Gericht urteilt: Blindes Paar darf Kind adoptieren

Die Behörden in Oberösterreich hatten zuvor die Möglichkeit einer Adoption verweigert.

Wien/Apa. Im Prozess, den ein blindes Paar nach einem Adoptionsverbot des Landes Oberösterreich angestrengt hatte, hat das Bezirksgericht Linz zugunsten der Kläger entschieden: Das nicht rechtskräftige Urteil lautet auf Diskriminierung. Ob das Land berufen wird, steht vorerst nicht fest.

Die beiden Blinden, die auf natürlichem Weg keine Kinder bekommen können, waren bereits in Wien mit dem Gesuch abgeblitzt, ein nicht sehendes Kind aus Bulgarien zu adoptieren. Auch in Oberösterreich kam man dem Wunsch nicht nach: „Wie stellen Sie sich das vor, wo sie doch blind sind?“, soll eine Psychologin gesagt haben. Die Behörden argumentierten nicht mit der Blindheit als Hauptargument, sondern mit einer „Gesamtwürdigung“, so eine leitende Sozialarbeiterin. Man hätte das Paar auch abgelehnt, wenn es sich nicht um Blinde gehandelt hätte. Eine Gutachterin bewertete die Stellungnahme einer Psychologin, auf die sich die negative Entscheidung des Landes Oberösterreich gestützt hat, hingegen als „nicht ausreichend begründet“.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.06.2013)

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