Die Frage der eventuellen Abgabe der "Pille danach" stellt sich in Österreich nicht, weil sie rezeptfrei in jeder Apotheke erhältlich ist. In Köln wurde eine Frau von einem Ordensspital abgewiesen.
In Deutschland ist es vergangene Woche nach der mutmaßlichen Vergewaltigung einer Frau in Köln zu Diskussionen gekommen. Zwei katholische Krankenhäuser sollen die 25-Jährige abgewiesen haben (DiePresse.com berichtete). Am Montag stellte man dazu sowohl bei der österreichischen Vinzenzgruppe generell (Träger von sieben Ordensspitälern) als auch an deren St. Josef-Krankenhaus in Wien mit Schwerpunkt Geburtshilfe klar fest, dass jeder Patient und jede Patientin natürlich jene medizinische Hilfe erhalte, die nötig sei.
"Jeder, der zu uns kommt, bekommt Hilfe. In solchen Fällen (nach vermuteter oder erfolgter Vergewaltigung einer Frau, Anm.) werden natürlich auch die notwendigen Untersuchungen und die Beratung durchgeführt", erklärte eine Sprecherin der Vinzenz-Gruppe. Die Frage der eventuellen Abgabe der "Pille danach" stellt sich in Österreich de facto nicht, weil sie rezeptfrei in jeder Apotheke erhältlich sind. Bei der "Pille danach" handelt es sich zum Beispiel um Präparate mit Levonorgestrel (Gestagen), welche die Einnistung einer befruchteten Eizelle verhindern.
Informationsbox schreibt Prozedere vor
Ganz genauso äußerte sich Andreas Brandstetter, Vorstand der Abteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe, am Wiener St. Josef-Krankenhaus: "Es gibt in Österreich eine Informationsbox, wie in solchen Fällen vorzugehen ist." Das umfasse einerseits die notwendigen forensischen Untersuchungen, Diagnose von allfälligen Verletzungen etc.
"Natürlich sind Frauen, die sich in einer solchen Ausnahmesituation befinden, liebevoll zu betreuen. Das ist die Aufgabe jedes Arztes", erklärt der Gynäkologe. Zum Glück seien solche Ereignisse selten, man sei in den vergangenen zwei Jahren wohl mit zwei Fällen konfrontiert gewesen. Ein Rezept auf die "Pille danach" brauche man nicht ausstellen. Brandstetter: "Wir können in der Vinzenzgruppe keine Abtreibungen durchführen." Diese Frage stellt sich aber unmittelbar nach einer Vergewaltigung gar nicht.
(APA)