Missbrauchsklage gegen Admonter Patres abgewiesen

Ein ehemaliger Zögling klagte zwei Admonter Patres und das Stift nach Übergriffen in den 1960er-Jahren auf 410.000 Euro Schadenersatz.

Die zivilrechtliche Klage eines ehemaligen Zöglings gegen zwei Admonter Patres und das Stift ist vom Gericht in Leoben wegen "Unzulässigkeit des Rechtsweges" zurückgewiesen worden. Der Anwalt des heute 59-jährigen Kärntners kündigte Berufung an. Außerdem werde eine Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich vorbereitet. Das Stift Admont war am Samstag für keine Stellungnahme erreichbar.

Der frühere Zögling hat nach Übergriffen in den 1960er-Jahren auf 410.000 Euro Schadenersatz geklagt, nachdem er bereits von der sogenannten Klasnic-Kommission 25.000 Euro und 100 Therapiestunden zugesprochen bekommen hatte.

Nicht Stift, Republik sei zu klagen

Das Stift Admont war bisher der Ansicht, dass die Republik Österreich zu klagen und das Amtshaftungsgesetz anzuwenden ist. Das sah auch der Richter in Leoben so, weshalb die Klage zurückgewiesen wurde. Das Stift sei "nicht passiv legitimiert", bei den Patres liege "gemäß Amtshaftungsgesetz Unzulässigkeit des Rechtsweges vor", hieß es in der Entscheidung.

Die Plattform "Betroffene kirchlicher Gewalt" bestätigte Medienberichte, wonach das Opfer in Berufung gehen wolle und zeitgleich die Amtshaftungsklage einbringen will.

Spannend sei, ob beides wegen Unzulässigkeit abgewiesen werde: "Ist dann etwa niemand zuständig in diesem Land?", fragte sich ein Sprecher der Plattform. Er sprach von einer "Fehlentscheidung" des Leobener Gerichts: "Es geht ja nicht, dass sich das Stift und die Republik die Sache gegenseitig zuschieben". Wenn das rechtskräftig werden sollte, hätte das weitreichende Konsequenzen: "Schon jetzt ist das Vertrauen in die Justiz nicht unbedingt gestärkt."

Vergewaltigt und bewusstlos geschlagen 

Der frühere Schüler im Stift Admont soll von den beiden Paters vor 45 Jahren nach eigenen Angaben unter anderem bis zur Bewusstlosigkeit geschlagen und auch mehrmals vergewaltigt worden sein. Laut Klage leide das Opfer noch heute an den Folgewirkungen wie etwa dauerhafte Verletzungen sowie teilweisen Hörverlust.

(APA)

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