Rettungsgasse: 49 Stellen sollen videoüberwacht werden

An 49 Stellen sollen Kameras die Einhaltung der Rettungsgasse überwachen. Wer Einsatzkräfte behindert, muss Strafe zahlen.
An 49 Stellen sollen Kameras die Einhaltung der Rettungsgasse überwachen. Wer Einsatzkräfte behindert, muss Strafe zahlen.(c) ASFINAG (ASFINAG)
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Eine begleitender Verordnung der StVO-Novelle macht Videoüberwachung möglich, verkündet Verkehrsministerin Bures. Das Innenministerium will den Vorschlag prüfen.

Vor einem Monat hat Verkehrsministerin Doris Bures (SPÖ) erstmals ihren Plan präsentiert, Rettungsgassensünder künftig via Videoüberwachung zur Kasse zu bitten. Nun wurde die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) konkretisiert: Laut einer begleitenden Verordnung sollen 49 Autobahnabschnitte mittels Asfinag-Kameras überwacht werden. Bures bekräftigte bei einer Pressekonferenz am Donnerstag in Wien, dass es somit "zu keiner flächendeckenden Überwachung der Autofahrer" kommen soll.

Auch sollen Verkehrsteilnehmer durch die Novelle "nicht abgezockt werden", sondern Feuerwehren und Rettungsorganisationen die Zufahrt zu Unfallorten ermöglicht werden. Damit bekomme die Exekutive ein "effektives Instrument zur Überwachung der Rettungsgasse", sagte Bures.

Verfassungsjurist Heinz Mayer erstellte ein Gutachten über die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Novelle. Darin kam er zum Entschluss, dass "der vorliegende Entwurf den Kriterien entspricht", bekräftigte Mayer am Donnerstag. Die Novelle stelle damit einen zulässigen Eingriff in das Recht auf Datenschutz dar und sei verfassungskonform.

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Mikl-Leitner: "Noch alles offen"

Der Entwurf wurde laut Bures bereits dem Innenministerium übermittelt. Schon als der Plan der Videoüberwachung bekannt wurde, hagelte es Kritik für die Verkehrsministerin. Auch Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) äußerte im April datenschutzrechtliche Bedenken. Für Bures war das "ein Missverständnis". Sie ging am Donnerstag davon aus, dass einer Zustimmung des Innenministeriums "nichts mehr im Wege steht" und die Novelle bereits im Juli beschlossen werden könne, jedenfalls noch "in dieser Legislaturperiode, Wahlen hin oder her". Neben der gesetzlichen Regelung müssen "nur ein paar Taferln gedruckt werden", sagte Bures, die benötigten Kameras der Asfinag gibt es ja bereits.

Innenministerin Mikl-Leitner erklärte in einem Statement, sie sei erfreut, dass das Verkehrsministerium die Forderung nach einer flächendeckenden Videoüberwachung aufgegeben hat.  "Das wäre ein Angriff auf die Freiheit der Bürger und den Schutz der Bürgerrechte", so Johanna Mikl-Leitner. Was die zeitliche Umsetzung der Überwachung betrifft, ist für Mikl-Leitner "noch alles offen": "Es ist noch nichts geprüft und noch nichts verhandelt. Und auf der Basis von nichts kann ich dem weder zustimmen noch Prognosen abgeben".

Schilder "Achtung: Rettungsgassen Kontrolle!"

Die videoüberwachten Streckenabschnitte sollen - ähnlich wie bei der Section Control - klar gekennzeichnet sein. Dafür soll es eigene Hinweisschilder mit der Aufschrift "Achtung: Rettungsgassen Kontrolle!" angebracht werden. Die 49 neuralgischen Punkte wurden gemeinsam mit der Asfinag definiert, dort kommt es häufig zu Unfällen und Staus und es werde dazu tendiert, hier die Rettungsgasse nicht zu bilden, erläuterte Asfinag-Vorstand Klaus Schierhackl. Diese Abschnitte befinden sich u.a. auf der Westautobahn (A1), der Südautobahn (A2), der Mühlkreisautobahn (A7), der Donauuferautobahn (A22) sowie auf der Tangente (A23). Eine Ausweitung der Kontrollpunkte sei mittels Verordnung möglich, sagte Bures. Insgesamt 800 Kameras der Asfinag sind technisch dafür ausgerüstet, Videos zu speichern.

Umfage: 75 Prozent halten Rettungsgasse für sinnvoll

Präsentiert wurde am Donnerstag auch eine Umfrage des Online-Meinungsforschungsinstituts meinungsraum.at. Demnach halten "75 Prozent der Befragten die Rettungsgasse für 'sinnvoll' beziehungsweise 'sehr sinnvoll'", sagte Bures zu den Ergebnissen. Acht von zehn Autofahrern sprachen sich dafür aus, dass Lenker, die die Rettungsgasse blockieren, belangt werden. Und 67 Prozent waren für Videoaufnahmen als Beweismittel.

Laut Umfrage gaben auch mehr als die Hälfte der Österreicher an, bereits einmal oder mehrmals in einer Situation gewesen zu sein, in der die Rettungsgasse gebildet werden musste. Und 80 Prozent haben dabei eine Behinderung durch andere Autofahrer erlebt. Befragt wurden zwischen 11. und 15. April 1.000 Autofahrer zwischen 18 und 65 Jahren.

Fazit der Ministerin: "Die Bevölkerung steht hinter der Rettungsgasse, die Einsatzkräfte stehen geschlossen hinter der Rettungsgasse - und auch ich stehe hinter der Rettungsgasse."

ÖAMTC kritisch

Der ÖAMTC erkennt in den Vorschlägen von Bures Verbesserungen, hieß es in einer Aussendung. Dennoch: "Es kann aber nicht angehen, dass alle bisherigen Errungenschaften des Konsumenten- und Datenschutzes übergangen werden, um das Einhalten aller Vorschriften wie ein 'Big Brother' zu überwachen", bekräftigte Martin Hoffer, Chefjurist des Clubs. Nach dem Verfassungsrecht darf in das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten nur dann eingegriffen werden, wenn kein gelinderes Mittel zur Zielverfolgung zur Verfügung steht, so der ÖAMTC. Ob das bei allen Delikten der Rettungsgasse der Fall ist, bezweifelt Hoffer.

Auch für den ARBÖ ist eine wichtige Forderung damit erfüllt, dass die Einhaltung der Rettungsgasse nicht flächendeckend kontrolliert wird. Es sei aber wichtig, dass die Videoüberwachung datenschutzrechtlich hieb- und stichfest gestaltet wird.

(APA)

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