Heinz Fischer: Ab durch die Rettungsgasse

Heinz Fischer durch Rettungsgasse
Heinz Fischer durch Rettungsgasse(c) EPA (BUNDESHEER / PETER LECHNER / HAN)
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Bundespräsident Heinz Fischer nahm mit einem Staatsgast den schnellsten Weg. Ist das erlaubt?

Wien/Linz/M. s. Darf ein Bundespräsident im Dienst einfach mitten durch eine von Autofahrern gebildete Rettungsgasse fahren? Dies war am Mittwoch auf der Linzer A7 der Fall. Antwort auf die Eingangsfrage: Er darf.

Nein, es gibt in der Straßenverkehrsordnung (StVO) keine Regel, wonach Staatsoberhäupter immer durch Rettungsgassen fahren dürfen. Aber: Die Limousine des Präsidenten und seines luxemburgischen Staatsgasts Großherzog Henri wurde von der Polizei mit Blaulicht und Folgetonhorn eskortiert. Daher durfte die Rettungsgasse benutzt werden.

„Wenn Blaulicht im Spiel ist, dürfen Einsatzfahrzeuge die Rettungsgasse befahren.“ Wer bei „Einsätzen“ dabei sei, sei eben miterfasst. Das bestätigt Thomas Woitsch, Sprecher des Autofahrerklubs Arbö, der „Presse“, nach Rücksprache mit Verkehrsjuristen. Die Präsidentschaftskanzlei verwies auf die StVO. Dort heißt es, dass Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht und Folgeton auch „zur Abwicklung eines protokollarisch festgelegten Programms für Staatsbesuche (...)“ verwendet werden dürfen. Zum Abschluss seines Staatsbesuchs ist der Großherzog am Mittwoch am Linzer Flughafen mit militärischen Ehren verabschiedet worden. Zwei Saab 105 Ö eskortierten die luxemburgische Regierungsmaschine bis an die Staatsgrenze.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.04.2013)

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