Steinadler abgeschossen: 960 Euro Strafe für Tiroler

Der Landwirt hatte beteuert, dass er mit dem Schuss ein fliehendes Rehkitz geschützt habe.

Nach dem Abschuss eines Steinadlers im Tiroler Ötztal im Juni 2012 hat der Prozess gegen einen 28-jährigen Landwirt am Dienstag am Innsbrucker Landesgericht mit einem Schuldspruch geendet. Der Angeklagte wurden wegen Tierquälerei und vorsätzlicher Schädigung des Tierbestandes zu einer unbedingten Geldstrafe in der Höhe von 960 Euro verurteilt, berichtete der ORF Radio Tirol. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der 28-Jährige hatte sich vor Gericht schuldig bekannt, jedoch beteuert, dass er mit dem Schuss ein fliehendes Rehkitz geschützt habe. Auch sei es möglich, dass ein Querschläger das Tier getötet habe. Ein Mitglied einer deutschen Wandergruppe, die zum Zeitpunkt des Vorfalls vor Ort war, gab laut ORF jedoch an, ein Rehkitz weder gesehen noch gehört zu haben.

Mit dem Abschuss des Adlers hatte der 28-Jährige laut Gericht mindestens 20 Prozent des Brutvorkommens der Steinadler im europäischen Vogelschutzgebiet "Ötztaler Alpen" beeinträchtigt. Die Jagdkarte sei dem Bauer bereits im September entzogen worden.

Im Februar hatte ein Prozess gegen den Landwirt vorerst mit einer Diversion in der Höhe von 2000 Euro geendet. Dem Staatsanwalt war dies zu milde. Er erhob dagegen Beschwerde, weil das Urteil seiner Meinung nach ein zu positives Signal gewesen wäre, hieß es in dem Bericht.

(APA)

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