Wer warum wo am Sonntag öffnen darf

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Die gesetzlichen Regelungen für das Einkaufen in Österreich sind international gesehen extrem streng. Für das Shopping am Sonntag gibt es trotzdem einige Ausnahmen.

Die Ladenöffnungszeiten in Österreich zählen zu den restriktivsten der Welt. Trotzdem gibt es (nicht nur) in der Bundeshauptstadt Geschäfte, die am Sonntag öffnen. „Die Presse am Sonntag“ ist der rechtlichen Frage nachgegangen, welche Geschäfte unter welchen Bedingungen an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen.

Grundsätzlich: Die Ladenöffnungszeiten legt der jeweilige Landeshauptmann fest. Handelsbetriebe dürfen in Wien von sechs bis 21 Uhr (Montag bis Freitag) und von sechs bis 18Uhr (Samstag) offen halten. Für die Sonntagsöffnung gibt es aber einige Ausnahmen. Das betrifft in erster Linie Süßwaren- und Souvenirgeschäfte.

Eine Ausnahme, die in der Praxis eine größere Bedeutung besitzt, sind Geschäfte auf einem Bahnhofsareal (siehe oben). Das Gesetz besagt, dass dort (wie auch auf Flughäfen) Lebensmittel und Reisebedarf (Zeitungen, Kugelschreiber) an Sonntagen verkauft werden dürfen. Es gilt allerdings die Beschränkung, dass die Geschäftsfläche nicht größer als 80 Quadratmeter ist. Diese Fläche kann der Landeshauptmann erweitern – in Wien wurde das aber noch nie durchgeführt.

Abseits von Bahnhöfen ist die einfachste Möglichkeit, die strengen Ladenöffnungszeiten zu umgehen, die Anmeldung als Gewerbe der Konditorei. Für Konditoreien gelten keine zeitlichen Beschränkungen oder Größenvorgaben. Ein kleiner Laden, der unter dem Titel Konditorei am Sonntag öffnen möchte, muss dafür aber auch Mehlspeisen anbieten. Einige Bäckereiketten nutzen diese Möglichkeit, um auch sonntags aufsperren zu können – denn Bäcker dürfen dies grundsätzlich am Sonntag nicht.

Strikter wird es bei kleinen Geschäften, die verschiedene Waren anbieten, beispielsweise bei türkischen Greißlern, die oft als Nahversorger agieren. Sie haben meist ein Gastgewerbe angemeldet und können von sechs bis 24 Uhr offen halten. Die Voraussetzung dafür ist, dass sie Getränke oder Speisen zum Konsumieren im Geschäft verkaufen. Diese Läden müssen dazu mindestens einen kleinen Stehtisch besitzen. Was wenig bekannt ist: Mit der Gastgewerbelizenz dürfen auch Toilett- oder Badeartikel verkauft werden. Das nutzen die kleinen Greißlerläden aus. Andere, nicht dringend benötigte Waren (Elektronik, DVDs etc.) dürfen aber nicht angeboten werden. Der Zugang zu diesen Artikeln muss im Geschäft gesperrt werden, falls sie während der Woche dort angeboten werden.

Eine weitere Ausnahme betrifft Tankstellen. Sie dürfen während ihrer Öffnungszeiten eine bestimmte Liste von Waren verkaufen. Darunter Zigaretten, vorverpackt gelieferte Lebensmittel, Bier, Grillkohle sowie Artikel, die zum Reisebedarf gehören. Sonderregelungen gibt es in Wien aber auch für bestimmte Geschäfte im Prater, auf Campingplätzen, in Sommerbädern, in Ausflugsgebieten und in Spitälern.

Eine Ausnahme bleibt Wien (im Gegensatz zu anderen Bundesländern) aber verwehrt: eine Tourismuszone, in der alle Geschäfte auch am Sonntag offen halten dürfen. Es gab zwar mehrere Anläufe, doch wurden diese von der Wirtschaftskammer Wien (!) abgewürgt. Die Begründung: Viele kleine Händler würden fürchten, dass sie in diesem Fall auch sonntags öffnen müssen und sich (im Gegensatz zu den großen Firmen) die Personalkosten nicht leisten können.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.11.2012)

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