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Sexuelle Belästigung ist Alltag

24.11.2012 | 18:30 |  von Köksal Baltaci (Die Presse)

Ein Mann fasst einer Frau auf das Gesäß. Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein, weil keine geschlechtliche Handlung vorliegt. Für Sozialarbeiterin Verena Vlach ein Skandal - und dennoch wenig überraschend.

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Wo beginnt sexuelle Belästigung? Bei einer anzüglichen Bemerkung, obszönen Gesten, dem Griff auf den Po? Letzteres ist der 43-jährigen Eva Maria Hofstätter am 5.Oktober am helllichten Tag in der Grazer Innenstadt passiert. Ein ihr unbekannter Mann hält sie auf dem Fahrrad mit den Worten „Oh, Frau mit knackigem Po, darf ich mal anfassen?“ auf. Natürlich verneint die Bankangestellte. Der 37-jährige macht es trotzdem und fängt sich eine Ohrfeige ein. Und eine Anzeige wegen sexueller Belästigung.

Die Staatsanwaltschaft prüft den Fall und stellt das Verfahren zur großen Überraschung der Klägerin ein. Begründung: Da es zu keinen geschlechtlichen Handlungen kam, werde der objektive Tatbestand der sexuellen Belästigung nicht erfüllt. Schließlich sei das Gesäß kein Geschlechtsteil.

Für Verena Vlach von der Grazer Beratungsstelle Tara eine ungeheuerliche Argumentation. „Es ist ein Skandal zu behaupten, ,der knackige Po‘ sei kein Geschlechtsteil. Diese Aussage zeigt, in welcher patriarchalischen Gesellschaft wir leben“, sagt die Sozialarbeiterin und Sozialmanagerin. „Sexualisierte Gewalt beginnt da, wo Frauen auf ihren Körper reduziert werden und umfasst selbstverständlich auch sexistische Bemerkungen und ungewollte Berührungen.“

Die 41-Jährige blickt auf eine 20-jährige Berufserfahrung zurück und ist seit fünf Jahren Geschäftsführerin von Tara. Der Verein bietet Frauen, denen sexuelle Gewalt widerfahren ist, Beratung, Prozessbegleitung sowie Therapie an und ist Mitglied des Bundesverbands der autonomen Frauennotrufe Österreichs mit Anlaufstellen in Wien, Graz, Linz, Salzburg und Innsbruck. In Graz werden rund 140 Frauen betreut. Jährlich wenden sich 70 bis 80 Frauen wegen sexueller Übergriffe an sie und ihre drei Mitarbeiterinnen.

„Oft sind es junge Frauen, die beim Weggehen begrapscht werden und unsicher sind, wie sie sich in so einer Situation verhalten sollen“, erzählt Vlach. „Für diese Mädchen stellen wir eine Art Regulativ dar, erklären ihnen, wie sie sich zur Wehr setzen können und dass sie solche Berührungen nicht zu tolerieren brauchen.“ Wichtig sei dabei nicht nur die Betreuung der betroffenen Frauen, sondern auch der Bezugspersonen. „Bei einem stabilen Umfeld können Frauen mit Übergriffen viel besser umgehen.“ Und sexualisierte Angriffe seien beileibe keine Seltenheit.

Tatsächlich ergab eine aktuelle Studie des österreichischen Instituts für Familienforschung, dass 74 Prozent der Frauen (und 27 Prozent der Männer) Opfer von sexueller Belästigung geworden sind. Und sie als bedrohlich und erniedrigend empfunden haben. Besonders interessant: Einer europaweiten Studie zufolge wird in Österreich nur eine von zehn Vergewaltigungen angezeigt. Und von 100 Anzeigen kommt es nur bei 30 Fällen zu einer Hauptverhandlung. Hier wiederum wird die Hälfte der Angeklagten verurteilt.


Fassungslosigkeit über Vorfall. Für Vlach keine Überraschung. „Leider gehört es zu unserem Arbeitsalltag, dass Verfahren wegen sexueller Belästigung – auch wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs – eingestellt werden“, beklagt sie. „Es verwundert daher nicht, dass die meisten Opfer von sexualisierter Gewalt keine Anzeige erstatten, und jene, die es doch tun, das Vertrauen in die Gerichtsbarkeit verlieren.“ Vlach fordert alle Frauen auf, sich nicht einschüchtern zu lassen und sich zur Wehr zu setzen, wenn Männer aufdringlich werden. „Frau Hofstätter gebührt großer Dank, an die Öffentlichkeit gegangen zu sein. Auch im Namen all jener Frauen, die ihrer Fassungslosigkeit über solche Vorfälle keinen Ausdruck verleihen können.“

Rückendeckung bekommt sie dabei von Sandra Frauenberger (SP), Wiener Stadträtin für Frauenfragen. „Die weibliche Sphäre ist zu respektieren“, so Frauenberger. „Frauen sollten sich durch diese Entscheidung der Grazer Staatsanwaltschaft nicht entmutigen lassen, Belästigungen anzuzeigen.“

