Studie: Nichtraucherschutz-Gesetze oft nicht eingehalten

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Zwei Drittel der Lokale haben keine ausreichende Trennung zwischen Raucher- und Nichtraucherbereich, kein rauchfreier Zugang zu den Toiletten.

Zum Nichtrauchergesetz liefert eine Studie interessante Daten: Zwei Drittel der Lokale hätten keine ausreichende Trennung zwischen Raucher- und Nichtraucherbereich, oft stehe die Tür offen, in 58 von 314 überprüften Betrieben gebe es weder Tür noch Wände. Das erläuterte Studieninitiator Peter Tappler, Sachverständiger für Schadstoffe in Innenräumen.

314 Gastbetriebe (also fast alle) im 7. Wiener Gemeindebezirk wurden vom Juli bis November untersucht, die Studie habe unerwartet Brisanz erhalten, erklärte Tappler von der IBO-Innenraumanalytik OG am Donnerstag. Ausgegangen sei man nämlich davon, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden, aber das sei nicht er Fall. Gerade die "Nichtraucher/Raucher-Betriebe" hätten katastrophal abgeschnitten. 98,9 Prozent dieser Lokale verstoßen laut Studie gegen das Tabakgesetz, so hielten etwa zwei Drittel die vorgegebene Trennung zwischen den Bereichen nicht ein, meist stehe die Tür offen, in einigen Fällen fehle sie ganz.

Kein rauchfreier Zugang zur Toilette

APA

Kritik ernten die Gastronomen auch dafür, dass Eingang und Weg zur Toilette in 45,2 Prozent der Gastbetriebe nicht ohne Durchschreiten des Raucherbereichs möglich waren. Die Autoren wiesen darauf hin, dass dies jedoch nur in 3,3 Prozent dieser Lokale der einzige Verstoß war. In 37,8 Prozent stellten sie fest, dass der Hauptraum nicht der Nichtraucherraum war.

Es gehe sowohl um den Nichtraucher- als auch um Arbeitnehmerschutz, so Hans-Peter Hutter von Ärzte für eine Gesunde Umwelt. Passiv-Raucher atmen über den "Nebenstromrauch" hunderte Schadstoffe in vielfach höherer Konzentration ein als die Raucher selbst.

Von den ausgewiesenen Raucherbetrieben erfüllen 43,2 Prozent die Vorgaben nicht, 25 der insgesamt 81 überprüften Raucherlokale waren größer als 50 Quadratmeter. Da diese Überschreibung nur in Ausnahmefällen erlaubt ist, gehen die Autoren der Studie davon aus, dass der Nichtraucherschutz auch hier verletzt wird.

>>Die Studie im pdf-Download

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