Küssel: Haftstrafe um 15 Monate reduziert

Gottfried Küssel.
Gottfried Küssel.APA/HERBERT PFARRHOFER
  • Drucken

Die Strafe für Gottfried Küssel wurde vom Obersten Gerichtshof auf sieben Jahre und neun Monate reduziert, der Schuldspruch wegen Wiederbetätigung bestätigt.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Mittwoch die erstinstanzliche Verurteilung von Gottfried Küssel wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung bestätigt. Die dagegen eingebrachte Nichtigkeitsbeschwerde wurde verworfen. Erfolg hatte Küssels Verteidiger Michael Dohr demgegenüber mit seiner Strafberufung: Die Strafe wurde von ursprünglich neun auf sieben Jahre und neun Monate reduziert.

Ausschlaggebend dafür war der Umstand, dass Küssel zuletzt 1994 verurteilt worden war. Das habe das Erstgericht bei den Strafzumessungsgründen zu wenig berücksichtigt, sodass acht Jahre angemessen gewesen wären, erläuterte die Senatsvorsitzende Helene Bacher-Foregger. Weitere drei Monate bekam Küssel wegen "überlanger Verfahrensdauer" nachgelassen: Das Erstgericht hatte das schriftliche Urteil erst zwei Monate nach der Urteilsverkündung ausgefertigt und erst fünf Monate nach diesem Zeitpunkt eine Protokollsberichtigung infolge eines Schreibfehlers der Schriftführerin vorgenommen.

Strafnachlass auf für Mitangeklagte

Wie für Küssel hat es einen Strafnachlass auch für die beiden Mitangeklagten gegeben. Statt einer ursprünglich siebenjährigen fasste Felix B. eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten aus. Bei ihm hätte das Erstgericht die bisherige Unbescholtenheit sowie die "soziale Integration" nicht hinreichend berücksichtigt, bemängelte die Senatsvorsitzende Helene Bacher-Foregger.

Zusätzlich kam bei Felix B. die "überlange Verfahrensdauer" zu tragen. Das wurde auch beim Drittangeklagten Wilhelm A. nachträglich gewichtet, sodass dieser statt viereinhalb am Ende vier Jahre und drei Monate ausfasste.

Auf die an Küssel und die Mitangeklagte gerichtete Frage der Vorsitzenden, ob sie die Urteile verstanden hätten, brüllte einer der im Publikum anwesenden Sympathisanten lautstark "Nein!" Nach der Verhandlung kam es zu einer Art Zusammenstoß zwischen einem Kamerateam und einer Gruppe von kurz geschorenen Männern, die beim Verlassen den Saales offenbar vom Mikrofon bzw. der Kamera berührt wurden. Nach einem Wortgefecht wollten die Küssel-Sympathisanten gleich Anzeige bei den anwesenden Polizeikräften erstatten, die sich sicherheitshalber zwischen den Streitparteien positionierten.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.