Auch Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SP) kritisiert die „Verharmlosung“ solcher Übergriffe und fordert von Justizministerin Beatrix Karl (VP), das Gesetz „nachzuschärfen“. Dieser Fall zeige einen Handlungsbedarf auf. „Sexuelle Belästigung ist kein Kavaliersdelikt, sondern Gewalt an Frauen“, bekräftigt Heinisch-Hosek. „Es braucht eine klare Definition, wo sexuelle Belästigung beginnt.“


Karl sieht keinen Handlungsbedarf.
Ganz anders sieht das Karl. Für sie besteht kein Handlungsbedarf. „Derzeit sind keine gesetzlichen Änderungen in diesem Bereich angedacht“, lässt sie auf Anfrage ausrichten. Die Entscheidung der Grazer Staatsanwaltschaft sei zu akzeptieren, sie beruhe auf der „Interpretation der Höchstgerichte in früheren vergleichbaren Fällen“.

Eine Begründung, die bei Hofstätter verständnisloses Kopfschütteln auslöst. Sie fühlt sich sehr wohl belästigt und in ihrer sexuellen Integrität verletzt. Der Übergriff habe sie sogar derart mitgenommen, dass sie vier Wochen im Krankenstand gewesen sei und sich seither in psychologischer Behandlung befinde. Sie will nun die Entscheidung der Staatsanwaltschaft anfechten und auch zivilrechtlich gegen den Mann vorgehen. „Aber trotz allem bereue ich nicht, Anzeige erstattet und die Medien kontaktiert zu haben“, stellt sie fest.

Die ausschließlich positiven Reaktionen aus der Bevölkerung seien überwältigend gewesen. „Sowohl Frauen als auch Männer haben mir Mut zugesprochen. Daher rate ich jeder Betroffenen, sich nach einem derartigen Übergriff nicht zurückzuziehen, sondern vor Gericht zu ziehen und auch den Weg an die Öffentlichkeit zu suchen.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.11.2012)

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163 Kommentare
 
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wohlgemerkt :

ein (wenigstens heftiger ?) klaps auf das bekleidete gesäß soll (jedenfalls künftig (!?)eine GESCHLECHTLICHE handlung sein !!! --- und nicht etwa bloß (falls unerwünscht ) eine (wenngleich völlig inakzeptable) BELÄSTIGUNG !! ----- na bestens ;-)

Re: wohlgemerkt :

aber andererseits :
klaps auf den po =beischlafwertig für gehetzte ?
die psychiatrischen gutachten werden die gerichtlichen strafverfahren auf schickliche zeit verkürzen :-)

Re: wohlgemerkt :

..dies wäre dann ein wohl auswuchs der schnellebigkeit der globalisierten welt , wenn man den seinerzeit erforderlichen aufwand für die vollbringung einer geschlechtlichen handlung bedenkt !
aber vielleicht werden die männer künftig ihr wasser im gehen abschlagen müssen, um so zeit zu sparen --- aber wehe sie machen dies öffentlich ! -- könnte es doch als geschlechtliche handlung an sich selbst, vorgenommen aber vor anderen zu deren ärgernis gedeutet werden ! ---

Re: wohlgemerkt :

..das einleitende posting hat ein puritanischer zensor geschluckt !?

Jetzt verstehe ich, warum es Kulturen gibt, die ihre Frauen unter Kleidung verstecken!

Männer sind ofensichtlich wirklich Schweine!
Die Burka ist ein Schutz der Frau. Sexisten sind natürlich dagegen und die sind in Europa!

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Heißt das im Umkehrschluß

Man darf den Bundeskanzler nicht oberhalb des Halses betatschen !!!!!!

typisch

Am besten alle Männer vorsichtshalber wegsperren, warum nicht gleich Handabhacken oder Ähnliches? Ungefragtes Ansprechen in der Bar könnte dann mit chemischer Kastration geahndet werden.

In welcher perversen Welt leben wir, wo solche Dinge vor den Strafrichter gezerrt werden? Das hat - und das muss mit aller Deutlichkeit gesagt werden - NICHTS damit zu tun, ob man so ein Verhalten gutheißt. Aber nicht jedes sittlich oder moralisch verwerfliche Verhalten rechtfertigt eine strafrechtliche Sanktion! Ist das so schwer zu verstehen?

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Re: typisch

Es geht nicht ums Ansprechen - es geht ums "Handgreifliche". Finden Sie es vielleicht sogar erregend, öffentlich in den Schritt gefasst zu werden? Die allermeisten Frauen auf der Strasse sicher nicht!

