"Gibt legale Wege, Leben zu beenden"

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
  • Drucken

Philosoph Peter Kampits wünscht sich Straffreiheit für aktive Sterbehilfe in Ausnahmefällen. Palliativmediziner Herbert Watzke graut davor, dass Ärzte beim Suizid helfen.

Die Presse: Die Regierung plant, das Verbot der Sterbehilfe in den Verfassungsrang zu heben. Ist das aus Ihrer Sicht als Palliativmediziner sinnvoll?

Herbert Watzke: Wenn das geltende Verbot dadurch besser vor einer möglichen Aufhebung geschützt wird, ist das begrüßenswert.

Zunächst wurde spekuliert, dass die Rechtslage verschärft werden soll, indem nicht nur wie jetzt die aktive Sterbehilfe – z.B. die Gabe von Gift – verboten wird, sondern auch die passive Sterbehilfe, also etwa der Stopp der lebenserhaltenden Behandlung. Was hätte so eine Verschärfung für Ihre Arbeit auf der Palliativstation bedeutet?

Watzke: Die Palliativmedizin tritt massiv dafür ein, dass der Patient jede medizinische Maßnahme ablehnen kann und dass man Schmerzen des Patienten lindern darf, auch wenn die nötige Dosis so hoch ist, dass als Komplikation der Tod beschleunigt werden könnte. Mir wurde in persönlichen Gesprächen versichert, dass sich daran nichts ändern soll und dass die passive Sterbehilfe nicht infrage gestellt wird.

Herr Kampits, Sie als Philosoph sind gegen ein Verbot in der Verfassung. Warum? Inhaltlich ändert sich ja offenbar nichts.

Peter Kampits: Dann sehe ich auch keinen Grund, es zu tun. Wir heben ja auch nicht das Verbot des Mordes in den Verfassungsrang.

Watzke: Aber im Unterschied zum Mord ist die aktive Sterbehilfe in einigen europäischen Ländern erlaubt. Insofern besteht die Gefahr, dass das Gesetz auch in Österreich geändert werden könnte.

Bleiben wir noch bei der geltenden Gesetzeslage: Stimmen die Vorwürfe, wonach Ärzte sich nach wie vor mehr dem absoluten Erhalt des Lebens als dem Willen des Patienten verpflichtet fühlen – und weniger tun, als sie rechtlich dürften?

Watzke: Es kann schon sein, dass einige Ärzte aus Angst, angeklagt zu werden, so handeln. Für die Palliativstation gilt das nicht. Im Gegenteil, wir weisen die Patienten darauf hin, dass sie lebensverlängernde Maßnahmen, z. B. nach einer Lungenentzündung, auch ablehnen können. Es gibt hierzulande durchaus legale Wege, sein Leben vorzeitig zu beenden, ein Harnwegsinfekt reicht. Wenn man als schwerkranker, geschwächter Mensch diese Behandlung ablehnt, stirbt man – die Schmerzen können einem dabei gut genommen werden.

Eine Ablehnung der Behandlung setzt voraus, dass man sich noch äußern kann oder eine Patientenverfügung vorliegt. Haben Sie beide eine Patientenverfügung, wenn ich fragen darf?

Kampits: Nein, aber ich werde vermutlich eine machen.

Watzke: Nein, aber ich habe eine Vorsorgevollmacht. Bei der Patientenverfügung ist in der Praxis häufig unklar, ob sie anwendbar ist, konkret: Wann genau bin ich so dement, dass nicht nicht mehr künstlich ernährt werden will? Bei der Vorsorgevollmacht hat der Arzt einen Ansprechpartner, mit dem er das diskutieren kann. Für den Bevollmächtigten ist das aber natürlich eine Bürde.

Ob Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht – immer geht es um Selbstbestimmung. Reicht sie bis zum Recht, von einem anderen die Tötung verlangen zu dürfen? Wie halten Sie es mit aktiver Sterbehilfe, Herr Kampits?

Kampits: Ich bin nicht für eine Legalisierung à la Belgien oder Holland, aber ich bin dafür, die aktive Sterbehilfe in Ausnahmesituationen straffrei zu stellen.

Welche wären das?

Kampits: Wenn jemand unheilbar krank ist, wahnsinnige Schmerzen hat und einfach nicht mehr leben will, sich aber selbst das Leben nicht mehr nehmen kann. Für solche Notzustände, die es ja auch in anderen juristischen Zusammenhängen gibt, müsste man Verständnis haben. Schließlich kann das auch aus Nächstenliebe geschehen.

Watzke: Unerträgliche Schmerzen sind kein gutes Beispiel. Man kann – auch wenn das, zugegeben, im Krankenhaus nicht immer passiert – Schmerzen so gut behandeln, dass der Todeswunsch aufgrund von Schmerzen weggeht. Im Extremfall dürfen wir Patienten am Lebensende sogar in einen Tiefschlaf versetzen.

Kampits: Bei aller Hochachtung für die Palliativmedizin – das überzeugt mich nicht: Die Niederlande haben ein sehr gutes Hospizwesen und trotzdem existiert der Wunsch nach Sterbehilfe.

Nicht immer hat der Todeswunsch mit körperlichen Schmerzen zu tun. Manche leiden seelisch, weil sie die Summe der Einschränkungen – nicht reden, sehen, klar denken, mobil sein können – nicht mehr aushalten, vor allem dann, wenn sie noch mehrere Jahre vor sich haben. Was macht man da?

Watzke: Gesunde unterschätzen die Kraft der Kranken, die fast ausnahmslos trotz allem leben wollen.

