Blinde als Richter: Vorbild Deutschland

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In Österreich dürfen blinde Menschen nicht als Richter tätig sein, in Deutschland sehr wohl. Auf einer Enquete zu dem Thema am Freitag in Wien wurde der Ruf nach Angleichung laut.

Wien/M. S. Wie können Menschen mit Behinderungen besser in die klassischen Rechtsberufe (Richter, Staatsanwalt) eingegliedert werden? Dieser Frage ging eine am Freitag in Wien veranstaltete Enquete nach. Die Richter-, die Staatsanwälte-Vereinigung, der Rechtsanwaltskammertag, die Notariatskammer und die Uni Wien nahmen teil. Die Frage, ob Blinde in Österreich künftig Richter werden dürfen, stand im Mittelpunkt. Fazit: Die Versuche in diese Richtung sollen nun forciert werden.

„Blinde seien für den Richterberuf nicht geeignet, da Beweisaufnahmen unmittelbar, also mit allen Sinnen, vorgenommen werden müssen.“ Dies sei die Ansicht des Justizressorts, erklärte Walter Rechberger vom Forschungsinstitut für Rechtsentwicklung der Uni Wien – eine Ansicht, die möglicherweise nicht mehr lange besteht. Denn selbst ein Vertreter des Ressorts, der Chef der Zivilrechtssektion, Georg Kathrein, sendete Signale des Umdenkens aus: „Beharrende Kräfte gibt es bei uns. Aber ich glaube, man sollte sich auf das Abenteuer einlassen.“

Besonders groß dürfte dieses gar nicht sein. Österreich müsste sich nur ein Vorbild an Deutschland nehmen. Dort sind um die 70 blinde Richter tätig. „Über alle Instanzen verteilt“, wie Petra Bungart, seit zehn Jahren Richterin im Amtsgericht Duisburg, im Rahmen der auf dem Uni Campus, Altes AKH, veranstalteten Enquete erklärte.

Hören, fühlen, tasten

Bungart weiß genau, wovon sie spricht, ist sie doch selbst praktisch blind. Bei den Bedenken handle es sich um „Bedenken von Sehenden“. Sie selbst würde mit Hören, Fühlen und Tasten weit kommen. Zudem habe sie eine Kanzleikraft. Im Verfahren lasse sie sich den Sachverhalt von den Streitparteien „schildern – so lange, bis beide Parteien einverstanden sind“. Bungart: „Ich hatte noch nie eine Situation, in der ich dachte, das kann ich nicht erfassen.“

„Man sollte den ersten Schritt tun“, forderte der Präsident der österreichischen Richtervereinigung, Werner Zinkl. Ausdrücklich begrüßt wurde nun der im Jänner im Nationalrat eingebrachte Entschließungsantrag, wonach die Regierung organisatorische und rechtliche Voraussetzungen schaffen solle, um Blinde und stark Sehbehinderte in die Verwaltungsgerichtsbarkeit einzugliedern.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.05.2013)

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