1. Jänner
Arbeit I: Für Unternehmen wird Kurzarbeit billiger. Der Staat übernimmt den Arbeitgeberanteil für die Sozialversicherung nicht erst ab dem siebten, sondern ab dem fünften Monat.
Arbeit II: Endet ein Dienstverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, muss das Unternehmen eine Auflösungsabgabe von 113 Euro bezahlen. Es gibt Ausnahmen, unter anderem bei befristeten Verträgen und Selbstkündigungen.
Arbeit III: Leiharbeiter müssen mit der Stammbelegschaft weitgehend gleichgestellt werden. Sozialleistungen in Betrieben, etwa die Unterbringung von Kindern in Betriebskindergärten, muss auch für sie zugänglich sein.
Steuer: Das Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Österreich tritt in Kraft. Ab Jänner müssen Schweizer Banken auf österreichische Kapitalvermögen eine Abgeltungssteuer von 25 Prozent auf Zinserträge einheben.
1. Februar
Gebühren: Die Post wird ihre Paketpreise um drei bis vier Prozent anheben. Die Zustimmung der Regulierungsbehörde steht noch aus. „Pick-up-Pakete“, bei denen der Empfänger den Ort der Abholung (Filiale) bestimmt, werden nach Gewicht verrechnet. Der Einheitstarif fällt.
1. April
Banken müssen ihre Geschäftsbedingungen anpassen. Erhöht eine Bank die Gebühren, muss sie das ihren Kunden zwei Monate im Voraus mitteilen. Werden Bankomat- oder Kreditkarten verloren oder gestohlen, darf die Sperre nicht mehr verrechnet werden.
31. Dezember
Bis Ende 2013 muss der Frauenanteil in den Aufsichtsräten staatsnaher Betriebe 25 Prozent betragen. Diese Bestimmung ist die erste Stufe einer Selbstverpflichtung, auf die sich die Regierung geeinigt hat. Bis 2018 soll der Frauenanteil auf 35 Prozent steigen.
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