Wegen Bestechlichkeit bzw. Bestechung wird gegen Ärzte und Unternehmen ermittelt. Entscheidend wird sein, ob Ärzte als Amtsträger gelten.
In der Affäre um die Weitergabe von Gesundheitsdaten hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft am Montag ein offizielles Ermittlungsverfahren eingeleitet. "Wir ermitteln gegen unbekannte Täter einerseits im Bereich derjenigen Ärzte, die als Amtsträger gelten, wegen Bestechlichkeit. Und auf der anderen Seite wegen Bestechung gegen diejenigen Verantwortlichen von Unternehmen, die Zahlungen geleistet haben, um diese Daten zu erhalten", sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Erich Mayer, im Ö1-"Mittagsjournal" des ORF.
Die entscheidende Frage dabei ist, ob man Ärzte als Amtsträger einstufen kann. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft geht nach Angaben Mayers davon aus, dass jedenfalls "diejenigen Ärzte, die bei öffentlichen Spitälern angestellt sind, als Amtsträger gelten."
Das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung wird nun von der Staatsanwaltschaft mit den weiteren Ermittlungen beauftragt. Im Falle von Bestechlichkeit beträgt die Strafdrohung bis zu drei Jahre Haft, wenn der angenommene Vorteil weniger als 3000 Euro beträgt.
Nach bisherigen Informationen sollen mindestens 350 Ärzte, 120 Spitäler und 200 Apotheken Informationen über Medikamenten-Verschreibungen an ein Marktforschungsunternehmen geliefert haben (Mehr ...).
(APA)