Tirol: Freispruch für Agrargemeinschaft

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Archivbild(c) Clemens Fabry
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Den sieben Männern wurde vorgeworden, den Erlös aus dem Kauf Verkauf einer Liegenschaft nicht an die Gemeinde gezahlt zu haben.

Der Prozess gegen sieben Mitglieder einer Tiroler Agrargemeinschaft wegen des Verdachts der Untreue zum Nachteil der Gemeinde Langkampfen (Bezirk Kufstein) hat am Dienstag am Innsbrucker Landesgericht mit einem Freispruch geendet. Den Angeklagten sei ein Schädigungsvorsatz nicht mit der für einen Schuldspruch erforderlichen Sicherheit nachzuweisen gewesen, sagte Richter Andreas Mair in seiner Urteilsbegründung. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.

Den Beschuldigten wurde vorgeworfen, die Gemeinde geschädigt zu haben, indem sie den Erlös aus dem Verkauf einer Liegenschaft in Höhe von 1,36 Millionen Euro an 29 Mitglieder ausbezahlt hatten, anstatt ihn der Kommune zuzuführen. Letzteres wäre bei Erträgen aus der Substanzwertnutzung laut Tiroler Flurverfassungsgesetz vorgesehen gewesen.

Zweifel an bewusster Untreue

Mair erklärte, dass es sich nach rein objektiven Maßstäben um einen "Klassiker für eine Untreue" handle. Auf der subjektiven Tatseite habe es jedoch Zweifel gegeben. Man habe den Agrargemeinschaftsmitglieder nicht nachweisen können, dass sie es ernsthaft für möglich gehalten haben, die Gemeinde zu schädigen. So sei der Schöffensenat "im Zweifel" davon ausgegangen, dass die Angeklagten meinten, die Gemeinde habe keinen Anspruch auf den Verkaufserlös. Der Richter wies überdies darauf hin, dass die "juristisch ungebildeten Landwirte" durch fachkundige Juristen in ihrer Vorgehensweise bestärkt worden seien.

Die Agrargemeinschaftsmitglieder hatten sich in der Verhandlung nicht schuldig bekannt. Es sei die Idee des mittlerweile verstorbenen Obmannes der Agrargemeinschaft Unterlangkampfen gewesen, das Geld nach zwei vom Land Tirol untersagten Ausschüttungen mittels eines "Darlehens" auszuzahlen, gaben sie unisono an. Dieses "Darlehenskonstrukt" zerpflückte jedoch Richter Mair in seiner Urteilsbegründung. Es handle sich, wie auch von der Staatsanwaltschaft behauptet, um eine "verdeckte Ausschüttung" und habe mit einem Darlehen nichts gemein.

Gemeindegutsagrargemeinschaft oder nicht

Die Agrarier erklärten, dass es sich ihres Erachtens nach um eine "reine Agrargemeinschaft" und nicht um eine "Gemeindegutsagrargemeinschaft" gehandelt habe. Der Erlös aus dem im Jahr 2007 an ein Unternehmen für 2,4 Millionen Euro verkauften Grundstücks stünde der Agrargemeinschaft daher rechtmäßig zu.

Staatsanwältin Gertraud Pfeifenberger meinte jedoch, die Beschuldigten hätten ihre Befugnisse missbraucht und der Gemeinde einen Schaden zugefügt. Dass es sich um eine "Gemeindegutsagrargemeinschaft" handle, habe mit der zweitinstanzlichen Entscheidung des Landesagrarsenates vom 8. April 2010 rechtskräftig festgestanden. Die von der Anklagebehörde beantragte Verbandsgeldbuße über die Agrargemeinschaft nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz wurde vom Gericht übrigens ebenfalls abgewiesen.

(APA)

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