Berufung im Fall Oliver: Geldstrafe und bedingte Haft

Fall Oliver 7200 Euro
Fall Oliver 7200 Euro(c) REUTERS (SCANPIX DENMARK)
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Im Fall Oliver hat die letzte Instanz gesprochen: Ein Teil der bedingten Haftstrafe des dänischen Vaters wird in eine Geldstrafe umgewandelt.

Im Fall des sechsjährigen Oliver, der von seinem Vater gegen den Willen der Mutter von Graz nach Dänemark gebracht worden ist, hat das Oberlandesgericht am Mittwoch die Strafe für den Vater verändert. Der Däne, der zunächst zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt worden war, muss nun 7200 Euro zahlen, dafür wurde die bedingte Haft auf sechs Monate reduziert. Die Eltern kamen nicht zur Verhandlung.

Der dänische Vater war wegen schwerer Nötigung und Kindesentziehung verurteilt worden, hatte aber sofort Berufung eingelegt. Ebenso die Mutter des Kindes, die rund 183.000 Euro Schmerzensgeld forderte und nur 1000 Euro zugesprochen bekam. Der Staatsanwaltschaft schließlich war die Strafe zu gering, es wurde zumindest ein unbedingter Teil gefordert.

"Rechtsordnungen stehen einander gegenüber"

"Das ist kein typischer Fall von Kindesentziehung, es ging dem Vater immer nur um das Wohl des Kindes. Und zuerst hat die Mutter das Kind nach Österreich mitgenommen, es war nur eine Rückholung", war die Meinung des Anwalts des Vaters. "Hier stehen Rechtsordnungen einander gegenüber", so Staatsanwalt Erich Leitner, der keine höhere, aber eine teilweise unbedingte Strafe - Geld oder Haft - forderte. Die Anwältin der Mutter forderte ein höheres Schmerzensgeld und begründete dies unter anderem mit der Arbeitsunfähigkeit ihrer Mandantin aufgrund einer "posttraumatischen Belastungsstörung."

Das Gericht setzte die bedingte Haftstrafe des Vaters auf sechs Monate herab, dafür muss er nun 7200 Euro zahlen. Gegen diese Entscheidung ist kein Rechtsmittel mehr möglich.

(APA)

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