allem verantwortungsvoll denken und handeln können.

4. anscheinend verfolgen sie nicht aufmerksam genug gerichtsurteile und die sind in den letzten jahren nicht mehr vernünftig nachvollziehbar, siehe mein beispiel mit wr. neustadt.

5. wo gibts denn sowas, dass ein verurteilter wegen platzangst nicht einsitzen muss? der darf dann weiter delikte begehen, wie in dem von mir genannten fall?

6. da sie sich so offensichtlich, nicht einmal subtil, sondern mit der brechstange für den vergewaltiger einsetzen, mache ich mir so meine gedanken.

7. ich habe geglaubt, die mentalität früherer jahrhunderte sei überwunden, dass die frau an einer vergewaltigung schuld ist und dass sie es ja gewollt und genossen hat. anscheindend habe ich mich getäuscht.

Antworten Antworten Antworten Gast: gustave ganse
02.11.2012 13:02
1 6

Re: Re: Re: ich verstehe den entscheid des vwgh nicht

ach nett. jetzt wirfst du mir also vor, ich würde für vergewaltiger eintreten.

schön.

wenns garkeine argumente mehr gibt, dann halt mal ganz schnell dem anderen irgendwas ungeheuerliches vorwerfen!

ich sag nicht mehr und nicht weniger, als dass du die gründe für die milde des urteils nicht kennst und ich genausowenig.

ich bild mir meine meinung aufgrund von fakten. du kannst dir zusammenreimen und -fantasieren was du willst.
du kannst richtern und schöffen unterstellen was du willst, fakt ist aber, dass wir beide nicht wissen warum der typ nur 6 monate bekommen hat.


Gast: Hans im Glück
02.11.2012 08:42
11 1

Ich will wissen ob ein Fußfesselträger neben mir steht.

Bitte programmiert ein APP damit man erkennen kann wenn sich ein Fußfesselträger sich einem nähert.

Danke.

3 12

Nix für ungut, aber ...

... das Opfer hat bei der Strafhöhe bzw beim Strafvollzug genau gar nichts mitzureden. Hierzulande gilt eben nicht die Scharia, oder andere Selbsthilfekonstrukte.

Antworten Gast: nix für ungut, aha
02.11.2012 09:36
7 2

noch weniger sollten Täter und deren Interessensvertretervereine

bei der Strafhöhe/beim Strafvollzug irgend etwas mitzureden haben!
Wie das hier der Fall zu sein scheint.

Strafen sollten das Leid der Opfer angemessen berücksichtigen und Resozialisierung bei Mehrfachtätern an letzter Stelle kommen.


Antworten Antworten Gast: gustave ganse
02.11.2012 11:19
2 6

Re: noch weniger sollten Täter und deren Interessensvertretervereine

nur weil hier täterhilfeverein steht, ists noch lange nicht so.

neustart ist ein resozialisierungsverein und sicherlich nicht auf täterseite.

ganz im gegenteil, er kontrolliert straftäter auf ihrem weg der resozialisierung.

für das urteil von 6 monaten kann der verein genau garnichts!

da solltest dich lieber auf die richter und schöffen einschiessen, die 6 monate gegeben haben.

wobei - ich kenn den fall nicht und weiss nicht wieso sie das getan haben - du?

Antworten Antworten Antworten Gast: mir reichts
02.11.2012 12:40
4 2

Re: Re: noch weniger sollten Täter und deren Interessensvertretervereine

auch mitarbeiter dieses vereins haben das recht, hier kommentare zu schreiben.

Antworten Antworten Antworten Antworten Gast: gustave ganse
02.11.2012 13:04
1 4

Re: Re: Re: noch weniger sollten Täter und deren Interessensvertretervereine

mei, du tust mir ehrlich gsagt leid.
wenn du dich partout nicht mit argumenten auseinandersetzen willst, dann wirf mir halt vor, was dir grad passt und recht ist.

das einzige was du damit erreichst, ist dass du nicht selber ein bisserl nachdenken musst!

Gast: Heinrich, ein Dorfbewohner
02.11.2012 08:19
2 0

Fußfessel als Deko

Es sollten verschiedene Modelle der Fußfessel angeboten werden, damit der/ die TrägerInnen nicht in ihrer Persönlichkeit eingeschränkt wird. Einige mögliche Modelle hat der Cartoonist Michael Honzak skizziert. http://dorfzeitung.com/archives/18509" target="_blank">http://dorfzeitung.com/archives/18509

Gruselig ...

... ist das was Sie schreiben, lieber Herr Seeh!

Aber es zeigt die raue Realität in eindrucksvollen "Bildern".

Traurig ist nur, dass solche Vorfälle und Praktiken munter weiterleben und sich "Entscheidungsträger" hinter überholten Paragraphen verstecken können. Da sollte es auch in einem Rechtsstaat bessere Lösungen geben.

Und das Schlimmste daran ist, dass auf die schwer fürs Leben traumatisierten Opfer dabei auf der Strecke bleiben und perverse Täter in der "Harmlosigkeit" ihrer Taten bestärkt werden.

Das ist eines Rechtsstaates unwürdig, liebe Frau Karl. Hier sind wirksame aber natürlich auch rechtlich vertretbare Maßnahmen gefordert, auch bei "Altfällen"!

