Rechtskräftige Urteile werden öfter gekippt

Rechtskräftige Urteile werden öfter gekippt (Archivbild)
Rechtskräftige Urteile werden öfter gekippt (Archivbild)(c) Clemens Fabry
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Die Justiz gewährte 77 Mal die Wiederaufnahme des Prozesses. Die Zahl der Anträge stieg in den vergangenen zehn Jahren stark an.

Wien/Aich. Auch wenn ein Strafurteil eigentlich schon rechtskräftig ist, kann man eine Wiederaufnahme des Verfahrens beantragen. Etwa, wenn plötzlich neue Beweise vorliegen. Und die Zahl der gestellten Anträge auf Wiederaufnahme stieg in den vergangenen zehn Jahren ebenso an wie die Zahl der Anträge, die von der Justiz auch bewilligt wurden.

Das geht aus einer der „Presse" vorliegenden parlamentarischen Fragebeantwortung von Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) an den SPÖ-Mandatar Johann Maier hervor. Demnach verdoppelte sich die Zahl der Anträge auf Wiederaufnahme zwischen den Jahren 2002 und 2012. Im Vorjahr wurden bereits 255 Anträge gestellt. 77-mal wurde der Bitte auf Wiederaufnahme 2012 entsprochen. Auch das ist in der Statistik ein Höchstwert. 2002 wurde nur 48 Anträgen stattgegeben. Allerdings stieg die Zahl der genehmigten Anträge bei Weitem nicht in derselben Relation wie die Zahl der gestellten Ersuchen.

Das Justizministerium erklärt sich die Zahlen daher vor allem damit, „dass die Leute immer besser über ihre rechtlichen Möglichkeiten informiert sind". Viele würden sich anwaltlich beraten lassen und dann alle Möglichkeiten nutzen. Der Antrag auf Wiederaufnahme kann sowohl vom Verurteilten als auch von der Staatsanwaltschaft gestellt werden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10. September 2013)

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