Westbahn weiter im ÖBB-Fahrplan

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Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat eine entsprechende einstweilige Verfügung des Kartellgerichts vom Vorjahr bestätigt: „Marktbeherrschende“ Bundesbahnen müssen über Konkurrenzzüge informieren.

Wien/Ag. Die ÖBB müssen auch weiterhin die Züge ihres teilprivaten Konkurrenten Westbahn in ihre Fahrplanauskunft aufnehmen, weil sie eine marktbeherrschende Stellung innehaben. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat dem „Standard“ zufolge eine entsprechende einstweilige Verfügung des Kartellgerichts vom Vorjahr bestätigt.

Wenn die ÖBB darauf beharren, die Westbahn-Verbindungen nicht anzeigen zu wollen, geht das Verfahren nun vor der ersten Instanz, dem Kartellgericht, weiter. Betroffen sind das Printkursbuch, die Onlinefahrpläne „Scotty“ und „Mobile“, die ÖBB-Homepage sowie die telefonische Fahrplanauskunft.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.11.2012)

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