Schleppereiverdacht: Anklage gegen "Serviten-Flüchtlinge"

Archivbild: Asylwerber im Servitenkloste
Archivbild: Asylwerber im Servitenkloste(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Die Asylwerber wurden im Sommer festgenommen. Die - nicht rechtskräftige - Anklage basiere "auf hypothetischen Annahmen", sagt eine Anwältin.

Jene Asylwerber, die im Sommer im Umfeld des Servitenklosters wegen des Verdachts der Schlepperei verhaftet wurden, sind nun angeklagt worden. Das bestätigt die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt am Dienstag. Insgesamt werden acht Personen beschuldigt, die Anklage ist noch nicht rechtskräftig.

Die acht Beschuldigten sitzen laut Behördensprecher Erich Habitzl in Untersuchungshaft, darunter auch jene drei früheren "Votivkirchen-Flüchtlinge", deren Festnahme im Sommer für Aufregung gesorgt hatte. Die Anklage umfasse gewerbsmäßige Schlepperei im Rahmen einer kriminellen Vereinigung, eine Person wird zusätzlich der Körperverletzung, gefährlichen Drohung sowie Sachbeschädigung beschuldigt. Die Causa wird in Wiener Neustadt behandelt, da einer der Tatorte Traiskirchen betrifft. In der Folge habe man zu dem ursprünglichen Verfahren noch einen Akt aus Wien abgetreten bekommen, sagt der Sprecher.

Anwältin: "Hypothetischen Annahmen"

Über die Anklage muss nun das Oberlandesgericht Wien entscheiden, da ein Beschuldigter Einspruch erhoben hat, bestätigte Habitzl weiters. Gegenüber dem ORF kritisiert eine Anwältin eines Angeklagten die Anklageschrift: Diese beziehe sich "zur Gänze auf den polizeilichen Abschlussbericht, der in wesentlichen Teilen auf hypothetischen Annahmen ohne jegliches Tatsachensubstrat" basiere, wird Alexia Stuefer zitiert. "Teilweise werden 'Erfahrungen' von Ermittlern als Fakten dargestellt", so der Vorwurf der Verteidigung.

>> Bericht auf orf.at

(APA)

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