Die Staatsanwaltschaft sah keine sexuelle Belästigung. Nun ermittelt die Polizei wegen Anstandsverletzung. Justizministerin Karl kündigt unterdessen höhere Strafen für Sexualstraftäter an.
Wien/Red. Im Fall der 43-jährigen Grazerin, der ein 37-jähriger Mann auf offener Straße aufs Gesäß fasste („Die Presse“ berichtete am Mittwoch exklusiv) ermittelt nun die Polizei wegen Anstandsverletzung. Zuvor hat die Staatsanwaltschaft Graz das Verfahren gegen den Täter eingestellt, weil „der Griff an die Gesäßbacke“ den Tatbestand der sexuellen Belästigung nicht erfülle.
Unterdessen kündigt Justizministerin Beatrix Karl (VP) in der am Donnerstag erscheinenden Ausgabe des Magazins „News“ an, die Strafdrohungen für Sexualstraftaten zu verschärfen. So soll etwa die Mindeststrafe für Vergewaltigung künftig zwölf statt sechs Monate betragen. Diese Maßnahme soll bereits im kommenden Frühling in Kraft treten. Als Anlass für die Initiative nannte Karl die jüngsten Debatten über „zu schnell wieder frei gekommene Sexualstraftäter“.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.11.2012)