Fußfessel für Sex-Täter trotz neuer Anzeige?

Archivbild: Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) bei der Präsentation der neuen Fußfessel-Regelung, die in diesem Fall noch nicht zur Anwendung kommt.
Archivbild: Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) bei der Präsentation der neuen Fußfessel-Regelung, die in diesem Fall noch nicht zur Anwendung kommt.(c) APA/GEORG HOCHMUTH
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Am Donnerstag soll der Salzburger Hilfsarbeiter B. (52) als Sex-Täter mit einer Fußfessel in Hausarrest genommen werden. Sein Opfer hat eine neue Strafanzeige eingebracht.

[WIEN/SALZBURG] Ab Anfang 2013 soll es für Sexualstraftäter nicht mehr möglich sein, den gesamten Teil einer unbedingten Haftstrafe in Hausarrest (also mit einer elektronischen Fußfessel) zu verbringen. Erst wenn mindestens die halbe Strafzeit im Gefängnis abgesessen ist, wird ein Antrag auf Erhalt einer Fußfessel möglich sein. Den wegen fünffacher Vergewaltigung sowie wegen einer versuchten Vergewaltigung rechtskräftig verurteilten Salzburger Hilfsarbeiter B. (52) wird diese Gesetzesnovelle aber nicht mehr betreffen. Er soll nach „Presse“-Informationen schon am Donnerstag eine elektronische Fußfessel erhalten. Und damit sechs Monate (wahrscheinlich wegen vorzeitig bedingter Entlassung nur vier Monate) im Hausarrest „verbüßen“.

B.'s Fall war bis vor den Verwaltungsgerichtshof gegangen. Das Höchstgericht hatte aber eine Beschwerde des Justizressorts zurückgewiesen und dem Täter - im Sinne einer früheren Entscheidung der Vollzugskammer des Oberlandesgerichts Linz  - eine Fußfessel zuerkannt. 

Indessen hat jene junge Frau, die vor sechs Jahren, als 15-Jährige, zum Opfer von B. wurde, am Montag eine neue Strafanzeige bei der Landespolizeidirektion Wien eingebracht. Darin erhebt sie schwere Vorwürfe gegen den Täter und dessen Frau. Die beiden hätten sie in Salzburg mehrfach verfolgt und auch mit dem Tode bedroht.

So heißt es in der der „Presse“ vorliegenden Anzeige (Verdacht: gefährliche Drohung, beharrliche Verfolgung, Nötigung) bezüglich einer Verfolgung auf offener Straße: „Herr B. fuchtelte die ganze Zeit über mit seinen Armen und ich konnte auch hören, wie er zu mir (...) rief ,I' bring di' um‘. Ich hatte bei dieser Aktion sehr viel Angst. Vor allem die Drohung machte mir noch mehr Angst. Herr B. ist unberechenbar, ich traue ihm alles zu, ich traue ihm auch zu, dass er mich umbringen könnte."

Ob nun diese Anzeige dazu führt, die bevorstehende Fußfessel-Vergabe doch noch zu hemmen, bleibt abzuwarten.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.11.2012)

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