Antworten Gast: gustave ganse
02.11.2012 11:24
1 6

Re: Gruselig ...

echt gruselig ist, dass du, obwohl du absolut keinerlei ahnung von dem fall hast, keinen schimmer davon was vorgefallen ist und noch weniger die beweggründe der richter für das urteil kennst, hier mal ganz schnell irgendwelche maßnahmen forderst!

halt einfach mal so aus dem bauch raus oder wie?

das ist prangermentalität! nicht mehr und nicht weniger!
wir sind aber nicht mehr im mittelalter!

Gast: naservas
02.11.2012 08:12
10 1

hilfsindustrie

Zurück zum Verein „Neustart": Dessen in Salzburg im Mai erstellter, die Fußfessel befürwortender Bericht war Grundlage für das „Ja" der Linzer Vollzugskammer. Im Kammerbescheid steht: „Hinweise auf Vorfälle bzw. Risikofaktoren, die mit Grund befürchten lassen, der Antragsteller werde die Vollzugsform des elektronisch überwachten Haushaltes missbrauchen (sic!), liegen nicht vor."

Natürlich befürwortet dieser Verein die Anwendung der Fussfessel, denn er kümmert sich ja auch um den damit Versehenen.
Für diese Obsorge bezahlt der Staat den Verein, der dadurch seine Einkünfte erhöhen kann. Der Verein muss daher die Zahl der von ihm betreuten Klienten entsprechend in die Höhe treiben, um Steuergeld zu erhalten.
Der Vereinsvorstand und die Mitglieder werden ja schließlich vom Verein bezahlt...

Derartige Vereine gibt es in Österreich wie Sand am Meer (z. B. in der Suchtprävention) und sie sind Teil einer "Hilfsindustrie", die in Deutschland bereits 2 Millionen (!) Mitarbeiter beschäftigt und bis zu 150 Milliarden (!!) Steuergeld pro Jahr verschlingt. (für Ö. sind mir keine Zahlen bekannt)
Ich empfehle zu diesem Thema die Lektüre von "Die Asozialen" von Walter Wüllenweber, erschienen 2012.

Gast: Neustart
02.11.2012 08:08
10 1

Täterhilfsverein

Das scheint mir in der zivilisierten Welt einzigartig, ein von Steuern finanzierter Verein entscheidet ob ein fünffacher Vergewaltiger 6 Monate!!! ins Häfen muß oder mit Fußfessel unters Volk darf. Irgendwie rechnet es sich in diesen Land nicht mehr zu arbeiten, sich an Gesetze zu halten.
Ich finde, solche "Experten", die mit ihren Expertisen derartige Entscheidungen provozieren,gehören genauso wie jene Politiker, die diese Gesetze unterschrieben haben verurteilt. Siehe Erdbebenexperten in Italien.
Ansonsten Gute Nacht Österreich!

Vergewaltigung

ist mit Sicherheit das schwerste Delikt,das an einer Person begangen werden kann.
Es ist ein bleibender Eingriff in die seelische und körperliche Integrität eines Menschen und nichts wirkt sich zerstörerischer auf die Persönlichkeit aus.

Dies weniger als ein Eigentumsdelikt zu ahnden ist schlicht eine SAUEREI!!

Antworten Gast: Ibinaagast
02.11.2012 10:28
3 0

Re: Vergewaltigung

Na ja, Mord ist aber dann das zweitschwerste. Oder?

Re: Re: Vergewaltigung

Und was ist mit der Verleumdung ???

Antworten Antworten Antworten Gast: Ibinaagast
02.11.2012 18:15
1 0

Re: Re: Re: Vergewaltigung

Vielleicht bin ich geistig nicht flexibel genug. Ich verstehe nicht, was Sie mir damit sagen wollen. Meiner Meinung nach ist eben Mord ein schwereres Verbrechen als Vergewaltigung. Was ist daran falsch?

Eine Verhöhnung

des Opfers. Ein Affront gegen die sich an Regeln haltende Bürger.

wie

kann es bitte sein, dass ein nicht reuiger Täter für die fünf Vergewaltigungen und eine versuchte Vergewaltigung nur 6 Monate Haft bekommt?

Gast: Na und?
02.11.2012 07:23
9 1

Was habe ich unlängst gepostet?

Zur Erinnerung: Die Täter bekommen mehr Mitgefühl als die Opfer.

Die sind ja selber schuld dran, daß man sie vergewaltigt, ausgeraubt, verprügelt hat.

Mittendrin immer Gutachter und Vereine, die sich schamlos bereichern und Rechtsbruch begehen.

Abgesehen davon sollten alles, was mit Raub, Mord und Gewalt zu tun hat im Gefängnis enden. Fußfessel würde ich nur bei Diebstahl und Vermögensdelikten gestatten.

Der Ausdruck "Täterhilfeverein"

ist eine unglaubliche Entgleisung des Redakteurs Manfred Seeh. Neustart übernimmt eine Aufgabe, die von der Republik ausgelagert wurde, nämlich die Haftentlassenenhilfe, die ehemalige Täter wieder in die Gesellschaft eingliedern soll. Die Alternative ist lebenslanges Wegsperren.

Dass Neustart Salzburg die Informationen von der Behörde nicht zur Verfügung gestellt wurden, die sie für eine korrekte Beurteilung benötigt hätten, steht zwar im Artikel, so weit lesen aber die meisten Forumsschreiber nicht ...

Der konkrete Fall an und für sich ist skandalös, was man aber nicht so sehr der Justiz, sondern eher der Politik anlasten muss, die ja eine entsprechende Rechtslage geschaffen hat.

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