Fall Oliver: Dänischer Vater verurteilt

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Kindesentziehung: Der Däne Thomas S. (42) erhielt ein Jahr bedingte Haft.

Graz/M.s./Apa. Schon Ende September 2012 war der dänische Vater Thomas S. in Graz zu einem Jahr bedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Verfahren wurde wegen Formfehlern aufgehoben. Die Neuaustragung ergab am Donnerstag – wenn auch noch nicht rechtskräftig – dieselbe Sanktion: ein Jahr bedingte Haft. Laut Gericht hat Thomas S. seinen Sohn Oliver dem Einflussbereich der Mutter entzogen. Zudem wurde der Däne wegen schwerer Nötigung verurteilt.

Die nun im Straflandesgericht Graz (Vorsitz: Richter Stefan Koller) erneut durchgeführte Verhandlung fand vor dem Hintergrund eines erbitterten Streits um das Sorgerecht für den Buben statt. Dieser war am 3.April des Vorjahres als Fünfjähriger vor dem Kindergarten vom Vater und einem bislang unbekannten Helfer aus dem Auto der Mutter geholt, in den Pkw der Männer gesetzt und anschließend nach Dänemark gebracht worden.

„Ich konnte nicht schreien“

Die Mutter – sie war nun als Zeugin beim Prozess – sei damals nach Angaben des Vaters „wie versteinert“ am Straßenrand gestanden. Sie selbst sagte nun: „Ich konnte zuerst nicht schreien. Ich war schockiert.“ Sie sei auch vom Komplizen des Mannes daran gehindert worden, zu ihrem Sohn zu gelangen. „Ich hatte Angst, ich sehe meinen Sohn nie wieder.“

Davor allerdings war die Mutter, Marion W., mit dem Kind gegen den Willen des Vaters von Dänemark nach Österreich gezogen. In Folge entschied ein dänisches Gericht, dass der Vater das Sorgerecht habe. Ein österreichisches Gericht sprach eben dieses der Mutter zu.

Als Motiv für die Verbringung des Kindes nannte der Vater den schleppenden Fortgang des österreichischen Obsorgeverfahrens: „Es hat mir alles zu lange gedauert. Ich habe das nicht mehr ausgehalten.“ Seit der Verbringung des Buben nach Dänemark hat die Mutter diesen nur ein Mal gesehen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.06.2013)

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