OLG bestätigt: Missbrauch in Mehrerau nicht verjährt

Symbolbild: Kloster Mehrerau
Symbolbild: Kloster Mehrerau(c) EPA
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Das OLG Innsbruck bestätigt, dass die Ansprüche eines Missbrauchsopfers berechtigt sind. Dieser fordert 135.000 Euro. Das Kloster will einen Vergleich.

Das Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) hat im Fall eines heute 46-Jährigen, der als Kind im Bregenzer Zisterzienser-Kloster Mehrerau missbraucht wurde, das Zwischenurteil des Landesgerichts Feldkirch teilweise bestätigt. Laut der Entscheidung des Berufungssenats bestehen die Ansprüche des Opfers, das 135.000 Euro fordert, zu recht und sind nicht verjährt, bestätigten Mehrerau-Sprecher Harald Schiffl, Mehrerau-Anwalt Bertram Grass und OLG-Sprecher Wigbert Zimmermann einen Bericht von "Vorarlberg Online". Als verjährt sind laut OLG lediglich Ansprüche anzusehen, die aus zwei Vorfällen vor dem März 1982 resultieren können.

Den Schilderungen des 46-Jährigen zufolge war er in seiner Zeit als Internatszögling des Klosters von einem Pater schwer sexuell missbraucht worden. Er fordert Schmerzengeld und Verdienstentgang in Höhe von 135.000 Euro. Im Jänner 2013 stellte das Landesgericht Feldkirch fest, dass die Ansprüche nicht wie vom Kloster argumentiert verjährt sind. Das Kloster berief dagegen. Laut OLG-Sprecher Zimmermann bestätigte das OLG das Zwischenurteil nun großteils. Das Kloster Mehrerau müsse für die Vorfälle haften. Dem Urteil liege ein psychiatrisch nachgewiesenes Phänomen zugrunde, wonach der Betroffene das Trauma völlig verdrängt habe und ihm die Taten erst durch die Berichterstattung wieder ins Bewusstsein kamen, so Zimmermann.

Noch nicht das Ende des Instanzenzugs

Das Kloster Mehrerau könnte gegen dieses Urteil eine außerordentliche Revision beantragen. "Ich empfehle dem Kloster einen Gang vor den OGH, eine Entscheidung darüber ist noch nicht gefallen", so Grass. Verzichtet das Kloster darauf, wäre die Verjährungsfrage rechtskräftig entschiede und der Zivilprozess könnte fortgesetzt werden. Offen bliebe dann noch die Entscheidung über die Höhe der Entschädigung für das Opfer.

Laut Mehrerau-Sprecher Schiffl habe das Kloster unabhängig vom Verlauf des Verfahrens weiterhin "hohes Interesse", sich außergerichtlich zu einigen. Das ist dem Kloster in einem anderen Missbrauchsfall auch bereits gelungen. Mit einem heute 58-Jährigen, der ebenfalls klagte und 200.000 Euro forderte, schloss das Kloster bereits einen Vergleich in unbekannter Höhe. "Es gibt ein Angebot, der Ball liegt beim Kläger", so Schiffl über den Fall des 46-Jährigen, der aktuell noch verhandelt wird.

Das Angebot des Klosters bezeichnete Philipp Schwärzler, Unterstützer des Klägers, unterdessen als "unangemessen nieder und inakzeptabel". Auf ein Gegenangebot habe das Kloster "seit mehr als drei Monaten nicht adäquat reagiert", hieß es in einer Aussendung. "Bereits zwei unabhängige Gerichte haben nun entschieden, dass das Kloster für das fahrlässig verursachte Leid aufzukommen hat. Ich hoffe, Abt Anselm akzeptiert diese Entscheidungen endlich", wird darin der 46-jährige Kläger zitiert.

(APA)

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