Laut Umfrage der Med-Uni Graz aus 2010 waren 62 Prozent der Befragten für die aktive Sterbehilfe. Die Politiker wiederum sind recht einig dagegen. Woher kommt diese Kluft?

Kampits: Einerseits ist es ein Tabu. Wer dafür eintritt, patzt sich vor unserem historischen, ideologischen Hintergrund sofort an. Andererseits muss man solche Umfragen relativieren: Es ist ein Unterschied, ob man Gesunde oder Sterbende fragt. Watzke: Auch ich hätte bei der Studie mit Ja antworten müssen, denn die Frage war entsprechend tendenziell formuliert, circa so: „Stellen Sie sich vor, Sie haben am Lebensende unerträgliche Schmerzen. . .“ Die Formulierung blendet aus, dass es eine hochwirksame Schmerztherapie gibt. Insofern zeigt die Studie ein völlig falsches Bild.

Glauben Sie, dass bei ehrlicher Frageformulierung im Rahmen einer Volksabstimmung der Vorschlag von Herrn Kampits – Straffreiheit in Ausnahmefällen für aktive Sterbehilfe – eine Mehrheit finden würde?

Watzke: Möglicherweise. Denn gesunde Menschen können sich nicht vorstellen, dass sie als Schwererkrankte die Situation völlig konträr einschätzen würden.

Eignet sich die Frage überhaupt für direkte Demokratie?

Kampits: Nein. Mir geht es persönlich auch um etwas anderes: eine Bewusstseinsänderung bei den Ärzten, eine echte Todeskultur.

Watzke: Das hat längst begonnen. Wer am AKH Wien das Fach Onkologie machen will, muss drei Monate auf der Palliativstation verbringen. In den USA ist es üblich, mit schwerkranken Patienten „end of life discussions“ zu führen, zu klären, ob sich der Patient wiederbeleben lassen will. Bei uns scheuen Ärzte noch davor zurück, das aktiv anzusprechen.

In Frankreich wird über den ärztlich assistierten Suizid diskutiert. Was halten Sie von der Idee, dass, wie im US-Bundesstaat Oregon, Ärzte Schwerkranken Gift verschreiben dürfen, das diese dann mit nach Hause nehmen? Wobei es viele letztlich gar nicht nehmen.

Watzke: Für mich kommt das nicht infrage. Die Bilanz eines dortigen Krebscenters zeigt auch: Nur ein Viertel der Ärzte macht mit. Ich finde allein das Szenario unheimlich: Im Warteraum im Spital sehen Sie zwei Türen. Auf der einen steht „Onkologie“, auf der anderen „assistierter Suizid“. Zudem wird der Arzt hier vermutlich oft sozusagen Handlanger für schwerkranke, depressive Patienten mit Tendenz zum Selbstmord, die aufgrund ihrer Depression aber handlungsunfähig sind. Der Arzt sollte besser ein Antidepressivum verschreiben.

Kampits: Ich sehe das anders, man kann den Wunsch des Menschen, sein Leben zu beenden, nicht immer nur auf Depression zurückführen – gerade in solchen Situationen. Insofern kann ich der Lösung von Oregon viel abgewinnen, aber ich verstehe die Ärzte: Denn niemand darf dazu gezwungen werden, dabei mitzumachen – genauso wie bei Abtreibungen.

Inwiefern ist dieser Wunsch nach Kontrolle über das Lebensende, von dem wir hier ständig reden, ein Zeitgeistphänomen? Es gibt ja auch die andere Idee, dass der Mensch im Sterben gerade durch die demütige Einsicht, dass er letztlich keine Kontrolle hat, zum Tod reift.

Kampits: Der Wunsch nach individueller Autonomie besteht seit der Aufklärung. Dieses Recht wurde hart erkämpft und trotz Auswüchsen in Richtung Ego-Gesellschaft sollte man es nicht einfach über Bord werfen. Warum sollte man die Autonomie am Lebensende an der Garderobe abgeben? Autonomie ist ja nicht Willkür.

Watzke: Dass Autonomie heute mehr Thema ist, ist logisch. Heute werden am Lebensende mehr Entscheidungen getroffen: Gibt man ein Medikament – oder eben nicht? Früher ist man gestorben, wenn man gestorben ist. Wobei zur Autonomie auch gehört, bis zum Letzten mit allen Mitteln um sein Leben kämpfen zu dürfen.

LEXIKON

Peter Kampits ist Professor für Ethik in der Medizin an der Donau-Uni Krems und Altdekan der Fakultät für Philosophie und Bildungswissenschaft der Uni Wien.

Herbert Watzke ist Leiter der Klinischen Abteilung für Palliativmedizin am AKH Wien.

Rechtslage in Österreich: Passive Sterbehilfe, z. B. der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen, ist erlaubt, der Patient kann jederzeit (vorab z. B. via Patientenverfügung) medizinische Behandlung ablehnen. Ist eine Willensäußerung unmöglich, gilt im Zweifel das Primat der Lebenserhaltung. Schmerzen können so viel wie nötig gelindert werden. Verboten ist aktive Sterbehilfe, etwa eine Spritze mit einem tödlichen Medikament. Das gilt – anders als in Deutschland, wo derzeit ebenfalls eine Debatte läuft – auch für jegliche Beihilfe zum Suizid.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.01.2014)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Österreich

Sterbehilfe entzweit die Seniorenchefs

Khol (ÖVP) ist für ein Verbot per Verfassung, Blecha (SPÖ) hält das nicht für notwendig.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.