Sexueller Missbrauch von Kindern: 153 Verurteilungen

Sexueller Missbrauch Kindern Verurteilungen
Sexueller Missbrauch Kindern Verurteilungen(c) BilderBox.com
  • Drucken

Die Zahl der Anzeigen und Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs bleibt der Statistik zufolge seit 2007 in etwa gleich.

Die Statistiken des Justiz- und des Innenministeriums für die Jahre 2007 bis 2011 zeigen: Die Zahl der Anzeigen und Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern (Unmündigkeit bis zum vollendeten 14. Lebensjahr) bleibt weitgehend gleich. Die Zahl der Verurteilungen schwankt zwischen 200 und 150 – im Jahr 2011 waren es 153 – und die Zahl der Anzeigen zwischen 600 und 700.

Im Detail:  Wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen – also Geschlechtsverkehr oder gleichzusetzende Handlungen – wurden 2007 exakt 296 Anzeigen erstattet, 2008 waren es 262, im Jahr 2009 „nur“ 253, im Jahr darauf 346 und 2011 schließlich 337. Dem standen in diesen Jahren zwischen 75 (2008) und 93 Verurteilungen gegenüber, 2011 waren es 92. Wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraf 207 StGB – also sexuelle und geschlechtliche Handlungen außer den „schweren“ (siehe oben) –  gab es im Jahr 2007 noch 313 Anzeigen, 2008 waren es 293, im Jahr darauf 259, 2010 wurden 312 und 2011 schließlich 358 Anzeigen aufgenommen. Die Verurteilungen schwankten ebenfalls kaum – zwischen 54 (2009) und 77 (2007), 2011 waren es 61.

Zugenommen, aber bei geringen Fallzahlen, haben Anzeigen wegen pornografischer Darstellung Minderjähriger. 2007 waren es 14, im Jahr darauf 18, 2009 dann 13, 2010 schließlich 36 und 2011 waren es 35. Bei den Verurteilungen schwankten die Zahlen zwischen 2007 und 2011 kaum – etwa 179 im Jahr 2009 und 2011 waren es 167.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.