Justiz: Keine Urteilskopie für Ausländer

(c) Clemens Fabry
  • Drucken

Der heimische Rechtsstaat leide "an Fieber", beklagen die Anwälte. Sie listen aktuelle Verfehlungen von Richtern, Polizei und Justizanstalten auf. Denn auch wenn die Justiz insgesamt gut dastehe, gebe es Missstände.

Wien/Aich. „Wien darf nicht Chicago werden, ist es aber schon.“ So kommentierte ein Richter am Bezirksgericht Wien Innere Stadt das Verfahren gegen einen bulgarischen Angeklagten. Während er sich gegenüber den österreichischen Angeklagten höflich zeigte, gab er sich gegenüber dem Bulgaren betont unwirsch. Als dessen Anwältin den Richter ersucht, ihren Mandanten doch fair zu behandeln, wird auch sie vom Richter angefahren: Er werde dem Angeklagten gleich nahelegen, sich einen anderen Verteidiger zu suchen.

Es sind Fälle wie diese, die die österreichischen Anwälte zusammengetragen haben, um sie am Montag, am Tag der Menschenrechte, in ihrem alljährlichen Wahrnehmungsbericht zu veröffentlichen. Die „Fieberkurve des Rechtsstaats“ nennt Rupert Wolff, Präsident des Rechtsanwaltskammertags, den Bericht. Denn auch wenn die heimische Justiz insgesamt gut dastehe, gebe es Missstände. In der Kritik steht etwa das Wiener Straflandesgericht, das einem Pflichtverteidiger einen Kostenersatz verwehrte: Er hatte das Urteil vervielfältigt, damit er es auch dem Angeklagten mitgeben kann. Es sei doch nicht nötig, das Urteil für jemanden zu kopieren, der es mangels Deutschkenntnissen ohnedies nicht verstehe, meinte das Gericht. Für die Anwälte ein Affront: Es sei ein Menschenrecht, ein Urteil, das einen betreffe, selbst zu erhalten.

Ein eigenartiges Rechtsverständnis zeigt laut den Anwälten auch eine Vorarlberger Polizeiinspektion: Dort nimmt man bei Körperverletzungs- und Eigentumsdelikten „routinemäßig“, wie es heißt, von Verdächtigen Fingerabdrücke. Auf die gesetzlichen Voraussetzungen wird nicht geachtet.

Daneben griffen drei Richter in Salzburg: Sie waren der Meinung, dass dem Angeklagten eine Höchststrafe von 15 Jahren droht – und verurteilten ihn zu sechs. Dummerweise hatten sie das Delikt nicht genau gelesen, denn die Höchststrafe für die Tat (absichtliche schwere Körperverletzung mit Todesfolge) beträgt nur zehn Jahre.

1,8 Kilo Münzen zum Kopieren

Viel Kleingeld müssen Advokaten schleppen, wenn sie bei der Wiener Fremdenpolizei etwas kopieren wollen. Denn man darf dort den Akt nur mit einem Münzkopierer vervielfältigen, zum wenig wohlfeilen Preis von 30 Cent pro Seite. Ein Anwalt, der 1500 Seiten zu kopieren hatte, musste deswegen 225 Münzen à zwei Euro mitschleppen. Das ergab ein Gewicht von 1,8 Kilogramm. Anderen Ärger hatte ein Anwaltskollege, der in der Grundbuchsabteilung bei einem Wiener Bezirksgericht eine Seite eines 200 Seiten langen Dokuments kopieren wollte. Das dürfe man nicht, wurde ihm gesagt – wenn, dann müsse er schon alle 200 Seiten kopieren und bezahlen. Kosten, die am Ende der Mandant zu tragen hätte.

Probleme gibt es bei Obsorgeverfahren, die wegen unbesetzter Richterstellen in die Länge gezogen werden. Es kommt auch vor, dass man bei Gericht am Nachmittag trotz Verhandlungstermins vor verschlossenen Türen steht.

Das Resümee der Anwälte: Die Justiz setze gegen ihr Fieber nur Aspirin ein, aber „es tut sich viel zu wenig“, betont Wolff. Apropos Krankheit: Anwälte leben gefährlich. Einem Kärntner Advokaten sagte die Justiz nicht, dass sein Mandant, den er öfter in der U-Haft besuchte, eine äußerst gefährliche und ansteckende Krankheit hat. Alle Justizmitarbeiter waren hingegen gewarnt worden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.12.2012)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.