Undercover-Sex: Klage bei Höchstgericht erfolgreich

Archivbild: Martin Balluch, Obmann des ''Vereins gegen Tierfabriken'', im März 2010 im Landesgericht Wiener Neustadt.
Archivbild: Martin Balluch, Obmann des ''Vereins gegen Tierfabriken'', im März 2010 im Landesgericht Wiener Neustadt.APA/HERBERT PFARRHOFER
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Die durch den Wiener Neustädter Prozess bekannt gewordenen Tierschützer erringen einen juristischen Teilerfolg. Es geht dabei um den Einsatz einer verdeckten Ermittlerin.

Wien. Die durch den Strafprozess in Wiener Neustadt bekannt gewordenen Tierschützer haben einen juristischen Teilerfolg errungen. Es geht um den Einsatz einer verdeckten Ermittlerin, deren Rechtmäßigkeit die Tierschützer bezweifeln. Die Entscheidung über diese Frage hatte die erste Instanz verweigert. Zu Unrecht, wie der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in einem der „Presse" vorliegenden Erkenntnis festhält.

Die eingeschleuste Frau (Deckname: Danielle Durand) nahm an Aktionen der Tierschützer teil und ging sogar eine sexuelle Beziehung mit einem der Aktivisten ein. Der solcherart Getäuschte und zwei weitere Tierschützer beschwerten sich beim Unabhängigen Verwaltungssenat Wien (UVS) über die Methoden der verdeckten Ermittlerin. Das in der Menschenrechtskonvention garantierte Recht auf Privatleben sei verletzt worden. Der UVS aber zeigte keine Ambitionen, über den Fall zu entscheiden und wollte ihn nur an an die Datenschutzkommission übergeben. Denn es handle sich bei der Vorgangsweise der Beamtin um keine „Anwendung von Befehls- und Zwangsgewalt", und nur dann wäre man zuständig, so der UVS.

Die darauf von den Tierschützern angerufenen Verfassungsrichter sahen das anders: Der UVS sei sehr wohl dafür zuständig zu klären, ob die verdeckte Ermittlung zu Recht erfolgte bzw. ob Grenzen überschritten wurden. Der UVS ist nun gezwungen, über die Beschwerde der Tierschützer inhaltlich zu entscheiden.

Unabhängig davon müssen einige der Aktivisten noch einmal vor das Strafgericht: Die ursprünglichen Freisprüche waren im Juni vom Oberlandesgericht Wien teilweise aufgehoben worden. Es geht unter anderem um Sachbeschädigung und Nötigung, der einstige Vorwurf einer kriminellen Vereinigung ist aber vom Tisch.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23. Oktober 2013)

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