Beschwerde gegen bedingte Entlassung von Sexualtäter

Beschwerde gegen bedingte Entlassung
Beschwerde gegen bedingte Entlassung(c) APA HERBERT NEUBAUER (HERBERT NEUBAUER)
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Der 51-jährige Salzburger soll die Fußfessel nur vier statt sechs Monate tragen. Die Staatsanwaltschaft spricht sich gegen den Gerichtsbeschluss aus.

Die Staatsanwaltschaft Salzburg spricht sich gegen den Beschluss des Landesgerichtes Salzburg aus, wonach ein verurteilter Salzburger Sexualstraftäter statt sechs Monaten nur insgesamt vier Monate seine elektronische Fußfessel tragen muss. Man habe eine Beschwerde eingebracht, weil für die bedingte Entlassung keine Auflagen wie eine Weisung zur Psychotherapie oder für eine Bewährungshilfe erteilt worden seien, erklärte heute, Donnerstag, der Mediensprecher der Staatsanwaltschaft Salzburg, Marcus Neher.

Der 51-jährige Salzburger hatte in den Jahren 2005 und 2006 eine damals 15- bzw. 16-jährige Frau mehrfach vergewaltigt und sexuell missbraucht. Der Täter wurde zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt. Für die unbedingte Haftstrafe von sechs Monaten hat der Verwaltungsgerichtshof Ende Oktober 2012 in letzter Instanz die elektronische Fußfessel bewilligt. Diese Entscheidung hatte für mediale Kritik gesorgt, auch das Opfer war empört.

Anfang dieses Jahres stellte der Verurteilte einen Antrag auf bedingte Entlassung, dem am 9. Jänner 2013 vom Landesgericht Salzburg als Vollzugsgericht auch stattgegeben wurde. Dem nicht rechtskräftigen Beschluss des Gerichtes zufolge muss er lediglich zwei Drittel des unbedingten Teils seiner Freiheitsstrafe von sechs Monaten im elektronisch überwachten Hausarrest verbringen.

Falls das Oberlandesgericht Linz der Beschwerde der Staatsanwaltschaft keine Folge gibt und der Beschluss des Landesgerichtes Salzburg rechtskräftig wird, endet der Hausarrest für den Salzburger im März. Dem Sexualstraftäter sei eine bedingte Entlassung nach vier Monaten mit einer Probezeit von drei Jahren deshalb bewilligt worden, da dafür alle gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen würden, erklärte gestern, Mittwoch, die Salzburger Gerichtssprecherin Bettina Maxones-Kurkowski gegenüber der APA.

(APA)

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