"Vergessenes" Betrugsverfahren gegen Freund des Kampusch-Entführers

Präsentation des Berichts Mitte April 2013: Ex-Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit Herbert Anderl (v. li.),  der deutsche BKA-Präsident Jörg Ziercke und BMJ-Sektionschef Christian Pilnacek.
Präsentation des Berichts Mitte April 2013: Ex-Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit Herbert Anderl (v. li.), der deutsche BKA-Präsident Jörg Ziercke und BMJ-Sektionschef Christian Pilnacek.APA/Fohringer
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Gegen Ernst H., den Freund des Entführers von Natascha Kampusch, läuft schon seit sieben Monaten ein Betrugsverfahren. Der Fall wirkt wie eingefroren, liegt er doch seit 17. Mai im Justizministerium.

Die Entführung von Natascha Kampusch ist längst geklärt, der einzige Täter, Wolfgang Priklopil, tot. Die bereits schon früher einmal evaluierte Behördenarbeit wurde Ende 2012/Anfang 2013 von zwei Ministerien (Inneres, Justiz) und begleitend sogar vom FBI und obendrein vom deutschen Bundeskriminalamt noch einmal evaluiert. Mehr geht nicht, könnte man meinen. Nur eine vermeintliche "Kleinigkeit" blieb über. Der Freund des Entführers, ein gewisser Ernst H., könne im Zuge des Verlassenschaftsverfahrens (Priklopil beging Selbstmord) Betrug begangen haben. Das mutmaßte die internationale Kommission. Ein Verfahren läuft - und läuft und läuft ...

Ernst H. soll Priklopil 50.000 Euro geschuldet haben, soll aber nach dessen Tod angegeben haben, dass Priklopil ihm Geld schulde. Dies soll in der Verlassenschaft anerkannt worden sein. Die internationale Kommission brachte eine Sachverhaltsdarstellung gegen H. (für ihn gilt die Unschuldsvermutung) bei der Staatsanwaltschaft Wien ein. Diese prüfte. Dann gab es die erste Verzögerung, weil es einen personellen Wechsel in den Reihen der Ankläger gab. Schließlich kam man zu einem Ergebnis (Vorhaben) und berichtete wie vorgeschrieben der dienstvorgesetzten Behörde, der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien. Wie immer dieses Vorhaben auch aussieht (darüber wurde keine Auskunft erteilt) - die OStA arbeitete zügig: Am 17. Mai legte sie den Akt dem Justizressort vor.

Und nun? "Der Akt ist im Bundesministerium für Justiz noch in Bearbeitung", heißt es ebendort. In welche Richtung die Reise geht, ist noch immer offen. Wird es zu einer Anklage und in weiterer Folge zu einem Betrugsprozess kommen (auch Steuerhinterziehung könnte im Raum stehen)? Wenn ja, würde wohl das gesamte Thema "Kampusch" erneut in den Mittelpunkt rücken - obwohl H. als möglicher Mittäter ausgeschieden wurde. Und obwohl die mutmaßliche Straftat eben erst nach der Flucht von Natascha Kampusch begangen worden sein könnte.

Oder aber: Das Verfahren wird eingestellt. Abgesehen von dieser Weichenstellung stellt sich aber natürlich die Frage: Welchen Grund hat es, dass ein scheinbar unkomplizierter "Ableger" eines durch und durch geprüften Falles einen so großen zeitlichen Aufwand benötigt? Immerhin läuft die "vergessene" Causa nun seit sieben Monaten.

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