Stift Kremsmünster: Schadenersatzklage eines Ex-Zöglings abgewiesen

Stift Kremsmünster
Stift KremsmünsterDie Presse, Clemens Fabry
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Wegen Verjährung wurde eine 65.000-Euro-Klage eines früheren Schülers gegen den ehemaligen Konviktsleiter abgewiesen.

Ein ehemaliger Schüler des Stiftsgymnasiums Kremsmünster ist vor dem Landesgericht Steyr mit einer Schadenersatzklage abgeblitzt. Dies berichtete das "Neue Volksblatt" am Mittwoch. Der Mann fordert 65.000 Euro vom Kloster und jenem Ex-Pater, der im Vorjahr nicht rechtskräftig zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Der Anwalt des Klägers, Johannes Öhlböck, kündigte im Gespräch mit der APA Berufung an.

In dem Prozess ging es um schwere Anschuldigungen gegen den 80-jährigen ehemaligen Konviktsleiter, aber auch gegen mehrere frühere Lehrer und Erzieher. In der Klage ("Die Presse" hatte darüber berichtet) war die Rede von Gruppenvergewaltigungen und Scheinexekutionen durch eine "GeStiPo" ("Geheime Stiftspolizei"), die aus älteren Schülern bestanden haben soll. Diese Gruppe soll seinerzeit von bestimmten Erziehern bewusst eingesetzt oder jedenfalls geduldet worden sein, um jüngere Schüler einzuschüchtern.

Das Gericht wies die Klage ab, weil bei dem Ex-Zögling laut einem Gutachten keine Dissoziationsstörung vorliegt bzw. vorlag (Dissoziation meint die Trennung von Wahrnehmungen und Gedächtnisinhalten). Damit waren etwaige - erst jetzt erhobene - Ansprüche verjährt. Anwalt Öhlböck rechnet sich dennoch gute Chancen vor dem Obersten Gerichtshof aus.

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