Scientology-Prozess gegen Kritiker endet mit Vergleich

Scientology verliert Prozess gegen Kritiker
Scientology verliert Prozess gegen KritikerEPA
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Scientolgy klagte, weil ein Ex-Mitglied und nunmehriger Kritiker interne Mails veröffentlicht hatte. Der Prozess endete mit einem unbedingten Vergleich.

Ein Zivilprozess von Scientology gegen einen Aussteiger hat mit einem unbedingten Vergleich geendet: Der Mann hatte in seinem Blog interne E-Mails veröffentlicht, die von der Hacker-Organisation "Anonymous" veröffentlicht worden waren. Der Mann dürfe weiterhin kritisch berichten und die E-Mails verwenden, berichtete dessen Anwalt auf Anfrage der Austria Presseagentur.

Scientology hatte bereits zuvor versucht, die Veröffentlichungen der E-Mails zu verhindern, indem sie auf Unterlassung klagten. Eine gleichzeitig eingereichte sofortige Verfügung wurde jedoch in zwei Instanzen abgelehnt. Auch Erhebungen der Staatsanwaltschaft Wien nach einer Anzeige gegen den Kritiker wurden bereits im vergangenen Jahr eingestellt.

"Ein Kritiker konnte nicht mundtot gemacht werden", fasste Rechtsanwalt Johannes Öhlböck, der den Mann vertreten hatte, das Ergebnis des Prozesses vom Donnerstag zusammen. Auch die Prozesskosten müsse Scientology zur Gänze übernehmen. Die Akte sei somit vollständig geschlossen.

Der Kritiker selbst dürfe, so der Anwalt, weiter kritisch bloggen und auch die von "Anonymous" geleakten E-Mails veröffentlichen. Sein Mandant habe sich aber freiwillig dazu bereit erklärt, die darin vorkommenden Namen vollständig zu schwärzen.

Scientology Österreich mit Vergleich zufrieden

Auch Scientology Österreich kann dem zivilrechtlichen Vergleich mit einem Aussteiger und nunmehrigen Kritiker Positives abgewinnen. "Für die Zukunft ist dadurch die Wahrung der religiösen Privatsphäre unserer Mitglieder wieder hergestellt", meinte die Pressesprecherin der Kirche am Donnerstag in einer Aussendung. Das ehemalige Mitglied hatte sich im Prozess bereit erklärt, künftig alle Namen von Personen und Funktionsbezeichnungen in seinem Blog unkenntlich zu machen.

Die Richterin habe im Zuge der Verhandlung zudem bekannt gegeben, dass laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft die strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Kritiker fortgesetzt und entsprechende kriminaltechnische Untersuchungen angeordnet worden seien. Laut dem Anwalt des Aussteigers sei dies aber nur geschehen, um technisch zu prüfen, wer für die Veröffentlichen der Scientology-E-Mails verantwortlich ist. Sein Mandat "befürchtet keine weiteren Ergebnisse des Strafverfahrens, zumal er mit dem Leaken der Mails nichts zu tun hat".

Von der Staatsanwaltschaft selbst gab es vorerst keine Bestätigung.

(APA)

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