Gastronomie "erschüttert" über Raucher-Urteil

"Umweg" 2 - VwGH-Erkenntnis für Gastronomie "ein Hammer"(c) APA (HERBERT P. OCZERET)
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"Wer soll das bezahlen?" fragt die Wiener Wirtschaftskammer und meint damit Umbauten, die nach einer aktuellen VwGH-Erkenntnis drohen.

"Betroffen und erschüttert" zeigte sich Wilhelm Turecek, seines Zeichens Obmann der Fachgruppe Gastronomie in der Wiener Wirtschaftskammer. "Das ist ein Hammer, dieses Urteil geht gegen die Gastronomie. Da sind ja Millionen von Euro investiert worden. Wenn die Umbauten jetzt plötzlich alle nicht mehr konform sein sollen - wer soll denn das alles bezahlen?", so Turecek zur Austria Presseagentur. Er resagiert mit den Aussagen auf ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH), wonach Nichtrauchbereiche in Lokalen ohne Umwege über den Raucherbereich erreichbar sein müssen. 

Von den österreichweit rund 47.000 Gastronomiebetrieben hätten geschätzte 5000 bis 10.000 Umbauten vorgenommen - also Glaswände eingebaut, mitunter auch elektronische Schiebetüren installiert. Dies habe den Betreibern bis zu 50.000 Euro gekostet, bezifferte Turecek. "Jetzt geht es um Existenzen."

"Wir müssen jetzt einmal herausarbeiten, was damit überhaupt gemeint ist", versuchte sich Turecek zu beruhigen."Ich habe von Gesundheitsminister Alois Stöger die persönliche Zusage, dass in seiner Periode nichts geändert wird."

VwGH: Mehr Schutz für Nichtraucher

Der Verwaltungsgerichtshof hat festgehalten, dass Nichtraucher in Lokalen die Möglichkeit haben müssen, ohne Umwege über den Raucherbereich die ihnen vorbehaltenen Räumlichkeiten zu erreichen. Der VwGH erläutert in ziemlich sperriger Form: „Wenn der Gesetzgeber explizit von ,Raucherzimmern‘ spricht, die in den einem grundsätzlichen Rauchverbot unterliegenden allgemein zugänglichen Räumen bestimmter Einrichtungen errichtet werden können, stand ihm offenbar vor Auge, dass es dem Inhaber der Einrichtung erlaubt ist, einen vom Nichtraucherbereich wegführenden Raucherraum festzulegen.“ Und: „Nichts aber deutet darauf hin, dass dieses ,Raucherzimmer‘ etwa derart festgelegt werden dürfte, dass die Einrichtung nur über das Raucherzimmer betreten werden kann.“

Kurzum: Wer in einem Lokal in die Nichtraucherzone will, darf nicht durch einen Raucherbereich gelotst werden. Bei mehreren Gasträumen ist zudem der Hinweis „Abgetrennter Raucherraum im Lokal“ vorgeschrieben.
Anlass zu dieser Feststellung gab die Beschwerde einer Gastgewerbe-GmbH. Diese war zu 2500 Euro Strafe wegen Verstoßes gegen den Nichtraucherschutz verurteilt worden. Ihre Eingabe an den VwGH blieb nun erfolglos.

(APA)

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