428 Asylwerber arbeiten in Saisonjobs

Asylwerber arbeiten Saisonjobs
Asylwerber arbeiten SaisonjobsAPA/Neubauer
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Der Zugang zu Jobs ist für Flüchtlinge schon jetzt möglich, aber mitunter kompliziert, weil Zusatzeinkommen je nach Einzelfall unterschiedlich angerechnet werden.

Wien. Wer in Österreich um Asyl ansucht, bleibt nicht völlig vom Arbeitsmarkt ausgesperrt. Zumindest für befristete Tätigkeiten gibt es Bewilligungen – und die wurden im Vorjahr auch genützt, wie die jetzt der „Presse“ vorliegende genaue Statistik zeigt. Demnach waren 2012 insgesamt 428 Asylwerber als Saisonkräfte im Tourismus oder als Erntehelfer in der Landwirtschaft beschäftigt. Zuletzt hatten allerdings jene Asylwerber, die die Wiener Votivkirche besetzt haben und teilweise in einen Hungerstreik getreten sind, generell Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt gefordert, was von Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) ebenso wie von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) mit Blick auf die steigende Arbeitslosenrate abgelehnt wird.

Voraussetzung für die Aufnahme einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit ist laut Ausländerbeschäftigungsgesetz eine Bewilligung, die wiederum von einer Arbeitsmarktprüfung durch das Arbeitsamt (AMS) abhängig ist. Der Zugang zu solchen Jobs ist für Asylwerber drei Monate nach dem Stellen eines Asylantrages möglich.

Von zuletzt rund 20.000 Asylsuchenden in Österreich (darunter auch zahlreiche Kinder und Minderjährige) erhielt nach der Aufstellung des Sozialministeriums der größte Anteil der 428 Asylwerber in Saisonberufen im Tourismus eine Beschäftigung, nämlich 138 im Sommer sowie weitere 93 in den beiden Wintersaisonen 2011/12 und 2012/13.

Die Auflistung nach den Nationalitäten der Asylwerber, die als Saisonkräfte tätig waren, ergab folgendes Bild: Die meisten kamen aus Afghanistan (63), gefolgt von der Türkei (39), Serbien (33), China (31), dem Kosovo (26) sowie Bangladesch (25).

Das Innenministerium betonte auf Anfrage der „Presse“, dass es in Österreich eine Wartezeit von drei Monaten für einen Arbeitsmarktzugang als Saisonkraft gebe. Damit sei die Regelung günstiger als im EU-Standard. Denn die EU-Aufnahmerichtlinie sieht laut Innenressort einen derartigen Zugang bisher spätestens nach einem Jahr vor, künftig werden es neun Monate sein. Die großen EU-Mitgliedstaaten Deutschland, Großbritannien und Frankreich würden den Zutritt zu Jobs erst nach zwölf Monaten erlauben.

Schweden ist liberaler

In Deutschland gibt es jedoch nach Auskunft des österreichischen Innenministeriums noch eine Einschränkung: Ein Job wird demnach nur zugeteilt, wenn der Asylwerber in keiner Versorgungseinrichtung untergebracht ist. Außerdem ist es in Österreich mittlerweile möglich, dass Asylwerber unter 18 Jahren eine Lehrstelle annehmen können. Liberaler ist Schweden. Dort wird sofort ein Zugang zum Arbeitsmarkt erteilt, wenn die Identität des Asylsuchenden festgestellt ist.

Ein Hauptgrund, warum nicht mehr Asylwerber eine befristete Tätigkeit als Saisonarbeitskraft annehmen wollen, dürfte sein, dass ein Zusatzeinkommen nur bis zu einer bestimmten Höhe bezogen werden darf. Andernfalls werden die Leistungen aus der staatlichen Grundversorgung teilweise gekürzt oder ganz eingestellt.

Generell sieht ein Beschluss des Koordinationsrates von Bund und Ländern vom März 2012 einen Freibetrag von maximal 110 Euro für alleinstehende arbeitende Asylwerber vor. Dazu kommen bis zu 80 Euro für jedes weitere Familienmitglied. Bei unregelmäßigen Einkommen werden zur Berechnung drei Monate herangezogen.

Jetzt wird es komplizierter: Auch beim Überschreiten der Freibetragsgrenze wird die Zahlung der Leistungen der Grundversorgung „nicht automatisch vollständig“ eingestellt. Vielmehr erfolgt eine Prüfung des Einzelfalles: Abhängig von der Höhe des Arbeitseinkommens wird dann entweder eine Einschränkung oder die Einstellung der Grundversorgung verfügt. Diese Entscheidung obliegt den einzelnen Bundesländern, die für die Anrechnung des Erwerbseinkommens und eine etwaige Reduktion der Grundversorgung zuständig sind. Dabei gibt es Unterschiede, weil etwa Wien laut Sozialministerium großzügiger bei der Freigrenze ist.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.01.2013)

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