Fall Oliver: Grazer Urteil gegen Vater aufgehoben

Fall Oliver Grazer Urteil
Fall Oliver Grazer Urteil(c) Dapd (Markus Leodolter)
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Der Prozess wird Grazer Straflandesgericht neu aufgerollt. Ein Rekurs des Dänen, der das alleinige Sorgerecht fordert, wurde aber abgewiesen.

Der Rechtsstreit um den sechsjährigen Oliver ist wieder um eine Facette reicher: Das Oberlandesgericht Graz hat die Verurteilung des dänischen Vaters aufgehoben, berichtete die "Kronen Zeitung" in ihrer Freitagausgabe. Der Mann war wegen Kindesentziehung und Nötigung im September zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt worden. Nun muss der Prozess am Grazer Straflandesgericht wiederholt werden.

Erst Mitte Jänner hatte es eine Entscheidung im Obsorgestreit um das Kind gegeben. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte den außerordentlichen Revisionsrekurs des Vaters abgewiesen, in dem dieser das alleinige Sorgerecht für den Buben beantragt hatte. Das Sorgerecht liegt nach österreichischem Recht daher weiterhin bei der Mutter, in Dänemark hat diese Entscheidung keine Auswirkungen, dort hat weiterhin der Vater die Obsorge.

Der Vater hatte das Kind im April 2012 vor dem Kindergarten gegen den Willen der Mutter in sein Auto gesetzt und war mit ihm nach Dänemark gefahren. Wegen Kindesentziehung und schwerer Nötigung wurde er dafür in Graz zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt, wogegen er erfolgreich Berufung eingelegt hat. Ein Termin für einen neuen Prozess wird in den nächsten Wochen festgelegt.

(APA)

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