Re: Re: typisch

Nochmal: es geht um die strafrechtliche Sanktion. Das Strafrecht sollte immer die ultima ratio darstellen, es sollte dann eingreifen, wenn es gar nicht mehr anders geht und ein Verhalten als "so" verwerflich qualifiziert wird, dass dem mit anderen Mitteln nicht mehr beizukommen ist.

Wenn man "alles" unter Strafsanktion stellt, verliert das Strafrecht irgendwann seine lenkende Wirkung.

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Klar darf der weibl. Hintern nicht zum allgemeinen Befummeln freigegeben werden, aber ...


... der nackte Frauenkörper ist ja sowieso schon
selbstverständliches und inflationäres Handwerkszeug diverser Branchen. Von der Werbung über Medien bis hin zur Mode etc.
6 sells, wie wir alle wissen.

Und der Verhaltenskodex: hinschauen Ja, angreifen Nein ist für andere Kulturen dann halt unverständlich.

Re: Klar darf der weibl. Hintern nicht zum allgemeinen Befummeln freigegeben werden, aber ...

Sie meinen jetzt unverständlich für alle Nicht-Porno-Kulturen, gell?

Bild

Hmm, wo ist der Po?

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In Norditalien


geht's noch??

Frau stoppen,Wunsch nach Körperkontakt äußern, Non-Compliance mit Faustwatsche bestrafen, - ja wo sind wir denn bitte???

Bin gespannt, auf wen der Beteiligten dann der neu geschaffene Folter- (seelischer Schmerz)vorwurf mit Folgen bis zu 1o a Haft angewendet werden wird.

Juristerei - quo vadis??

sexuelle belästigung ist alltag

stimmt ganz gewiss ---
und die lästige fortpflanzung ist auch alltag ;-)

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Ich bestehe auf mein Recht,

sexuell belästigt zu werden!

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Re: Ich bestehe auf mein Recht,

sagt jener den keiner mag.

Po-ologInnen

Die Grazer Beratungsstelle Tara weiss, warum ein knackiger Po‘ ein Geschlechtsteil ist.

Re: Po-ologInnen

Ihrer aber mit Sicherheit nicht!
Oder hat Ihnen schon mal eine Frau auf den Hintern gegriffen?
Die Frauen jenseits 3Promille und die in Abhängigkeitsverhältniszählen nicht!

Re: Po-ologInnen

---- und die männliche faust womöglich auch ? ..........

vor den Vorhang:

zeigt doch mal ein Foto von dem Herren und nennt seinen Namen, damit alle ihn kennenlernen dürfen. Vielleicht kann wenigstens er dann begreifen, was Respekt bedeutet…

Re: vor den Vorhang:


Die Afganesen sehen doch alle gleich aus!


Verdrehte Sichtweise

Dieser Artikel verdreht die Tatsachen ganz gewaltig.
Die Justiz hat nicht abgestritten, dass es sich um sexuelle Belästigung handelte, sondern nur dass das ein Fall für die Gerichte ist.
Auch ich lebe lieber in einer Gesellschaft, wo nicht jedes Problem gleich vor Gericht ausgetragen wird.
Die Polizei ermittelt unterdes wegen Anstandsverletzung und wird den Herrn wohl auch gebührend bestrafen. Also kein Problem.
Dass das wahlkämpfende Politikerinnen anders sehen, braucht nicht zu verwundern.

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Re: Verdrehte Sichtweise

Dass der Herr gebührend bestraft wird, wage ich zu bezweifeln. Als Asylwerber ist er sicher offiziell mittellos, womit ihm eine Geldstrafe wegen Anstandsverletzung vollkommen egal sein wird.

Re: Verdrehte Sichtweise

richtig ! -- und völlig unverständlich (oder doch nicht ?) ist es, dass der nunmehrige artikel die geschichte mit der (ihm höchst gebührenden) ohrfeige für den täter enden läßt ! nach der schilderung des herganges in den vorartikeln hat der fremdling sein opfer nämlich vorerst zum anhalten "gezwungen" und sich nach der erhaltenen ohrfeige nicht nur sprachgewandt ("Du schlampe") gezeigt , sondern die geübte gewalt noch gesteigert, indem er die ohrfeige mit einem faustschlag gegen das gesicht der frau quittierte (weil er es empörend fand, dass ihn eine frau geschlagen hat, was zuvor noch keine gewagt hatte) ..........

"Es ist ein Skandal zu behaupten, ,der knackige Po‘ sei kein Geschlechtsteil. Diese Aussage zeigt, in welcher patriarchalischen Gesellschaft wir leben."

Es ist ein Skandal, dass Frauen glauben, "ihre knackigen Po's", mithin, nach der Meinung dieser Vertreterin, deren Geschelchtsteil (!) öffentlich zur Schau targen zu dürfen, ohne damit rechnen zu müssen, dass sowas passiert.

Das zeigt, in welcher Männer diskriminierenden Welt wir mitlerweile leben!

 
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