Fall Sofia: Kindesübergabe gescheitert

Fall Sofia: Kindesübergabe gescheitert (Archivbild)
Fall Sofia: Kindesübergabe gescheitert (Archivbild)APA/HERBERT NEUBAUER
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Die Rückführung des Kindes nach Italien konnte nicht stattfinden. Die Mutter war vor vier Jahren vor ihrem angeblich gewalttätigen Lebensgefährten zurück nach Österreich geflüchtet.

Der Vater lebt in Italien, die Mutter mit ihrem neuen Lebensgefährten und der sechsjährigen Sofia bei Wiener Neustadt. Und seit Jahren wird ein Rechtsstreit um das Kind geführt. Der Vater hat zuletzt eine Übergabe der Sechsjährigen beim Bezirksgericht Wiener Neustadt durchgesetzt. Am Mittwoch sollte der gerichtliche Vollzug stattfinden. Doch die kleine Sofia war nicht da. Laut Rechtsanwältin Astrid Wagner - sie vertritt die Mutter - ist das Kind mit der Mutter auf Urlaub.

Um 6.45 Uhr klingelten nun der zuständige Richter des Bezirksgerichts und vier Gerichtsvollzieher an der Tür der Familie. Laut Wagner waren zudem Polizisten und der Lebensgefährte der Mutter anwesend. Die Aktion führte aber eben nicht zum Ziel.

„Die Vorgangsweise der österreichischen Justiz verstößt gegen die UN-Kinderrechtskonvention, wonach das Wohl des Kindes an allererster Stelle zu stehen hat", sagt Wagner. Und: „Die kleine Sofia ist schon traumatisiert."
Das Mädchen habe seinen Vater seit vier Jahren nicht gesehen, spreche kein Italienisch und würde aus seiner Familie herausgerissen werden. Die Anwältin prüft nun die Möglichkeit einer Individualbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof, da hier ein Missstand vorliege und die gesetzliche Lage gegen Menschenrechte verstoße.

Flucht vor dem Vater

Der Hintergrund: Die Frau flüchtete vor vier Jahren vor ihrem angeblich gewalttätigen Lebensgefährten aus Italien zurück in ihre Heimat. Seither habe der Exfreund alle Möglichkeiten ergriffen, um die gemeinsame Tochter zurückzuholen, sagt Wagner. Doch habe der Mann sich weder um ein Besuchsrecht noch um eine Lösung im Sinn des Kindeswohls bemüht. Auch habe er keine Alimente bezahlt.

Laut dem Sprecher des Wiener Neustädter Gerichts sei rechtskräftig entschieden, dass die Frage des Kindeswohls durch italienische Gerichte zu klären sei. Der OGH habe indessen bereits festgestellt, dass das Kind dem Vater zu übergeben sei.

(APA/Red.)

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