Salzburger Sexualstraftäter: Freispruch im Zweifel

Der Angeklagte (rechts) mit seinem Anwalt Franz Essl am Freitag, 29. März 2013, am Straflandesgericht in Salzburg.
Der Angeklagte (rechts) mit seinem Anwalt Franz Essl am Freitag, 29. März 2013, am Straflandesgericht in Salzburg.APA/Susi Berger/Pressefoto Neuma
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Der rechtskräftig verurteilte 52-Jährige stand nun vor Gericht, weil er vor Erhalt der Fußfessel sein Vergewaltigungsopfer mit dem Umbringen bedroht haben soll.

Ein rechtskräftig verurteilter Sexualstraftäter aus Salzburg ist am heutigen Freitag bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg vom Vorwurf der gefährlichen Drohung im Zweifel freigesprochen worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Mann wurde erst Mitte März aus dem elektronisch überwachten Hausarrest entlassen. Nun stand er vor Gericht, weil er das Vergewaltigungsopfer laut Strafantrag am 21. März 2012, also noch vor dem Antritt seines Hausarrests, bei einer Tankstelle in der Stadt Salzburg mit dem Umbringen bedroht haben soll. Der Beschuldigte hat dies stets vehement bestritten.

Angeklagter: "Kein einziges Wort" gesagt

Das mittlerweile 23-jährige Opfer und ein guter Bekannter der Frau haben den Angeklagten heute schwer belastet. Beide gaben an, sie hätten gehört, wie der 52-Jährige in Richtung des Autos, in dem sie gesessen sind, geschrien hätte: "I bring di um". Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig und erklärte, dass er "kein einziges Wort" gesagt hätte. Er habe das Auto nur fotografieren wollen, um zu dokumentieren, dass sich die beiden erneut in seiner Nähe aufhalten würden.

Einzelrichterin Daniela Segmüller erklärte, sie sei nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit überzeugt, dass der Angeklagte die Drohung tatsächlich ausgesprochen habe. Und auch der Beweiswert der Zeugenaussage des Bekannten der Frau sei für sie nicht sehr hoch. Weder Staatsanwalt Marcus Neher noch Verteidiger Franz Essl gaben eine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

Vier Monate "Fußfessel"

Der ehemalige Hundetrainer hatte in den Jahren 2005 und 2006 die damals 15-bzw. 16-jährige, gebürtige Salzburgerin mehrfach vergewaltigt und sexuell missbraucht. Er wurde deshalb zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt. Für die unbedingte Haftstrafe von sechs Monaten hat der Verwaltungsgerichtshof Ende Oktober 2012 in letzter Instanz die elektronische Fußfessel bewilligt.

Das Landesgericht Salzburg hat im Jänner 2013 entschieden, dass der 52-Jährige nach Verbüßung von zwei Drittel des unbedingten Teils seiner Freiheitsstrafe von sechs Monaten aus dem elektronischen Hausarrest entlassen wird. Er musste die Fußfessel demzufolge statt sechs Monaten nur insgesamt vier Monate tragen. Das Oberlandesgericht Linz hat einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft Salzburg, die Auflagen für die bedingte Entlassung forderte, nicht Folge gegeben.

(APA)

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